6.3 Ladeflächen und Lastauflagen




So kann die Bodenbelastung für das Beladepersonal sofort erkennbar gemacht werden. Durch die „über Kopf“-Beschriftung ist sie auch bei einer Heckbeladung mit hochgeklappten Borden von innen erkennbar:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.42: Kennzeichnung der Belastbarkeit an den Seitenbordwänden [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.43: Kennzeichnung der Belastbarkeit am Stirnbord eines Starrdeichselanhängers [W. Strauch]

Da Fahrzeuge auch zur Beförderung von Maschinen- und Anlageteilen, Granitblöcken, Stahlprodukten oder anderen schweren Gütern eingesetzt werden, müssen dem Beladepersonal auch Maximalwerte für Strecken- und Punktlasten zur Verfügung stehen. Um Ladungen korrekt verteilen zu können, ist außerdem die Verfügbarkeit von Lastverteilungsplänen, wie in Kapitel 6.2.5 beschrieben, generell zu empfehlen.

An einem Fahrzeug mit einer Bodenbelastbarkeit von 850 kg/m$^2$ und einer Ladebreite von 2,48 m kann die Streckenlast von 2 108 kg so ausgewiesen werden:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.44: Kennzeichnungsmuster für die Streckenlast [W. Strauch]



Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.45: Beispiel für die Markierung der Streckenlast auf dem Heckbord [W. Strauch]

Ist die Streckenlast bekannt, kann ein besonders schweres Teil geladen werden, wenn durch entsprechend lang gewählte Unterlagen die Last auf eine größere Länge verteilt wird. Dazu sind z.B. leichte Stahlträger mit großer Steghöhe geeignet.

Beispiel: Ein Betonklotz von jeweils 1 m Kantenlänge und einer Masse von 2,8 t soll auf dem Fahrzeug von Abb. 45 geladen werden. Wird die Masse des Betonklotzes von 2,8 t durch die Streckenlast des Fahrzeugs von 1,7 t/m dividiert, erhält man einen Wert von ~1,65 m. Es stehen Stahlträger von 2 m Länge bei einer Eigenmasse von 80 kg zur Verfügung. Wird der Klotz auf zwei dieser längs gelegten Träger abgesetzt, wird der Fahrzeugboden nicht überlastet, da die Streckenlast unterhalb des zulässigen Wertes bleibt:


$$ Streckenlast\ Betonklotz\ plus\ Träger = \frac{2,8\ t+ 2 \cdot 0,08\ t} {2\ m} = \frac{2,96\ t} { 2\ m } = 1,48\ t/m $$

Das folgende Fahrzeug wird hauptsächlich im Baustoffhandel eingesetzt:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.46: Sattelauflieger mit Granitblöcken auf streifenförmigen Querunterlegern (in diesem Fall Kanthölzer) [W. Strauch]

Interessant ist der Vermerk an der Innenseite der Aufliegerstirnwand:

„Wegen der Verkehrssicherheit darf die vordere Hälfte des Aufliegers nur mit 10 Tonnen beladen werden. Erst ab der zweiten Hälfte dürfen die Paletten doppelt geladen werden.“


Der Vermerk ist vom Ladepersonal allerdings nicht beachtet worden.

Die Granitblöcke sind auf quer gelegte Kanthölzer geladen, die nicht einmal den seitlichen Fahrzeugrahmen erfassen. Eine Überlastung des Fahrzeugs ergibt sich zum einen durch die Überschreitung der zulässigen Streckenlasten, zum anderen durch die viel zu große Zuladung. Die Verwiegung ergab eine Überladung um 50 Prozent: Anstelle zulässiger 30 t sind 45 t geladen.

An Fahrzeugen angebrachte Raster geben dem Beladepersonal klare Vorgaben für ganz-, teilflächige und punktuelle Belastbarkeit:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.47: Raster für flächige Belastung in Längsrichtung und punkt- bzw. streifenförmige Belastung durch quer gelegte Unterleger [W. Strauch]

Um nach so einem Raster beladen zu können, müssen außen am Fahrzeugrahmen Buchstabenmarkierungen angebracht sein, die den im Raster angegebenen Abständen genau entsprechen. Liegt z.B. eine Ladung flächig von „a-a“ auf diesem 4 m langen Stück Ladefläche, darf es bis zu 7,2 t Masse haben. Liegt es auf zwei Unterlegern an den beiden mit „a“ gekennzeichneten Stellen, kann die Masse bis zu 9 t betragen. Die Masse darf größer als bei flächiger Auflage sein, weil sich bei diesem fiktiven Beispiel an diesen Stellen Querträger am Fahrzeugrahmen befinden. Liegt ein Packstück von „d-d“ = 10 m auf der gesamten Ladefläche gleichmäßig auf, darf es eine Masse von 18 t haben. Stützt es sich nur auf zwei an den Fahrzeugenden quer gelegten Hölzern o. ä. Unterlagen ab (Punktlast), darf die Masse 7,2 t nicht überschreiten, weil die Auflagepunkte außerhalb der Achsen liegen und Biegemomente bewirken.

Für jedes außerhalb einer Serie gefertigte Fahrzeug müssen individuell gültige Raster erstellt werden. Bei Sattelkraftfahrzeugen können Raster nur für spezielle Kombinationen aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger gelten. Die Verwendung einer anderen als der eingerechneten Sattelzugmaschine mit anderen Achs- oder Sattellasten würde andere Rasterwerte erfordern.

Denkbar sind „Lastsymbole“ an den Fahrzeugseiten oder -rahmen, die der höchstzulässigen Belastung der zugehörigen Lastverteilungsdiagramme entsprechen. Lastverteilungskurven mit einer „Spitze“ erhalten ein Symbol, solche mit einer Geraden im oberen Bereich zwei Symbole.


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.48 – 49: „Lastsymbole“ an einer Ladeflächenseite [W. Strauch]



Abbildung - LSHB

Abbildung 6.3.50: Kennzeichnungsmuster für „Lastsymbol“ und „Laststrecken“ [W. Strauch]

Nach links und rechts von einem Symbol, oder zwischen zwei Symbolen, können Strecken eingezeichnet sein, die den Bereich verdeutlichen, in dem die angegebene Last geladen werden kann.