4.2 Nachweis durch praktische Prüfung gemäß DIN EN 12195-1:2011


Es gibt Ladungen oder Ladeeinheiten, aber auch Ladungssicherungsmaßnahmen, bei denen ein rechnerischer Nachweis der ausreichenden Ladungssicherung nicht möglich ist. Dazu zählen stark flexible und plastisch verformbare Güter sowie Sicherungstechniken, wie Fixierung mit Schrumpf- oder Wickelfolie, bei denen definierte Krafteinleitungen nicht zuverlässig erfasst werden können. Hier erlaubt die Norm DIN EN 12195-1:2011 den Nachweis der ausreichenden Sicherung durch

  • dynamische Fahrprüfungen oder
  • statische Neigungsprüfungen.

Dynamische Fahrprüfungen sollen im Einklang mit der Norm DIN EN 12642:2007, Anhang B durchgeführt werden. Sie bestehen aus Vollbremsung mit mindestens 35 km/h Anfangsgeschwindigkeit und 0,8 g Verzögerung mit vertikaler Schwingungsanregung, Querbeschleunigungstest mit 0,5 g, Spurwechseltest mit ebenfalls 0,5 g zu beiden Seiten und Bremstest aus Rückwärtsfahrt mit 0,5 g. Es sollen jeweils drei Versuche durchgeführt werden, bei denen weder bleibende Verformungen an Fahrzeugaufbauten noch Beschädigungen an den Ladungssicherungsmitteln auftreten dürfen. Es ist naheliegend, dass solche dynamischen Fahrprüfungen zeit- und kostenintensiv sind und deshalb vorzugsweise als Musterprüfungen für bestimmte und wiederkehrende, spezielle Sicherungsanordnungen Anwendung finden werden.

Statische Neigungsprüfungen dienen ebenfalls in der Regel als Musterprüfungen, sind aber weniger aufwendig. Sie simulieren lediglich das Auftreten einer gewünschten Trägheitskraft, also z.B. 80% des Ladungsgewichts nach vorn oder 50% des Ladungsgewichts zur Seite bzw. nach hinten. Dazu wird eine Ladefläche oder eine andere, stellvertretende Plattform, auf der die Ladung gesichert ist, um einen Prüfwinkel geneigt. Dieser Prüfwinkel muss zuvor bestimmt werden. Er hängt nicht nur von der zu simulierenden Trägheitskraft, sondern auch vom Reibbeiwert auf der Ladefläche oder beim Kippsicherheitsnachweis von der Eigenstandfestigkeit der Ladung ab, nicht jedoch von der Art der Sicherungsmaßnahme, also Niederzurrung, Direktzurrung, Blockierung oder einer Mischform aus diesen Maßnahmen.

4.2.1  Prüfwinkel der Neigungsprüfung
4.2.2  Durchführung der Neigungsprüfung
4.2.3  Protokoll der Prüfung gemäß Norm