4.2 Physikalische Grundlagen


4.2.3 Protokoll der Prüfung gemäß Norm

Die Norm DIN EN 12195-1:2011 enthält einen informativen Anhang E, in welchem Mindestangaben in einem Protokoll über die Durchführung praktischer Prüfungen und ihrer Ergebnisse aufgeführt werden. Die genannten Angaben umfassen neben Ort und Datum die verantwortliche Organisation und Person und alle weiteren technischen Details, die u.U. eine Wiederholbarkeit der Prüfung ermöglichen sollen. Es dürfen weiter Schlussfolgerungen aus dem Prüfergebnis gezogen werden in Bezug auf erforderliche Sicherungsmaßnahmen für verschiedene Ladungsanordnungen, Transportarten sowie CTU-Typen.

Die Nennung einer verantwortliche Organisation und Person lässt offen, ob eine spezielle Institution mit der Prüfung beauftragt werden soll oder ob das für den Transport verantwortliche Unternehmen selbst eine praktische Prüfung vornehmen darf. Letztendlich sollte das für die Glaubwürdigkeit keine Rolle spielen, wenn die Dokumentation so vollständig ist, dass im gerichtlichen Streitfall eine identische Wiederholung möglich ist. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Prüfung korrekt durchgeführt wird und dass in den darauf folgenden Transporten die gleichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Etwas zweifelhaft ist die Anregung, dass aus den Prüfergebnissen auf erforderliche Sicherungsmaßnahmen für „verschiedene“ Ladungsanordnungen, Transportarten sowie CTU-Typen geschlossen werden darf. Diese erweiterte Anwendung der Prüfergebnisse kann zu Meinungsverschiedenheiten bei der Bewertung von Sicherungsanordnungen oder sogar zu Missbrauch der Prüfergebnisse führen und sollte deshalb mit Zurückhaltung gebraucht werden.