3.4 Direktsicherung


Direktsicherung von Ladung auf einem Fahrzeug bezeichnet alle Sicherungsmaßnahmen, die als Hauptwirkmechanismus eine direkte Kraftübertragung zwischen Ladung und Fahrzeug nutzen. Dabei ist anzustreben, dass die übertragenen Kräfte in erster Linie in Horizontalrichtung wirken (längs und quer) und weniger in vertikaler Richtung. Das ist der wesentliche Gegensatz zur Niederzurrung, die als Hauptwirkmechanismus zusätzliche Vertikalkräfte liefert und dadurch die vorhandene Reibung zwischen Ladung und Fahrzeug bzw. die Eigenstandfestigkeit der Ladung geringfügig verbessert.

Während die Wirkung direkter Kraftübertragungen von der Festigkeit der eingesetzten Sicherungselemente bestimmt wird, sind der Wirkung der Niederzurrung durch die erreichbare Vorspannkraft enge Grenzen gesetzt. Deshalb kann eine Direktsicherung um rund das Zehnfache leistungsfähiger sein als eine Niederzurrung aus gleichwertigem Material.

Beispiel: 

Ein direkt sichernder Gurt kann bis zu seiner zulässigen Belastbarkeit LC von beispielsweise 2500 daN belastet werden. Das ist unter günstigen Bedingungen auch seine Sicherungswirkung. Der gleiche Gurt als Niederzurrung eingesetzt und mit der bescheinigten Vorspannkraft STF von 400 daN gespannt, liefert bei einem Reibbeiwert μ = 0,3 eine Sicherungswirkung von höchstens 2 · 0,3 · 400 = 240 daN.

Die einfachste Form der Direktsicherung besteht darin, die Ladung in engen Kontakt zu festen Ladeflächenbegrenzungen zu stauen. Diese Möglichkeit ist unter Kapitel 3.2 bereits behandelt worden und wird in Kapitel 5 des Handbuchs ausführlich dargestellt. Die andere häufige Form einer Direktsicherung wird durch Zurrmittel hergestellt. Diese Form wird im Gegensatz zur Niederzurrung mit Direktzurrung bezeichnet.

3.4.1  Praxis der Direktzurrung
3.4.2  Erforderliche Vorspannkraft
3.4.3  Ladungseinheiten ohne Zurrpunkte
3.4.4  Sicherungswirkung gegen Kippen
3.4.5  Sicherungswirkung gegen Kippen
3.4.6  Notwendige Ladungsbewegung zum Erreichen von LC