4.1 Nachweisberechnungen nach DIN EN 12195-1:2011


4.1.6 Rechenbeispiele
Beispiel 1: 

Eine Ladung von 400 neuen Leerpaletten mit einer Gesamtmasse von rund 10.000 kg wird mit 11 Gurten niedergezurrt (Abb. 4.4). Vorn liegen die Paletten bündig an der Stirnwand, die mit maximal 5.000 daN belastbar ist. Die Spanngurte sind ausgewiesen mit STF = 350 daN und LC = 1.500 daN. Der Reibbeiwert zwischen Paletten und Ladefläche wird mit μ = 0,45 angenommen.


Abbildung - LSHB

Abbildung 4.4: Niederzurrung von Leerpaletten [W. Strauch]

Die Berechnung mit Formblatt 1a zeigt, dass diese Ladung gegen Rutschen nach vorn, zur Seite und nach hinten ausreichend gesichert worden ist. Eine Kippgefährdung der Ladung kann durch folgende Berechnung ausgeschlossen werden:

Halbe Ladungsbreite: b = 1.200 mm

Halbe Ladungshöhe:   d = 1.368 mm

b > 0,6 · d = 821 mm





Beispiel 2: 

Ein Baufahrzeug von 9,2 t Masse wird auf einem Tieflader mit vier Zurrketten gesichert. Die Ketten sind mit LC = 1.500 daN ausgewiesen. Eine Kippgefahr kann aufgrund der tiefen Schwerpunktlage ausgeschlossen werden. Der Reibbeiwert zur Ladefläche wird wegen Verschmutzung mit μ = 0,5 angenommen.


Abbildung - LSHB

Abbildung 4.5: Niederzurrung von Leerpaletten [W. Strauch]

Die Berechnung mit Formblatt 1b zeigt, dass das Baufahrzeug in Fahrtrichtung nach vorn nicht ausreichend gesichert ist.





Beispiel 3: 

Eine Ladung Paletten mit Verblendklinkersteinen von insgesamt 24,3 t Masse wird mit zehn Niederzurrungen und zusätzlich gegen Rutschen nach vorn mit zwei Buchtlaschings (vier tragende Parten) gesichert. Das Zurrmaterial besteht aus Polyestergurten. Aus Gründen der Lastverteilung auf der Ladefläche ist es nicht möglich, die Stirnwand zu belasten. Die Paletten sind nicht kippgefährdet. Der rechnerische Nachweis der Rutschsicherheit wird auf dem Formblatt 1 geführt. Die hierzu erforderlichen Rechenwerte sind dort eingetragen.


Abbildung - LSHB

Abbildung 4.6: Niederzurrung kombiniert mit Direktzurrung [H. Kaps]

Die Zeile für die Direktsicherung erfordert eine nähere Erläuterung, weil die Zurrgeometrie der beiden Buchtlaschings nicht gleich ist und ihre Sicherungswirkungen daher einzeln berechnet werden müssen. Zunächst werden die wirksamen Längen der beiden tragenden Abschnitte der Buchtlaschings berechnet:

$$ L_1 = \sqrt{ X_1^2 + Y_1^2 + Z_1^2} = \sqrt{ 2,3^2 + 0,1^2 + 0,5^2} = 2,356 m $$
$$ L_2 = \sqrt{ X_2^2 + Y_2^2 + Z_2^2} = \sqrt{ 2,5^2 + 0,1^2 + 0,6^2} = 2,573 m $$

Der Faktor fLC wird aus der Tabelle für kombinierte Niederzurrung/Direktzurrung mit den Eingangswerten c = 0,8 und μ = 0,40 zu fLC = 0,80 entnommen. Die Sicherungswirkung ist:

SW = fLC · n · LC · (X1 + 0,75 · μ · Z1)L1 + fLC · n · LC · (X2 + 0,75 · μ · Z2)/L2 [daN]

SW = 0,80 · 2 · 2500 · (2,3 + 0.75 · 0.40 · 0,5)/2,356

       + 0,80 · 2 · 2500 · (2,5 + 0,75 · 0,40 · 0,6)/2,573 daN

SW = 4000 · 2,45/2,356 + 4000 · 2,68/2,573 = 8326 daN

Die Berechnung mit Formblatt 1 zeigt eine ausreichende Sicherung gegen Rutschen nach vorn, zur Seite und nach hinten.





Beispiel 4: 

Eine Hydraulikpresse von 10,5 t Masse mit der sehr kleinen Standbreite von 0,8 m wird auf Anti-Rutschmatten geladen und mit vier doppelt genommenen Ketten direkt gezurrt. Die Kippsicherung in Querrichtung wird rechnerisch mit Formblatt 2 geprüft.


Abbildung - LSHB

Abbildung 4.7: Direktzurrung als Kippsicherung [GDV]