6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen


6.4.6.1 Zurrpunkte




In DIN EN 12640 hat das Kürzel Alpha (α) eine ganz andere Bedeutung, dort wird er als Spreizwinkel α so definiert:

… kleinster Winkel zwischen einer zur Längsmittelebene des Fahrzeugs parallelen Ebene durch den Zurrpunkt und einer durch die Angriffsrichtung der Zurrkraft verlaufenden senkrechten Ebene …


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.6.1.29: Senkrechte Parallelebene durch den Zurrpunkt in Längsrichtung [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.6.1.30: Senkrechte Parallelebene durch Zurrpunkt und Zurrkraftrichtung [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.6.1.31: Winkel zwischen den beiden Ebenen = Spreizwinkel α
nach DIN EN 12640 [W. Strauch]

Die grünen Linien symbolisieren die senkrechte Ebene durch den Zurrpunkt, die weißen Linien die senkrechte Ebene durch die Angriffsrichtung der Zurrkraft. Der Winkel zwischen den Ebenen ist der Spreizwinkel α nach DIN EN 12640.

Der Unterschied in den Bezeichnungen von Winkeln nach den Normen für Zurrpunkte und Zurrkräfte wird durch die folgenden Abbildungen verdeutlicht:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.6.1.32: Bezeichnungen der Winkel nach DIN EN 12640 und
DIN EN 12195-1 [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.6.1.33: Bezeichnungen der Winkel in einer Drauf- und Seitenansicht [W. Strauch]

Legende: „Spreizwinkel α“ nach DIN EN 12640 gemäß Darstellung auf der vorherigen Seite.
Längszurrwinkel βx“ nach DIN EN 12195-1 bezeichnet den „Winkel zwischen der Längsachse X eines Transportmittels und dem Zurrmittel“.
Querzurrwinkel βy“ nach DIN EN 12195-1 bezeichnet den Winkel zwischen der „Querachse Y eines Transportmittels und dem Zurrmittel“. (In Abbildung 33 ist die Querachse in der linken Skizze violett eingezeichnet).
Neigungswinkel β“ ist nach DIN EN 12640 der „Winkel zwischen der Senkrechten und dem Zurrmittel“.
Vertikaler Zurrwinkel α“ wird in DIN EN 12195-1 der „Winkel zwischen der Horizontalebene und dem Zurrmittel“ genannt.

In den Normen enthaltene Hinweise zur Bauart von Zurrpunkten

In DIN EN 12640 und DIN 75410 Teil 1 bis 3 sind dazu mehrere Hinweise enthalten. Im Folgenden werden einige davon kommentiert. Aber: Es ist zu beachten, dass diese Hinweise nur für die Fahrzeuge gelten, die sich der Norm unterworfen haben und durch Schilder gemäß Abb. 19 gekennzeichnet sind. Für andere Fahrzeuge, insbesondere Tieflader, Nachläuferfahrzeuge u. ä. ist eine generelle Anwendung der Bestimmungen mitunter ungünstig. Hier ein Beispiel:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.6.1.34: Nahezu horizontal gespannter Kettenlasching eines Standrohres [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.6.1.35: Details der Befestigung an dem Zurrpunkt mit LC 13 400 daN [W. Strauch]

Die Einhaltung des Mindestzurrwinkels von 30° wäre hier nicht praxisnah. Mit der gezeigten Kettenführung hingegen werden nahezu 100% der Kettenzurrkräfte gegen rückwärtige Bewegungen genutzt.

Einige Bauartvorschriften der Norm werden dennoch erfüllt:

  • Der Zurrpunkt ragt in „Ruhelage“ nicht über die Ladeflächenebene nach oben,
  • Die Vertiefung in der Ladefläche für den Zurrpunkt ist so klein wie möglich,
  • Der mögliche „Spreizwinkel α zum Verzurren“ liegt zwischen 0° und 180°,
  • Die kreisförmige Innenkontur hat einen nutzbaren Innendurchmesser ≥ 40mm.

Die Normen geben keine Hinweise darüber, wie sich das Verlade- oder Sicherungspersonal bei der Nutzung von Zurrpunkten zu verhalten hat. Diese Aufgabe muss der Unternehmer durch interne Betriebsanweisungen erfüllen – besser noch durch regelmäßige Schulungen.

Es sollte selbstverständlich sein, dass Zurrpunkte „in Ordnung gehalten“ werden und nur so genutzt werden, wie es ihrer Bauweise entspricht.

Die Forderung der Norm, dass Zurrpunkte in Ruhelage nicht über die Horizontalebene der Ladefläche nach oben hinausragen dürfen, ist nur bei regelmäßiger Wartung und Pflege zu erfüllen.


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Abbildung 6.4.6.1.36 – 38: Versenkbare Zurrpunkte in unterschiedlichem Zustand [W. Strauch]

Zu den Abbildungen: Der Zurrpunkt von Abb. 36 fällt beim Loslassen von selbst in die Bohrungen, d.h. er ist intakt. Der Zurrpunkt in Abb. 37 muss mit Gewalt in seine Ruhestellung gedrückt werden, er ist schlecht gewartet. Beim Zurrpunkt in Abb. 38 ist der Gurt gespannt, dennoch verbleibt nur ein kleiner Raum zum Einhaken. Entweder ist der Zurrpunkt festgerostet oder er ist falsch konstruiert, denn der räumliche Bereich zum Einhaken von Zurrmitteln ist zu klein.


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Abbildung 6.4.6.1.39 – 40: Versenkbare Zurrpunkte in unterschiedlichem Zustand [W. Strauch]

Zu den Abbildungen: Der Zurrpunkt in Abb. 39 ist verklemmt und steht soweit heraus, dass er Ladungen beschädigen kann. In der abgebildeten Position kann er nicht genutzt werden Der Zurrpunkt in Abb. 40 ragt aus der Ruhelage in die Ladeebene hinein; wahrscheinlich kann er seine Ruhelage unterhalb der Ladeebene nicht einnehmen, weil das „Gehäuse“ verschmutzt ist.


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Abbildung 6.4.6.1.41: Zurrpunkt in einem Kastenwagen [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.6.1.42: Kleinanhänger- Zurrpunkt [W. Strauch]

Zu den Abbildungen: Die Zurrpunkttasche von Abb. 41 ist relativ sauber, der Zurrpunkt ragt in Ruhelage nicht in die Ladeebene hinein. Die Schrauben der Tasche des Zurrpunktes von Abb. 42 ragen in die Ladefläche. Empfindliche Ladungen benötigen an diesen Stellen Unterlagen. Die Zurröse kann nur in die vorschriftsmäßige Ruhelage gebracht werden, wenn die Verunreinigungen beseitigt werden.

Die Normen geben für kreisförmige und ovale Zurrpunkte Materialquerschnitte sowie Innendurchmesser und lichte Öffnungen vor.


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Abbildung 6.4.6.1.43: Laderaum mit 12 Zurrpunkten gemäß DIN EN 12642 [W. Strauch]

Das Fahrzeug von 160 kN Nutzlast (ca. 16 t) verfügt über je sechs symmetrisch angebrachte Zurrpunkte einer zulässigen Zurrkraft (LC) von je 20 kN (2000 daN), also insgesamt über 12 Zurrpunkte. An der Stirnwand ist die Kennzeichnung angebracht, die in der Norm dafür vorgesehen ist.

Abbildung - LSHB Abbildung - LSHB
Abbildung 6.4.6.1.44 – Zurrpunkt [W. Strauch] Abbildung 6.4.6.1.45 – Kennzeichnung an der Stirnwand [W. Strauch]