6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen


6.4.6.1 Zurrpunkte





Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.6.1.158 – 159: Fahrzeugöffnungen,
die regelmäßig zum Zurren benutzt werden [W. Strauch]

Wenn Halter oder Fahrer derartige Praktiken dulden oder gar der Meinung sind, dass es sich um Zurrpunkte handelt, ist es sinnvoll, sie als solche zu kennzeichnen und einen LC-Wert vom Fahrzeughersteller zu erbitten. Möglicherweise sind dessen Ansichten darüber anders. Wenn es sich nicht um Zurrpunkte handelt, ist das Einhaken in solche Öffnungen zu verbieten. Wenig sinnvoll ist es, das ganze Fahrzeug mit Aufklebern nach Abb. 157 zu „bepflastern“ – in diesem besonderen Fall ist es jedoch sinnvoll, weil in den Hohlräumen sensible Kabel verlaufen.

Abbildung - LSHB Abbildung - LSHB Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.6.1.161 – 163 [W. Strauch]

Zu den Abbildungen: In Abb. 161 hat der Fahrzeughersteller das Unterteil einer seitlich fest angeschweißten Rungentasche als Zurrpunkt deklariert und sehr deutlich gekennzeichnet. Abb. 162 zeigt, was provisorisch möglich wäre, wenn eindeutige Daten für die Belastbarkeit der Rungentasche vorliegen. Abb. 163 m zeigt ein extrem schlechtes Beispiel für „selbst gebastelte“ Sicherungen, das nicht zu akzeptieren ist.

Seit einigen Jahren gibt es Fahrzeuge mit seitlichen Lochschienen, in die Zurrmittel geringerer Festigkeit eingehakt werden können:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.6.1.164: Lochschienen bei einem Fahrzeug mit Schiebeplane [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.6.1.165: Lochschienen bei einem offenen Pritschenfahrzeug [W. Strauch]

Der Abstand der Löcher zur Ladeebene ist bei den Fahrzeugen von Abb. 164 und 165 unterschiedlich hoch. Es lassen sich nur Zurrgurte mit Spitzhaken einsetzen, die ziemlich steil gesetzt werden müssen, weil sich die Gurte bei flachen Zurrwinkeln selbständig aushaken können. Ketten lassen sich mit ihren Haken nicht befestigen.


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.6.1.166: Lochschienen bei einem Fahrzeug offenen Fahrzeug [W. Strauch]

Bei diesem Fahrzeug sind nachträglich Zurraugen angeschweißt worden, um den Nachteil der „Löcher“ auszugleichen. Ob die Nachrüstung „legal“ und technisch einwandfrei war, kann hier nicht beurteilt werden.


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.6.1.167: Zur Niederzurrung mit Gurten eingesetzte Lochleisten [W. Strauch]

Viele Löcher haben einen Durchmesser von ca. 30 mm. Die doppelten Spitzhaken sind ca. 22 mm breit. Erkennbar ist, dass größer dimensionierte Zurrmittel nicht befestigt werden können.


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.6.1.168: Seitliches Bauteil einer Blockiereinrichtung [W. Strauch]

Die Firma „Krone“ bietet Lochleisten als „Multilock-Außenrahmen“ an, die mit verschiedenen Blockiereinrichtungen zur Ladungssicherung kombiniert werden können. Einige dieser Rahmen sind mit verstärkten Zurrlöchern ausgestattet, um etwas größere Massen sichern zu können; z.B. Außenrahmen mit 8 Paar gleichmäßig auf die Ladelänge verteilten Löchern, die mit je 4.000 daN belastet werden können.