6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen


6.4.2.1 Vordere Ladeflächenbegrenzungen

Am häufigsten sind in dieser Gruppe Stirnwände vertreten, die einen Teil der beim Transport in Längsrichtung auftretenden Trägheitskräfte aufnehmen sollen.


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Abbildung 6.4.2.1.1 : Sattelanhänger mit Stirnwand als Ladeflächenbegrenzung [W. Strauch]

Bei diesem Sattelkraftfahrzeug ist die Leerpaletten-Ladung auf dem Sattelanhänger bündig an die Stirnwand geladen. Die Niederzurrungen allein sind nicht in der Lage, die Paletten gegen Längsverschub zu sichern. Aufgrund der geringen Ladungsmasse kann die Stirnwand das Sicherungsdefizit jedoch ausgleichen.


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Abbildung 6.4.2.1.2 : Durch Trägheitskräfte beim Transport nach außen gebogene Stirnwand[W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.1.3 – 4 : Leicht deformierte Stirnwand eines Sattelanhängers [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.1.5 : Zerstörte Stirnwand [GDV]

So würden die meisten Stirnwände aussehen, wenn tatsächlich die Kräfte auf sie einwirken, mit denen bei Transporten zu rechnen ist. So etwas lässt sich nur durch angemessene Ladungssicherung verhindern. Um erforderliche Maßnahmen richtig einschätzen zu können, muss die Belastbarkeit der Stirnwände bekannt sein. Die häufig geäußerte Ansicht, dass die Stirnwände immer mit 5000 daN oder ca. 5 t belastbar sind, ist ein Irrtum.

Die Bauart von Stirnwänden ist individuell sehr unterschiedlich. Hier einige Beispiele:


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Abbildung 6.4.2.1.6 – 7 : Stirnwand eines Sattelanhängers
mit offener Pritsche [W. Strauch]

Durch das teilweise Einsetzen von Holzbohlen ist die Stirnwand in Teilbereichen zumindest gegen punktförmige Lasten besser geschützt. Aber kennen die Beteiligten die Einzelheiten der Belastbarkeit bei großflächiger, streifen- oder punktförmiger Belastbarkeit? Es ist besser, die Fahrer oder das Belade- und Sicherungspersonal über derartige Werte nicht im Unklaren zu lassen.


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Abbildung 6.4.2.1.8 – 10 : Gesickte, gedoppelte und
profilierte Stirnwand aus Stahlblech [W. Strauch]

Nach Aussage der Fahrer ist jede Stirnwand mit ca. 5 t (ca. 5000 daN) belastbar. Kann das sein? Genügt diese Angabe, um fachmännische Sicherungsmaßnahmen zu treffen?


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Abbildung 6.4.2.1.11 – 12 : Blecherne Stirnwand eines offenen Lkw
mit Seiten- und Heckborden [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.1.13 – 14 : Stirnwand eines Lkw mit Seiten- und Heckborden [W. Strauch]

Die Bilder sind auf einer Verkaufsmesse aufgenommen. Der Aufbautenhersteller wollte oder konnte keine Auskünfte über die Belastbarkeit der Stirnwände geben.

Fahrzeugkäufer sollten sich grundsätzlich für unterschiedliche Belastungsfälle vom Hersteller schriftlich bestätigen lassen, welchen Kräften die Ladeflächenbegrenzungen ausgesetzt werden können, ohne dass sich bleibende Verformungen zeigen oder die Gebrauchsfähigkeit der Fahrzeuge eingeschränkt ist.

Fahrzeughalter sollten unbedingt dafür sorgen, dass diese Informationen am Fahrzeug gut erkennbar vermerkt werden und den Fahrzeugführenden und dem Ladepersonal jederzeit zur Verfügung stehen.


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Abbildung 6.4.2.1.15 – 17 : Stirnwände an offenen Fahrzeugen [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.1.18 – 20 : Stirnwände an geschlossenen Fahrzeugen [W. Strauch]

Angaben über die Belastbarkeit der Stirnwände sind an keinem der Fahrzeuge zu finden. Nachfragen bei zufällig anwesenden Fahrern ergaben keine Ergebnisse. Niemand vermochte zu erklären, inwieweit die Stirnwände Belastungen aufnehmen können. Für Halter könnte das ein wichtiger Grund sein, auch ohne gesetzliche Vorgaben dafür zu sorgen, dass dem Fahr- und Sicherungspersonal eindeutige Informationen zur Verfügung stehen, damit sie Überlastungen vermeiden können.