6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen

6.4.1 Genormte Fahrzeugaufbauten




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Abbildung 6.4.1.60: Fehlende Spriegel [W. Strauch]

Stimmt die Anzahl der in der Zertifizierung genannten und beschriebenen Spriegel nicht mit der tatsächlich vorhandenen Anzahl überein, verliert das Zertifikat bis zur Behebung dieser Mängel seine Gültigkeit.


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Abbildung 6.4.1.61 – 62 : Beschädigte Bordwand und Bordwandscharnier [W. Strauch]

Auch beschädigte Bauteile setzen die Gültigkeit der Zertifizierung außer Kraft. Das stößt bei Fahrzeugkontrollen manchmal auf Unverständnis.

In dem Zertifikat ist außerdem vermerkt, dass Anforderungen aus der zum Zeitpunkt der Zertifizierung gültigen DIN EN 12195-1 und des ADR in Hinblick auf die Ladungssicherung erfüllt sind. Die Gültigkeit ist bis zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen begrenzt und nur so lange, wie sich das Fahrzeug in dem Bau- und Ausrüstungszustand befindet, der im Zertifikat beschrieben wurde, gültig.


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Abbildung 6.4.1.63: Curtainsider nach Wechselbrückennorm bzw. Code L [W. Strauch]

Bei Curtainsidern, die nach älteren Vorschriften gebaut wurden und denen, die nach Code L gebaut sind, können die Schiebevorhänge nur Aufgaben des Wetterschutzes erfüllen. Das steht eindeutig in der Norm. Diskussionen bei Fahrzeugkontrollen erübrigen sich, denn den Fahrzeugführenden wird in der Regel die Weiterfahrt bis zu einer ordnungsgemäßen Sicherung untersagt.


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Abbildung 6.4.1.64 – 66 : Curtaisider mit ausgebeulter Plane [W. Strauch]

Die Prüfung von Curtainsidern nach Code XL erlaubt eine elastische Verformung der Plane. Aber: Die Planen sind nicht in der Lage einen Ladungsverschub bei ungesicherter oder schlecht gesicherter Ladung rückgängig zu machen. Da die Fahrzeuge in diesem Zustand Überbreite haben, müssen die abgebildeten Fahrzeuge an der Weiterfahrt gehindert werden.

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Abbildung 6.4.1.67 : Zerstörte Seite [W. Strauch]

Abbildung 6.4.1.68 : Verrutschte Ladung [W. Strauch]

Das Fahrzeug aus Abb. 67 ist nicht mehr verkehrssicher, da es jederzeit umkippen kann. Das Fahrzeug von Abb. 68 ist falsch beladen. Die Aufbaufestigkeit kann nach Norm nur genutzt werden, wenn die Ladung an den Ladeflächenbegrenzungen anliegt und lückenlos gepackt ist. Das ist hier nicht der Fall. Wegen der „Ausbeulung“, der verlagerten Ladung und der fehlenden Sicherung ist die Weiterfahrt untersagt worden.

Bei den im Rahmen der Norm vorgestellten Fahrzeugen kann bei Ausnutzung der vollen Nutzlast in den meisten Fällen nur ein Teil der beim Transport auftretenden Trägheitskräfte durch die Aufbauten aufgefangen werden. Fast immer ist deshalb durch zusätzliche Maßnahmen für eine ausgeglichene Sicherungsbilanz zu sorgen.

DIN 75410-3 vom Oktober 2004 hat die Bezeichnung „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Teil 3: Ladungssicherung in Kastenwagen“. Sie gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 7,5 t. Die Norm nennt Mindestanforderungen und legt Prüfungen fest, damit die Insassen vor Verletzungen durch Ladungen geschützt werden, sofern die Ladungssicherung verkehrs- und betriebssicher ist.


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Abbildung 6.4.1.69 – 70 : Curtaisider mit ausgebeulter Plane [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.1.71 : Blick von hinten in den Laderaum eines Kastenwagens [W. Strauch]

Die Rückhalteeinrichtung zwischen Insassenzelle und Laderaum wird in Längsrichtung mit einem Prüfstempel bestimmter Abmessungen getestet. Maximal wird dabei eine Kraft von 1000 daN aufgebracht. Für geschlossene Trennwände, Fahrzeuge mit festen Gittern oder Gitternetzen sind entsprechende Einzelheiten zur Prüfung festgelegt. Über die Zurrpunkte in solchen Fahrzeugen informiert Kapitel 6.4.6.1.

So wertvoll eine gewissenhafte und ordnungsgemäße Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Norm ist: Dass Wichtigste ist und bleibt eine regelmäßige Schulung des Fahr-, Lade- und Sicherungspersonals. Es muss über die Bedeutung der Kennzeichnungen informiert werden und über die Voraussetzungen, unter denen die angegebenen Werte der Belastbarkeit tatsächlich genutzt werden können.


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Abbildung 6.4.1.72 : Muster für eine Beschriftung in Klartext [W. Strauch]

Bei keinem der in diesem Kapitel abgebildeten Fahrzeuge sind gut sichtbare und möglichst selbst erklärende Angaben für die Belastbarkeit von Ladeflächenbegrenzungen zu finden. Auch das hier gezeigte Muster ist nicht sinnvoll, da bei angekuppelter Zugmaschine der Text nicht lesbar ist. In den Folgekapiteln werden einige Vorschläge gemacht, wie dem Fahr-, Lade- und Ladungssicherungspersonal verständlichere Informationen anhand gegeben werden können.