6.3 Ladeflächen und Lastauflagen






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Abbildung 6.3.21: Lastauflage eines Innenladers, auch „Centerloader“ genannt [W. Strauch]


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Abbildung 6.3.22 – 23: Hölzerne Pritschenböden mit Stirnwand und halbhohen Borden [W. Strauch]


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Abbildung 6.3.24: Gesickte Blechladefläche mit Holzleisten und allseits halbhohen Borden [W. Strauch]


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Abbildung 6.3.25: Fahrzeug mit Holzladefläche und 3/4 hohen Bordwänden [W. Strauch]


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Abbildung 6.3.26: Fahrzeug mit Stirn- Seiten-und Heckborden und der Möglichkeit zum Abplanen [W. Strauch]


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Abbildung 6.3.27: Ladefläche aus Siebdruckplatten mit „Coilmulde“ , fester Stirnwand, Hecktüren, seitlichen Schiebegardinen und aufschiebbarem Dach zum Wetterschutz [W. Strauch]


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Abbildung 6.3.28: „Kühlkoffer“ mit Paneelen in Sandwichbauweise, isoliertem Boden mit Kunststoffversiegelung und Ladefläche aus „Aluminium Gerstenkorn“ im hinteren Bereich [W. Strauch]


Bei allen Fahrzeugen ist das vorgeschriebene Fabrikschild mit Angaben über zulässige Achslasten und zulässiges Gesamtgewicht vorhanden.

Bei keinem der Fahrzeuge sind Daten vorhanden oder angeschrieben, die dem Beladepersonal ohne eigene Nachforschungen, Messungen oder Rechnungen nützliche Hinweise für die Beladung geben können.

Zu bedenken ist, dass das Verladepersonal nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur Datenermittlung hat. Einige Hinweise können zwar den Zulassungsbescheinigungen entnommen werden, aber diese befinden sich im Besitz der Fahrer, die nicht immer bei der Beladung anwesend sind. Typenblätter und technische Beschreibungen der Fahrzeug- oder Aufbautenhersteller enthalten nicht alle „Wunschdaten“, außerdem sind diese oft nur über den Fuhrunternehmer in Erfahrung zu bringen.

Der Autor ist der Meinung, dass eine entsprechende Kennzeichnung der Fahrzeuge mit für die Verladung wichtigen Daten nicht nur hilfreich, sondern sogar unerlässlich ist. Viele Kennzeichnungsvarianten sind denkbar. Die im Folgenden geäußerten Vorschläge sind als Anregung zu verstehen. Deren Praxistauglichkeit muss im Einzelnen geprüft werden. Überlegungen sind dahingehend erforderlich, inwieweit die Vorschläge den betrieblichen Bedürfnissen angepasst werden können oder müssen.

Zu den „Wunschdaten“ gehören unter anderem:

  • Nutzlast der Fahrzeuge;
  • Länge und Breite der Ladeflächen sowie maximale Ladehöhe bei offenen Fahrzeugen; bei mehreren Ladeflächen auch die Teilmaße;
  • bei gedeckten Fahrzeugen die Innenmaße: Ladelänge, -breite und -höhe und eventuell die Durchlassgröße von Türen oder anderen Öffnungen;
  • Spezifische Bodenbelastbarkeit; Strecken- und Punktlasten;
  • bei geschlossenen Fahrzeugen Laderaumvolumen;
  • Maximale Staplerachslast.

Beispiele für die Kennzeichnung von Ladeflächenbegrenzungen wie Stirn-, Heck und Seitenwänden, Rungen und anderen Bauteilen werden in den jeweiligen Folgekapiteln gegeben. Inwieweit Bauhöhen, Radstände, bei Sattelanhängern die Abstände vom Königszapfen nach hinten und vorn, Aufsattelhöhen, Aufliegelasten und Achsaggregatlasten zu den „kennzeichnungswürdigen“ Daten gehören, sollte für Einzelfälle überlegt werden.

In Anlehnung an die Kennzeichnung von Containern, Wechselpritschen und/oder Waggons können entsprechende Markierungen, Piktogramme, Raster oder Schilder angebracht werden, die in möglichst allgemeinverständlicher Form Auskunft über jeweils zulässige Werte geben.Vorteilhaft ist es, wenn sich Fahrzeug- bzw. Aufbautenhersteller und Nutzerverbände auf einheitliche Angaben und Darstellungsweisen verständigen; wobei diese an unterschiedliche Fahrzeugtypen anzupassen sind. Eine Einigung über die zu verwendenden Bezeichnungen und Maßeinheiten ist vorteilhaft.

Eine Kennzeichnung von Nutzlast, bzw. Zuladung oder Payload ist so möglich:


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Abbildung 6.3.29: „Kühlkoffer“ mit Paneelen in Sandwichbauweise, isoliertem Boden mit Kunststoffversiegelung und Ladefläche aus „Aluminium Gerstenkorn“ im hinteren Bereich [W. Strauch]


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Abbildung 6.3.30: Muster als Draufsicht ohne Textangabe [W. Strauch]


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Abbildung 6.3.31: Muster als Seitenansicht mit Masse-Symbolen [W. Strauch]