6.2 Abmessungen, Achslasten, Gesamtgewichte und Lastverteilungspläne

6.2.4 Achslasten und Gesamtgewichte



(6) 1Bei Fahrzeugkombinationen (Züge und Sattelkraftfahrzeuge) darf das zulässige Gesamtgewicht unter Beachtung der Vorschriften für Achslasten, Anhängelasten und Einzelfahrzeuge folgende Werte nicht übersteigen:

1. Fahrzeugkombinationen mit weniger als 4 Achsen 28,00 t



Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.35: 3-achsiger Zug aus 2-achsigem Lkw und
1-achsigen Zentralachsanhänger (2 + 1) [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.36: 3-achsiges Sattelkraftfahrzeug (2 + 1) [W. Strauch]


2. Züge mit 4 Achsen zweiachsiges Kraftfahrzeug mit zweiachsigem
Anhänger
36,00 t




Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.37: Vierachsiger Lastkraftwagenzug (2 + 2) [W. Strauch]


3. zweiachsige Sattelzugmaschine mit zweiachsigem Sattelanhänger

  a) bei einem Achsabstand des Sattelanhängers von 1,3 m
und mehr
36,00 t




Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.38: Vierachsiges Sattelkraftfahrzeug ( 2 + 2) [W. Strauch]


  b) bei einem Achsabstand des Sattelanhängers von mehr als 1,8 m, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung nach Anlage XII ausgerüstet ist, Buchstabe d 38,00 t




Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.39: Vierachsiges Sattelkraftfahrzeug ( 2 + 2) mit Luftfederung [W. Strauch]


4. andere Fahrzeugkombinationen mit vier Achsen

  a) mit Kraftfahrzeug nach Absatz 5 Nr. 2 Buchstabe a 35,00 t




Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.40: Zug aus Lastkraftwagen und Zentralachsanhänger (3 + 1) [W. Strauch]


  b) mit Kraftfahrzeug nach Absatz 5 Nr. 2 Buchstabe b 36,00 t




Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.41: Bedingungen für ein Kfz nach StVZO § 34 (6) Punkt 4 b)
und nach (5) Nr. 2 b [W. Strauch]

Zusammen mit der Lenkachse ergibt sich eine Fahrzeugkombinationen mit vier Achsen.


5. Fahrzeugkombinationen mit mehr als 4 Achsen 40,00 t



Abbildung - LSHB Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.42: 5-achsiger
Lkw-Zug (3+2) [W. Strauch]

Abbildung 6.2.4.43: 5-achsiges
Sattel-Kfz (2+3) [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.44: sechsachsiger Lastkraftwagenzug (4+2) [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.45: sechsachsiger Lastkraftwagenzug (3+3) [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.46: Sechsachsiges Sattelkraftfahrzeug (3+3) [W. Strauch]



6. Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus dreiachsiger Sattelzugmaschine mit zwei- oder dreiachsigem Sattelanhänger, das im kombinierten Verkehr im Sinne der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (Abl. EG Nr. L 368 S. 38) einen ISO-Container von 40 Fuß befördert –   44,00 t




Abbildung - LSHB

Abbildung 6.2.4.47: Sattel-Kfz für den kombinierten Verkehr nach EG-Richtlinie
mit 40′-Container [W. Strauch]