5.2 Versandfähigkeit von Gütern des Anlagen- und Maschinenbaus




Das Fahrzeug ist 2,75 m breit. Die Zurrkomponenten betragen X = 0,70 m, Y = 1,37 m, Z = 1,85 m und L = 2,41 m. Ein Vergleich der Zahlenwerte zeigt die geringe Längskomponente X. Die große Vertikalkomponente Z bewirkt allerdings zusätzliche Reibungskräfte. Beim Auftreten entsprechender Trägheitskräfte wird der Stator rutschen.

Beförderungsfähig sind beladene Fahrzeuge dann, wenn die Wahl des Fahrzeugs, der Zurrmittel und der Sicherungsmethoden Überlastungen an Ladung und Fahrzeug vermeidet.

Werden die Zurrketten am unteren Loch des Lastaufnahmemittels befestigt und etwas weiter hinten am Fahrzeug befestigt, ergeben sich günstigere Komponenten:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.2.44: Befestigung am unteren Teil des Lastaufnahmemittels [W. Strauch]

Die Längen, mit denen gerechnet werden kann sind: X = 2,00 m, Y = 1,37 m, Z = 0,95 m und L = 2,60 m. Das ist deutlich besser als bei Abb. 42.

Beförderungsunfähigkeit ergibt sich trotz geeigneter Fahrzeuge und Zurrmittel, wenn extrem ungünstige Zurrkomponenten gewählt werden:


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 5.2.46 – 47 : Zurrkomponenten an einem Generatorkopf von 60 t Masse [W. Strauch]

Die Länge der Zurrkomponenten: X = 0,10 m, Y = 1,90 m, Z = 2,00 m und L = 2,76 m. Die erforderliche Rückhaltekraft einer Zurrung in Längsrichtung errechnet sich bei einer Reibung von µ = 0,6 mit 12.500 daN. Dieser Wert übersteigt die zulässige Zurrkraft der Ringböcke am Fahrzeug (Abb. 48).

Abbildung - LSHB Abbildung - LSHB Abbildung - LSHB


Abbildung 5.2.48: Ringbock [W. Strauch]


Abbildung 5.2.49: Hebeöse [W. Strauch]


Abbildung 5.2.50: Zurröse [W. Strauch]

Die geometrisch beste Lösung für ein Umsetzen der Ketten scheidet aus, weil es sich um Hebeösen des Fahrzeugs gemäß Abb. 49 handelt:


Abbildung - LSHB    Abbildung - LSHB

Abbildung 5.2.51 – 52: Nicht erlaubte Befestigung an Laschings an Hebeösen [W. Strauch]

Die Befestigung an den Zurrösen der rückwärtigen Kröpfung des Fahrzeugs gemäß Abb. 50 verbessert die Zurrkomponenten und verringert die erforderlichen Rückhaltekräfte:


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Abbildung 5.2.53 – 54: Günstigere und erlaubte Befestigung der Laschings an Zurrösen [W. Strauch]

Nach dem Umsetzen sind die Zurrkomponenten so lang: X = 0,75 m, Y = 0,95 m, Z = 1,40 m und L = 1,85 m. Daraus errechnen sich unter Berücksichtigung einer Reibung von µ = 0,6 Rückhaltekräfte von 6.850 daN pro Lasching. Befestigungspunkte am Generatorkopf, Zurrketten und Zurrösen haben deutlich höhere LC-Werte. Die Sicherung gegen Trägheitskräfte in Längsrichtung nach vorn ist somit in Ordnung.

Hingewiesen wird erneut darauf, dass die Formeln aus EN 12195-1 und VDI 2700 Blatt 2 außer acht lassen, dass sich die Versandstücke erst bewegen müssen, bevor sie bis auf ihr LC gespannt sind. Dabei verändert sich die Zurrgeometrie. In anderen Kapiteln des Handbuches wird das ausführlich erläutert.

Fazit : Zur Beurteilung der Beförderungsfähigkeit von Ladungen müssen die Ausstattung der Fahrzeuge, die Befestigungsmöglichkeiten an der Ladung, die Zurrmittel einschließlich der Zurrpunkte und eine nützliche Zurrgeometrie bedacht werden.