5.1 Versandfähigkeit unverpackter Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen





Viele Arbeitsgeräte oder Fahrzeuge sind so groß und/oder schwer, dass sie nur in zerlegter Form befördert werden können. Zügiges Verladen und Sichern ohne Rückfragen ist nur dann möglich, wenn alle notwendigen Informationen an den zu befördernden Teilen und den benutzten Transportfahrzeugen vorhanden sind. Dazu zählen:

Masse- oder Gewichtangaben der Ladungsteile;

Kennzeichnung von ausmittigen Schwerpunkten;

Kennzeichnung von Hebe- bzw. Anschlagpunkten mit WLL-Angaben und die von Zurrpunkten mit LC-Angaben, sowie eventuelle Einschränkungen durch Spreiz-, Neigungs- oder Zurrwinkel an den Ladungsteilen und den zum Transport eingesetzten Fahrzeugen;

Kennzeichnung von Rungen und ähnlichen Ladungssicherungseinrichtungen mit deren Belastbarkeiten;

Nutz-, Achs- und Punktlastangaben sowie Lastverteilungsdiagramme an den Transportfahrzeugen.

Beispiel: Ein Raupen-Gittermastkran ist in Einzelteile zerlegt und wird durch eine Reihe von Fahrzeugen zum neuen Einsatzort transportiert. Die Verladung der meisten Einzelteile ist nur mit Hebezeugen möglich. Der Einsatz von Flurförderzeugen ist nur sehr selten möglich, da der Untergrund an den Ladestellen meist weich und uneben ist.


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.35: Maschinenhaus mit Führerkabine eines Raupen-Gittermastkranes [W. Strauch]

Die Einheit „Drehkranz plus Maschinenhaus mit Führerkabine“ wird durch ein 14-achsiges Sattelkraftfahrzeug transportiert. Obgleich der Schwerpunkt offensichtlich ausmittig ist, fehlt eine diesbezügliche Kennzeichnung. Es sind mehrere Stellen vorhanden, an denen ein Anheben der Einheit mit Hebezeugen denkbar wäre, diesbezügliche Markierungen zum Anschlagen der Last fehlen jedoch.

Lediglich die Masse ist angegeben:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.36: Masseangabe an der Transporteinheit [W. Strauch]

Die zum Unterbau der Einheit gehörenden beiden Raupen werden je auf einem 10-achsigen Sattelkraftfahrzeug transportiert:


Abbildung - LSHB
 Abbildung 5.1.37: Transport einer der beiden Raupen 
Abbildung 5.1.38: Zurrpunkt mit Ziffer 15 Abbildung 5.1.39: Ausschwenkbare
Lastaufnahme- einrichtungen
Abbildung 5.1.40: Masseangabe Abbildung 5.1.41: Ausschwenkbare
Lastaufnahme- einrichtungen

Die Masse ist mit 47 t angegeben. Da der Schwerpunkt wahrscheinlich mittig ist, darf eine entsprechende Angabe fehlen. Auf jeder Seite sind je zwei nach oben ausschwenkbare Bauteile zum Anheben der Last vorhanden, die in ihrer Endstellung so blockieren, das die Anschlagmittel seitlich von den Raupenketten geführt werden, WLL-Angaben fehlen jedoch. Mit Kettensymbolen in roter Farbe wird darauf hingewiesen, dass daran angeschlagen werden soll, nach Norm ist die Farbe Schwarz vorgeschrieben. Auf jeweils einem Drittel der Raupenlänge ist ein Halbring montiert; dort sind die Zurrketten eingehakt.

Auf den geschweißten Ringfundamenten der Halbringe ist jeweils die Zahl 15 eingeschlagen (Abb. 38). Der Stahldurchmesser von ~ 36 mm lässt vermuten, das sie als Zurrpunkte dienen sollen. Eine klare Kennzeichnung mit 150 kN oder 15.000 daN ist besser.

Die relativ leichten Gittermasten des Mobilkranes werden zur Optimierung der Transporte zusammen mit schweren Kontergewichen befördert:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.42: Eines von mehreren Fahrzeugen mit Gittermast und Kontergewichten [W. Strauch]

An den Kontergewichten ist deren Masse vermerkt. An den Gittermasten fehlen Masseangaben. Die Abmessungen sind vorn und hinten nur leicht unterschiedliche, die Ausmittigkeit der Schwerpunkte ist deshalb nur minimal.

Die restlichen Kontergewichte und hölzernen Unterleger für die Stützbeine des Kranes werden zusammen befördert:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.43: Kontergewichte und hölzerne Unterleger für die Stützbeine [W. Strauch]

Gewichtangaben auf den Hartholzunterlegern fehlen. Mit Brennstempeln könnte eine dauerhafte Markierung angebracht werden. Die Ladungssicherung mit Niederzurrungen ist unzureichend. Die korrekte Ladungssicherung derartiger Transporte wird in Kapitel 9 behandelt.

Um verzögerungsfreie Transporte zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, jedes Versandstück mit Masse- bzw. Gewichtsangaben zu versehen. Befestigungsmöglichkeiten zum Heben oder Zurren sollten gekennzeichnet und mit den erforderlichen Daten beschriftet werden. Oft werden nur Zahlen wie 5, 7 oder 8 als Codierung eingeschlagen, von denen nur Insider wissen können, dass ein LC von 10.000 daN, 14.000 daN oder 16.000 daN gemeint ist.

Es ist festgelegt, dass bestimmte „Punkte“ nur zum Heben oder nur zum Verzurren genutzt werden dürfen. Die Begründung liegt darin, dass Hebepunkte nur mit einem Viertel ihrer Bruchlast belastet werden dürfen, Zurrpunkte hingegen mit der Hälfte der Bruchlast. Außerdem können diese für unterschiedliche Belastungsrichtungen ausgelegt sein.


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.44: Eindeutige Beschriftung an dem linken Hebepunkt
und rechtem Zurrpunkt [W. Strauch]

Die Bruchlast beider Ringösen beträgt 12 000 daN. Gekennzeichnet ist das mit „Breaking Force 120 kN“.

Die zulässige Last zum Heben ist auf der linken Öse mit der international üblichen Abkürzung „WLL = 3 t“ vermerkt, das ist ein Viertel der Bruchlast.

Auf der rechten Öse ist die zulässige Zurrkraft mit dem genormten Kürzel  „LC 6 000 daN“ gekennzeichnet, das ist die Hälfte der Bruchlast.

Bei diesem „Doppelauge“ ist die zulässige Zurrkraft oder Lashing Capacity „LC = 3 000 daN mit dem gleichen Wert wie die „Hebegrenze“ Working Load Limit „WLL = 3 t“ ausgewiesen:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.45: Gleiche Belastungswerte von WLL und LC [W. Strauch]

Zum Heben ist die Beschriftung sogar zweifach vorhanden, zum einen durch das Wort „Lifting“, zum anderen durch die international übliche Abkürzung „WLL = 3 t“. Zum Verzurren steht „Lashing“ und „LC = 3 000 daN“. Die Beschriftung macht Sinn, weil die Halbringe mit den gleichen Schrauben befestigt sind und sich in den Materialstärken unterscheiden.

Abbildung - LSHB Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.46: Falsche Beschriftung [W. Strauch]

Abbildung 5.1.47: Nicht eindeutige Beschriftung [W. Strauch]

Zu Abb. 46: Eine Kraft von 6 000 daN entspricht einer Masse von 6116,2 kg. Ein „pound“ ist ein englisches Pfund und wird mit Lbs, vom lateinischen Wort „libras“ für Pfund abgekürzt. Ein „pound (lb) entspricht einer Masse von 0,454 Kilogramm. Korrekt wäre demnach eine Beschriftung mit 13 471 lbs. Falsch ist die Beschriftung aber insbesondere deshalb, weil entweder eine WLL Angabe für das Heben oder eine LC-Angabe für das Verzurren anzugeben ist. Den „Punkt“ zum Heben und Verzurren zu nutzen ist nicht erlaubt.

Zu Abb. 47: Aus der Angabe „5,3 t“ geht nicht hervor, ob die Schrauböse zum Heben oder Zurren gedacht ist.


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.48 – 49: Nicht eindeutige Kennzeichnung [W. Strauch]

Zu Abb. 48: Die nach links und rechts zeigenden Pfeile können Hinweise darauf sein, dass die Schrauböse der Ladungssicherung dienen soll, da die Pfeilrichtung nie der Situation beim Heben entspricht. Für ein Verzurren spricht auch, dass daran sogar bis zur Waagerechten verzurrt werden kann. Ebenfalls zutreffend ist, dass an einem Zurrpunkt zwei Laschings in entgegengesetzten Richtungen gesetzt werden können. Fraglich ist jedoch, ob das wirklich gemeint ist und wenn ja, ob das jeder Nutzer erkennt. Wenn nein, was bedeuten dann die Pfeile?

Zu Abbildung 49: Die zu beiden Seiten zeigenden Pfeile und die beidseitig darunter stehenden Werte von 1,5 t scheinen noch deutlichere Hinweise auf die Verwendbarkeit als Zurröse und Anbringungsmöglichkeit von zwei Laschings zu sein. Ansonsten gilt das vorher Gesagte.

Oft stellen sich solche Vermutungen als Irrtum heraus, wie das folgende Beispiel beweist:


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.50 – 51: Beschriftungen an beiden Seiten eines Schraub-Ringes [W. Strauch]

Auch hier verwirren die Pfeile, Die Beschriftung mit WLL 7050 lbs klärt den Irrtum auf: Es handelt sich um einen Schraubring zum Heben mit einer Maximalbelastung von 3,2 t, das bedeuten die Zahlenwerte am unteren Rand. Welchen Hinweis die Pfeile dem Benutzer geben sollen, bleibt rätselhaft.