5.1 Versandfähigkeit unverpackter Fahrzeuge
und Arbeitsmaschinen



Neue Tiefbau- und Straßenbaufahrzeuge sowie andere Arbeitsmaschinen werden täglich in erheblicher Stückzahl per Straßentransport an Kunden ausgeliefert oder zu den Seehäfen verbracht. In Gebrauch befindliche Fahrzeuge werden täglich in großer Anzahl zwischen unterschiedlichen Einsatzorten befördert.

Derartige Fahrzeuge und Arbeitsgeräte sind beförderungsfähig, wenn sie über geeignete Befestigungsmöglichkeiten für Zurrmittel verfügen und nicht so verschmutzt sind, dass eine Gefährdung Anderer möglich ist.

Einen gut geplanten und durchgeführten Transport einer 44,7 t schweren Kaltfräse zeigen die folgenden Bilder. Transportfahrzeug und Fräse sind ladetüchtig, die Lastverteilung ist ausgewogen und die Sicherung ist angemessen:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.1: Fahrzeug und Ladung sind versandfähig [W. Strauch]

Die Ladefläche ist frei von jeglichen Rückständen, die Laufketten sind sauber und auf rutschhemmendes Material gestellt:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.2: Fahrwerk auf rutschhemmendem Material [W. Strauch]

Besser wäre allerdings die Verwendung dickerer Schwerlastmatten.

Das Frontladesystem der Fräse ist in einer speziellen Halterung abgelegt, die formschlüssig mit der Ladefläche verbunden ist und ein seitliches Ausschwenken des Förderbandsystems verhindert:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.3: Spezialhalterung für das Frontladesystem [W. Strauch]

Die Ladelücke zwischen vorderen Laufwerken und der Kröpfung der Tiefladebrücke ist durch einen Lastrahmen geschlossen. Er verschafft der Fräse Formschluss und verhindert Bewegungen in Vorausrichtung. Vorn und hinten sind zwei Paare Zurrketten angebracht:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.4: Sicherung nach vorn und hinten [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.5: Befestigungspunkt [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.6: Hintere Zurrketten [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.7: Befestigungspunkt [W. Strauch]

Die vorderen Zurrketten sichern die Straßenfräse nach hinten. Die hinteren Ketten sichern prinzipiell nach vorn, werden wegen der vorderen Blockierung jedoch nicht beansprucht. Die Vorspannung der Ketten erhöht über die Vertikalkomponenten die Reibungskräfte und verbessert so die Sicherung in allen Richtungen. Die Reibungskräfte reichen zur seitlichen Sicherung aus. Die Zurrketten sind in Öffnungen eingehakt, die durch Aufkleber als dafür erlaubte Befestigungspunkte zum Laschen gekennzeichnet sind.

Die Sauberkeit von Laufketten und Transportfahrzeugen ist leider nicht überall Standard:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.8: Raupenfahrzeug – wegen starker Verschmutzung nicht beförderungsfähig [GDV]

Die Forderung nach entsprechender Sauberkeit ist mühsam, aber erforderlich. Zu dieser Problematik gibt es ein Urteil des OLG Hamm vom 2. Februar 2006. Danach gehören auch Dreckanhaftungen an zu befördernden Arbeitsmaschinen und den Transportfahrzeugen zu den nach § 22 StVO zu sichernden Ladungen. Es muss verhindert werden, dass Andere im Straßenverkehr durch herabfallende Dreckbrocken gefährdet werden.

Durch sorgfältig ausgeführte Reinigungsmaßnahmen oder andere Sicherungsvorkehrungen wie das Anbringen feinmaschiger Netze oder Ähnliches kann das verhindert werden. Eine gründliche Reinigung ist die einfachere Lösung.

Ausreichend belastbare und sinnvoll nutzbare Befestigungspunkte sind bei Fahrzeugen unabdingbar. Nur dann sind wirtschaftliche Transporte zwischen unterschiedlichen Einsatzorten möglich. Die Belastbarkeit muss den auftretenden Trägheitskräften und den Zusatzkräften durch die Art der Anbringung gerecht werden. Die verwendeten Zurrmittel und Zurrpunkte an den Transportfahrzeugen müssen damit harmonieren. Nur so werden homogene Sicherungen erreicht.

Bei diesem Großstapler sind die Befestigungspunkte sehr gut angebracht und sinnvoll markiert, allerdings ohne Angaben zur Belastbarkeit:


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.9: Befestigungspunkte an einem Großstapler [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.10: Markierung an den Befestigungspunkten [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 5.1.11: Symbolvergrößerung [W. Strauch]