3.3 Niederzurrung


3.3.3 Sicherungswirkung gegen Kippen

Die Sicherungswirkung einer Niederzurrung gegen Kippen der Ladung beruht nach einer älteren Sichtweise allein auf dem vergrößerten Eigenstandmoment der Ladung infolge der scheinbaren Vergrößerung des Gewichts durch die Vertikalkomponenten der Vorspannkräfte. Neuerdings, so auch in der Norm DIN EN 12195-1:2011, wird das kippsichernde Moment der Niederzurrung, bezogen auf die Kippachse, getrennt betrachtet. Das führt zunächst zum gleichen Ergebnis. Diese neuerliche Sichtweise ermöglicht aber, auch für die Kippsicherung günstige Sekundärwirkungen sichtbar zu machen, die sogar beträchtlich sind und ebenfalls die Nachteile der Übertragungsverluste bei einseitigem Spannmittel völlig ausgleichen.


Abbildung - LSHB

Abbildung 3.10: Zur Sekundärwirkung einer Niederzurrung gegen Kippen [H. Kaps]

Das Beispiel in Abb. 3.10 zeigt die erweiterte Sicherungswirkung einer Niederzurrung gegen Kippen in Querrichtung. Unter Annahme eines Übertragungsverlustes von 50% ergibt sich die Formel:

  

Die Norm DIN EN 12195-1:2011 berücksichtigt allerdings die Horizontalkomponenten nicht und verwendet als Sicherungswirkung lediglich:

  

Die Sicherungswirkung einer quergeführten Niederzurrung gegen Kippen in Längsrichtung stellt einen Sonderfall dar, über den die Meinungen unter Fachleuten etwas auseinander gehen. Wie an dem Beispiel in Abb. 3.11 erkennbar ist, stellt eine quergeführte Niederzurrung als Kippsicherung in Längsrichtung eine Direktzurrung dar, denn die vertikalen Abschnitte der Niederzurrung liefern eine direkte Verbindung zwischen Ladefläche und Ladungseinheit in Richtung der benötigten Sicherungskraft gegen das Kippen.

Das führt einerseits zu der Ansicht, dass beide Stränge jedes einzelnen Zurrgurts theoretisch bis zur zulässigen Belastung LC beansprucht werden können. Der andere Standpunkt hält dagegen, dass z.B. bei einer Vollbremsung die Ladungseinheit bedenklich weit ankippen müsste, um die Gurte so weit zu dehnen, dass sie ihr LC erreichen. Außerdem wäre es in Abb. 3.11 unmöglich, dass beide Gurte ihr LC erreichen, weil ihre Dehnung beim Ankippen der Ladung stark unterschiedlich ausfällt. Der hintere Gurt könnte leicht überlastet werden.


Abbildung - LSHB

Abbildung 3.11: Zur Sekundärwirkung einer Niederzurrung gegen Kippen [H. Kaps]

Die Norm DIN EN 12195-1:2011 sieht grundsätzlich vor, dass bei Niederzurrungen als Vorspannkraft ein Wert zwischen 10% und maximal 50% LC in der Bilanzrechnung verwendet werden soll. Praktisch wird die auf dem Etikett des Gurts eingetragene Vorspannkraft STF in die Bilanz einzusetzen sein, die gewöhnlich geringer ist als 50% LC.