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 2.2.3 Kräfte im kombinierten Schienenverkehr Werden beladene Straßenfahrzeuge auf der Schiene befördert, so muss für diesen Transportabschnitt wieder mit anderen Kräften gerechnet werden. 
	| in Längsrichtung | in Querrichtung |  
	| Rutschen | Kippen |  |  
	| 100% des Gewichts | 60% des Gewichts | 50% des Gewichts |  Als anzunehmende Vertikalkraft soll das volle Gewicht eingesetzt werden, mit Ausnahme beim Rutschen in Querrichtung, wo 70% des Gewichts als Vertikalkraft verwendet werden sollen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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