11  Markierungen

[English version]


Durch eine richtige und vollständige Markierung von Verpackungen werden die Voraussetzungen geschaffen, um falsche Handhabung, Unfälle, Falschauslieferung, Masse- und Mengenverluste sowie Zollstrafen zu vermeiden.

Die Markierung muss klar und präzise sein. Sie sollte sich farblich deutlich vom Packstück abheben; sie wird in schwarzer Farbe, RAL 9005, aufgetragen. Alternativ kann sie auch auf Aufklebern angebracht sein. Hierfür sind schwarze Zeichen auf weißem Grund zu wählen. Sowohl bei dem direkten Auftragen der Markierung auf das Packstück, wie auch bei der Verwendung von Aufklebern, ist sicherzustellen, dass die Markierung gut lesbar und dauerhaft angebracht wird.

Eine ausreichende Markierung ist unverzichtbarer Bestandteil der Verpackung. Weichen die Markierungen von den Angaben in den Versandpapieren ab, kann es z. B. zu Beanstandungen seitens der Zollbehörden kommen. Nicht ausreichende Handhabungsmarkierungen können zu Schäden führen.

Eine vollständige Markierung muss nach DIN 55 402 T2 aus den folgenden drei Teilen bestehen:

  • Leitmarke
  • Informationsmarkierung
  • Handhabungshinweise

Die Leitmarke:

  • Kennmarke: z. B. Anfangsbuchstaben des Empfängers oder Absenders bzw. aus dem Firmennamen des Empfängers
  • Kennnummer: z. B. die Auftragsnummer des Empfängers
  • Gesamtzahl der Packstücke der gesamten Sendung
  • Laufende Nummer des entsprechenden Packstückes innerhalb der Sendung: z. B. 6/12 oder 6-12
  • Bestimmungsort und -hafen

Die Informationsmarkierung:

  • Ursprungsland: Die Angabe des Ursprungslands hat nach den jeweiligen Bestimmungen der Länder zu erfolgen. In vielen Fällen ist diese Angabe vorgeschrieben. In einigen Fällen ist sie nicht erwünscht und hat nach vertraglichen Vereinbarungen zu unterbleiben.

  • Gewichtsangabe des Packstücks: Ab 1.000 kg Bruttomasse müssen die Packstücke mit Gewichtsangaben versehen werden. Mit Rücksicht auf einen problemlosen Transport, Umschlag und Lagerung empfehlen die Normen, auch bei geringerer Masse die Gewichtsangaben anzugeben.

  • Abmessungen der Packstücke: Sie sind in Zentimeter anzugeben.

Die Handhabungshinweise:

Die sogenannten Handhabungsmarkierungen tragen zu erhöhter Sorgfalt bei den Umschlagsarbeiten und Lagerung bei. Es muss erkennbar sein,

  • ob das Packstück hitze- oder nässeempfindlich ist
  • ob es bruchgefährdet ist
  • wo oben und unten und wo die Schwerpunktlage ist
  • wo das Ladegeschirr angeschlagen werden kann

Sondermarkierung:

  • Markierung gemäß ISPM 15

Die Symbole für die Handhabungshinweise von Verpackungen sind in ISO 780 und in DIN 55 402 international einheitlich festgelegt. Auf diese Symbole darf auf keinen Fall verzichtet werden, da diese sich stets von selbst erklären und somit Sprachprobleme im internationalen Verkehr vermieden werden. Handhabungssymbole können mit Schablonen oder durch Stempel, Prägestempel, Brennstempel aufgebracht werden (ausgenommen Anschlagsymbole).

Die Schrift muss parallel zur Bodenkante des Packstückes verlaufen. Sie muss in der normalen Transportlage zu lesen sein. Alle Beschriftungen sollen in arabischen Ziffern und in Großbuchstaben des Alphabetes ausgeführt werden. Die zu wählende Schriftgröße richtet sich nach der zur Verfügung stehenden Beschriftungsfläche. Vorzugsweise werden Schriften von 12,5 mm, 25 mm, 45 mm, 70 mm oder 100 mm verwendet. Buchstaben und Ziffern der Leitmarke müssen größer als die übrigen Beschriftungen sein. Alle Buchstaben und Ziffern müssen kleiner sein als die auf dem Packstück markierten Bildzeichen. Schriftzeichen sind nach Möglichkeit mit Schablonen aufzubringen.

Bei Packgütern, die teilverpackt zum Versand kommen, ist die Signierung direkt auf dem Packgut anzubringen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Farbtöne von Packstück und Markierung unterschiedlich sind. Es besteht auch die Möglichkeit, Sperrholz-, Kunststoff- oder Blechtafeln am Packgut unlösbar zu befestigen.

Sperrholztafeln sollen grundsätzlich wetterbeständig verleimt sein. Die Markierung durch Schablonen ist vorzuziehen.

Die Markierung ist an mindestens zwei Seiten eines Packstückes, auf rauem Holz in mindestens 20 mm Schriftgröße anzubringen. Die Leichtigkeit von Transport und Umschlag wird durch die Markierung auf allen vier Seiten deutlich verbessert.

Die Markierungsflächen müssen so beschaffen sein, dass sie ein gut leserliches und zusammenhängendes Schriftbild gewährleisten. Die Markierungen müssen mit den Versanddokumenten übereinstimmen.

Es dürfen nur die Handhabungshinweise angebracht werden, die nach den Anforderungen des Packgutes erforderlich sind.

Alte Markierungen müssen vollständig gelöscht werden.


Abbildung 111: Beispiel einer Kistenmarkierung



Leitmarke
  Markierungsbeispiel
1. Kennmarke GDV
2. Kennnummer ABC 123
3. Packstück Nr.,  ggf. zusätzlich
    Gesamtzahl der Packstücke
5 / 25
4. Bestimmungsort PITTSBURGH
5. Bestimmungshafen VIA NEW-YORK
Informationsmarkierung
6. Ursprungsland MADE IN GERMANY
7. Nettogewicht [kg]
8. Bruttogewicht [kg]
9. Abmessungen [cm]

Tabelle 15: Leitmarke und Informationsmarkierung



Nr. Bedeutung der Bildzeichen Bildzeichen Funktion Bemerkung

1.

zerbrechlich


Der Inhalt des Packstückes ist zerbrechlich, und es muss deshalb mit Vorsicht gehandhabt werden.

ISO 7000, Nr. 0621 Anwendungsbeispiel:


2.

keine Haken verwenden


Haken sind für die Handhabung des Packstückes verboten.

ISO 7000, Nr. 0622

3.

oben


Zeigt die korrekte aufrechte Position des Packstückes an.

ISO 7000, Nr. 0623 Anwendungsbeispiel:


4.

vor Hitze schützen


Das Packstück muss vor Hitze geschützt werden.

ISO 7000, Nr. 0624

5.

vor radioaktiven Strahlen schützen


Der Inhalt des Packstückes kann sich durch radioaktive Bestrahlung verschlechtern oder unbrauchbar werden.

ISO 7000, Nr. 2401

6.

vor Nässe schützen


Das Packstück muss in trockener Umgebung gehalten werden.

ISO 7000, Nr. 0626

7.

Schwerpunkt


Zeigt den Schwerpunkt des Packstückes an, das als eine einzelne Einheit gehandhabt wird.

ISO 7000, Nr. 0627 Anwendungsbeispiel:


8.

nicht rollen


Das Packstück darf nicht gerollt werden.

ISO 7000, Nr. 2405

9.

hier keine Stechkarre ansetzen


Stechkarren dürfen an dieser Seite nicht zum Handhaben des Packstückes angesetzt werden.

ISO 7000, Nr. 0629

10.

keine Gabelstapler ansetzen


Das Packstück sollte nicht mit Gabelstaplern gehandhabt werden.

ISO 7000, Nr. 2406

11.

Klammern in Pfeilrichtung


Die Klammern müssen an den angezeigten Seiten zum Handhaben des Packstückes angesetzt werden.


ISO 7000, Nr. 0631

12.

keine Klammern in Pfeilrichtung ansetzen


Das Packstück sollte an den angezeigten Seiten nicht mit Klammern gehandhabt werden.


ISO 7000, Nr. 2404

13.

Begrenzung der Masse der Stapellast


Zeigt die Begrenzung der Masse der Stapellast von Packstücken an.

ISO 7000, Nr. 0630

14.

Stapel-begrenzung


Größte Anzahl identischer Packstücke, die gestapelt werden dürfen, wobei n für die Anzahl der zulässigen Packstücke steht.


ISO 7000, Nr. 2403

15.

nicht stapeln


Das Stapeln der Packstücke ist nicht erlaubt, und es sollte keine Last auf das Packstück platziert werden.


ISO 7000, Nr. 2402

16.

hier anschlagen


Anschlagmittel müssen zum Heben des Packstückes wie angezeigt platziert werden.

ISO 7000, Nr. 0625 Anwendungsbeispiel:


17.

zulässiger Temperatur-bereich


Zeigt den Temperaturbereich an, in dem das Packstück aufbewahrt und gehandhabt werden muss.

ISO 7000, Nr. 0632 Anwendungsbeispiel:


18.

elektrostatisch gefährdetes Bauelement


Berühren derartig gekennzeichneter Packstücke ist bei niedriger relativer Feuchte zu vermeiden, insbesondere wenn isolierendes Schuhwerk getragen wird oder der Untergrund nicht leitend ist. Mit niedriger relativer Feuchte ist besonders an warmen, trockenen Sommertagen und sehr kalten Wintertagen zu rechnen.


 

19.

Sperrschicht nicht beschädigen


Unter der äußeren Verpackung befindet sich eine (nahezu) wasserdampf-dichte Sperrschicht, in die Trockenmittel zum Korrosionsschutz eingebracht sind. Diese Schutzwirkung wird hinfällig, wenn die Sperrschicht beschädigt wird.

Da das Symbol noch nicht von der ISO aufgenommen wurde, muss insbesondere bei Packstücken mit dem Aufdruck "Packed with desiccants" ein Durchstechen der äußeren Hülle vermieden werden.


 

20.

aufreißen hier


Dieses Symbol ist nur für den Empfänger bestimmt.

 

21.

keinen Magnetfeldern aussetzen


 

 

22.

nur in der obersten Lage verladen

oder: Toppstau

oder: nicht überstauen


 

 

Tabelle 16: Genormte Handhabungshinweise






SeitenanfangInhaltsverzeichnis