6.8  Verschläge / Besonderheiten

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Für die Bauteile von Verschlägen gelten dieselben Grundsätze wie für die Kisten. Im Unterschied zu den Kisten sind die Flächenverschalungen aus Vollholz nicht geschlossen.

Das Verhältnis der geschlossenen zur offenen Fläche beträgt 1:1 bis 2:1 und bedeutet, dass die Abstände zwischen den einzelnen Brettern eine halbe bis eine Brettbreite betragen. Die Brettbreite sollte 10 cm nicht unterschreiten.

Die Verbretterung der Bodenfläche entspricht in der Regel der der Wände und Deckel, kann aber bei Bedarf auch vollflächig sein.

Aufgrund der Teilverschalung der Wände sind Markierungen auf Teilflächen anzubringen, z. B. auf wetterfeste Platten aus Sperrholz und OSB, die dann auf die Wandflächen gesetzt werden.


Abbildung 91: Verschlagkonstruktion






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