6.3.2  Baugruppe Seitenwand / Kopfwand

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Seiten- und Kopfwände leiten mit ihren Rahmenleisten und Schalungen die Stapelkräfte in den Boden und müssen einen ausreichenden Widerstand gegen Verschub durch horizontale Beschleunigungskräfte haben. Sie werden beansprucht durch:

  • dynamische Kräfte beim Transport
  • statische Kräfte bei der Lagerung

Die grundlegende Konstruktion von Seiten- und Kopfwänden sowie deren Bauteile sind in der Abb. 57 dargestellt:


Abbildung 57: Bauteile Seitenwand / Kopfwand einer Schnittholzkiste

Legende (Abb. 57):

1 Diagonale 2 Leisten (Seite) 3 Leisten (Kopf)


Eine Schalung durch Bretter sollte aus Gründen einer höheren Stabilität immer senkrecht angeordnet werden (Ausnahme lange, schmale und nicht hohe Kisten, für Langgüter). Um die Festigkeit der Kistenkonstruktion gegen Schubbelastungen und Stapelkräfte zu erhöhen, werden die Kopf- und Seitenwände mit Quer-, Längs-, Vertikal- und Diagonalleisten ausgerüstet. Für jede Seiten- und Kopfwand wird jeweils eine obere und eine untere Längs- bzw. Querleiste benötigt. An der Kopfwand sollte pro Längskufe eine Vertikalleiste vorhanden sein. Die Anzahl der Vertikalleisten in der Seitenwand richtet sich nach der Länge der Kiste. Der maximale Abstand der Vertikalleisten für die Seitenwand untereinander sollte 100 cm nicht überschreiten. Die erforderliche Anzahl der Vertikalleisten ist der Tab. 13 zu entnehmen:


Kistenlänge [cm] 130 240 350 460 570 680 790 900 1.010 1.120
Anzahl Leisten 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Tabelle 13: Erforderliche Anzahl Vertikalleisten in Abhängigkeit der Kistenlänge


Die Anordnung der Beleistung in den Wänden bei Kisten mit einer Plattenschalung ist entsprechend gleich. Auf die Diagonalen kann aufgrund der hohen Schubsteifigkeit des Plattenmaterials verzichtet werden. Die Plattenstöße sind so zu legen, dass sie nach Möglichkeit durch die Beleistung abgedeckt werden, ansonsten sind sie zusätzlich mit Leisten zu hinterlegen.

Bei Kisten und Verschläge, die mit anderer Ladung überstaut werden, muss ab einer Breite von 200 cm die Beleistung einen Querschnitt von 50 x 100 mm haben, damit die Deckelunterzüge beim Umschlag und beim Transport ausreichend sicher aufliegen und die Druckbelastung durch Überstauung tragen.

Eine andere Möglichkeit ist die Erhöhung der Auflagerfläche der Deckelunterzüge durch einen zusätzlichen Leistenrahmen an den Seitenwänden, siehe Abb. 58:


Abbildung 58: Unterstützung der Deckelunterzüge durch
zusätzlichen Leistenrahmen aus 50 mm breiten Hölzern


Bei Kisten mit großen Deckelflächen (hoher Stapeldruck) und Kisten mit einer Höhe größer 2,5 m (große Knicklänge), die überstapelt werden, sind grundsätzlich Vertikalstützen (sog. Steher) als Auflager für die Deckelunterzüge vorzusehen, deren Abstand untereinander dann durch die erforderliche Anzahl der Deckelunterzüge bestimmt wird (siehe Kapitel 6.3.3).

Es ist erforderlich, dass durch einen rechnerischen Nachweis der Querschnitt der senkrecht tragenden Elemente bestimmt wird, siehe Berechnungsbeispiele / Tab. in Kapitel 6.4.



Abbildung 59: Anordnung einer zusätzlichen Vertikalstütze


Kisten mit einer Breite > 200 cm, die während des Transportes und der Lagerung nicht mit anderer Ladung überstaut werden, benötigen keine gesondert breite, senkrechte Beleistung oder Vertikalstützen. Die Deckelunterzüge können dann auf die obere waagerechte Seitenwandbeleistung aufgelegt werden, siehe Abb. 60:


Abbildung 60: Aufgelagerter Deckelunterzug auf waagerechter oberer Seitenleiste


Diagonalleisten:

Diagonalleisten sind erforderlich, wenn die Innenhöhe der Schnittholzkiste / Verschlag größer als 150 cm ist. Eine mögliche Anordnung / Feldeinteilung der Diagonalleisten in den Flächen zeigen die folgenden Skizzen. Diagonalleisten müssen gut in die Leistenrahmen der Wände eingepasst werden:


Abbildung 61: 1 Feld, max. Größe: 300 cm Länge · 150 cm Höhe



Abbildung 62: 2 Felder lang / 2 Felder hoch, max. Größe: 500 cm Länge · 250 cm Höhe



Abbildung 63: 3 Felder lang und 3 Felder hoch, max. Größe: 700 cm Länge · 350 cm Höhe


Die Gesamtstabilität der Kiste / Verschlag ist gefährdet, wenn wichtige Bauelemente den angenommenen oder tatsächlichen Forderungen im Rahmen der Lastannahmen dieser Richtlinie nicht entsprechen. Die Leisten für Flächen- und Eckverbindungen sind deshalb hinsichtlich ihrer Eignung sorgfältig auszuwählen.

Randbretter dürfen nicht schmaler als 10 cm, übrige Bretter nicht schmaler als 8 cm sein.
Die Leistendicke für die Seiten- und Kopfteile von Kisten und Verschlägen beträgt generell 24 mm.

Zur besseren Stabilisierung der Eckverbindung Seite / Kopf sind die Seiten mit Endleisten auszustatten, an die die Kopfteile unmittelbar anschließen.


Abbildung 64: Anordnung der Seitenleisten im Eckenbereich


Für mit Sperrholz oder OSB verschalte Kistenwände gelten die Grundsätze für die Beleistung von Kistenwänden mit Schnittholzschalung. Plattenstöße sind grundsätzlich mit Leisten zu hinterlegen. Diagonalen sind aufgrund der Schubsteifigkeit der Platten nicht erforderlich.

Kistenwände mit Schnittholzschalung können, um die Spalten zwischen den einzelnen Brettern abzudecken, mit einer Sperrschicht aus "Doppelpechpapier" auf der Innenseite zwischen Schalung und Beleistung ausgekleidet werden:


Abbildung 65: Seitenwand mit Sperrschicht ausgekleidet






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