Umgang mit Cyberrisiken in der Transportversicherung


Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum möglichen Umgang mit Cyberrisiken in der Transportversicherung. Die unverbindliche Klausel des Verbandes für den Ausschluss von Cyber- und Blackoutschäden sowie den optionalen Wiedereinschluss von Cyberschäden in der Transportversicherung (Cyber-/Blackout-Klausel) gibt Transportversicherern ein Instrument zur Steuerung von Cyberrisiken in die Hand.


Steuerung von Risiken mit der Cyber-/Blackout-Klausel

Die Cyber-/Blackout-Klausel beinhaltet folgende wesentliche Elemente:

Sie schließt zunächst Cyberschäden von der Versicherung aus (sog. Nullstellung).
Darüber hinaus schließt sie Schäden ausgelöst durch einen Ausfall von Netzstrukturen (Blackoutschäden) aus.
Sie sieht zudem die Möglichkeit des Wiedereinschlusses von Cyberschäden vor. Für den Wiedereinschluss, welcher der Vereinbarung bedarf, sind in der Klausel zwei Optionen (Komplettwiedereinschluss oder Einschluss versicherter Gefahren und Schäden) vorgesehen.
Für bestimmte Umstände kann die Ersatzleistung je Schadenereignis und für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres durch zu vereinbarende Sublimitierungen begrenzt werden.

Bei den hier aufgeführten Klauseln handelt es sich um Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Bedingungen sind für die Versicherungsunternehmen unverbindlich. Die Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Klausel für den Ausschluss von Cyber- und Blackoutschäden sowie den optionalen Wiedereinschluss von Cyberschäden in der Transportversicherung (Cyber-/Blackout-Klausel)  (77 KB)      (146 KB)

Marine Cyber and Blackout Exclusion and Optional Cyber Write Back Clause (Cyber/Blackout Clause)  (94 KB)      (130 KB)




Weitere Informationen

IT-Grundschutzkompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI), Edition 2021. Das Kompendium gibt Orientierung zu Begrifflichkeiten und Konzepten der Informationssicherheit.
Cyber Security onboard ships. Eine Vielzahl internationaler Schifffahrtsorganisationen haben die vierte Version der „THE GUIDE-LINES ON CYBER SECURITY ONBOARD SHIPS“ erarbeitet und veröffentlicht.
Dr. Frank Grund (Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) zur IT-Sicherheit von Versicherern, zur Frage, wie die Unternehmen mit versteckten Cyberrisiken umgehen, und zur Rolle von Cyberpolicen.




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