Betrügerische Ladungsentwendungen von Lkw-Ladungen (Phantomfrachtführer)

Tipps zur Schadenverhütung

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2 Aufnahme der Geschäftsbeziehung


Die beschriebenen Tatbegehungen werden zunehmend durch organisierte Tätergruppen erfolgreich genutzt, um möglichst viele Lkw-Ladungen mit einem „Phantomfrachtführer“ betrügerisch zu erlangen. Daher ist bei Aufnahme erstmaliger Geschäftsbeziehungen hinsichtlich der Zuverlässigkeitsprüfung der neuen Partner besondere Sorgfalt geboten.

Hierzu sollte das Transportunternehmen vorab aufgefordert werden, als vertrauensbildende Maßnahme zum Beispiel folgende Nachweise vorzulegen:

Referenzen zu durchgeführten Transporten,
Versicherungsbestätigung,
Lizenzen und Genehmigungen,
vollständige Firmendaten inklusive Handelsregisterauszug,
Farbkopie des Personalausweises oder Reisepasses des im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers zum Nachweis seiner Identität.

Wenn Dokumente oder Daten nicht ausreichend lesbar oder nicht plausibel sind, sollte entweder auf die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente bestanden oder auf die Auftragsvergabe verzichtet werden.

Die Täter reichen oft gefälschte Unterlagen ein. Daher sollten die vorgelegten Dokumente auf ihre Echtheit geprüft werden. Bei Überprüfung der Referenzen sollte ermittelt werden, ob die Transporte, wie in den Referenzen beschrieben, durchgeführt wurden. Ferner sollte die Versicherungsbestätigung vom Versicherer geprüft und bestätigt werden. Durch Inanspruchnahme von Wirtschaftsauskunfteien oder durch Anfragen bei den jeweiligen Registern können die Firmendaten, wie zum Beispiel:

Anschrift,
Firmensitz,
Telefonnummer,
Faxnummer,
E-Mail-Adresse,
offizielle Homepage,
Gewerbeerlaubnis-Nummer,
Handelsregister-Nummer,
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID),
Bankverbindung,

überprüft und hinsichtlich Plausibilität abgeglichen werden.

Mit Hilfe der UID kann über das MwSt.-Informationsaustauschsystem der Europäischen Union die Firmenadresse zusätzlich geprüft werden.

Je nach Sitz des Transportunternehmens können Länderspezifisch weitere Informationsquellen zur Prüfung genutzt werden:

Datenbank zur Transportlizenz (Gültigkeit, Betreiber, Fahrzeuge, Ver-kehrsleiter, Ansprechpartner, Anzahl der Lizenzen)
Listen zu Verkehrsfirmen
Büros der Grünen Karte (Datenabfrage zu Kennzeichen).

Die E-Mail-Adresse und offizielle Homepage sowie die Telefon- und Faxnummer sollte auf Plausibilität geprüft werden.

Der Auftraggeber sollte anhand des Handelsregisterauszugs zudem prüfen, wie lange das Transportunternehmen bereits am Markt aktiv ist und ob kürzlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Von Bedeutung sind ferner Informationen zur Solvenz des Transportunternehmens. Diese können beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien liefern.




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