Flüssiggas an Bord von Wassersportfahrzeugen –
von der Funktion bis zur internationalen Normung

Vortrag von Herrn H. Schmidt, Sachverständiger





Inhaltsverzeichnis:





Vorwort

Dieser Beitrag soll einem interessierten Personenkreis zur Einführung dienen, die Materie "Flüssiggas" besser zu verstehen. Auch einfaches Hintergrundwissen soll hiermit vermittelt werden.


Nach wie vor wird Flüssiggas sehr oft noch verteufelt. Durch die Bequemlichkeit der Benutzung wird nicht mehr bemerkt, dass Sicherheitsmassnahmen zu erfüllen sind. Es passiert ja fast nichts. Dass ist ja auch gerade das Gute beim Flüssiggas. Aber im Hinterkopf kreist vielleicht doch die Angst des Benutzers. Die Medien schreiben ja auch gern von der "Bombe an Bord" und zeigen damit eindeutig, dass der Schreiberling überhaupt nicht weiss, wovon er spricht. Aber als Effekthascherei und vielleicht auch zur Erhöhung der Auflage sind solche Ausführungen, möglichst noch mit einem brennenden Schiff, ein gefundenes Fressen. Auch wenn der Brand durch Diesel oder Benzin entstanden ist und nicht durch Flüssiggas. Das kann man beim Bild ja nicht erkennen.


Nun soll nicht behauptet werden, es gäbe keine Unfällen mit Flüssiggas. Nur im Verhältnis mit dem Umgang, dem Sicherheitsdenken, dem Risiko mit dieser Energie, sind Unfälle verschwindend gering. Meine Erfahrungen und Bearbeitungen auf dem Boots- und Fahrzeugsektor haben gezeigt, dass 95% dieser geringen Anzahl von Schäden, manipuliert oder schlampig gemacht waren und es fast immer nur auf das kassieren von Versicherungszahlungen ankam. Die restlichen 5% teilen sich auf in 4% übersehene Sicherheit, Fehlbedienung und Abgasunfällen und 1% tatsächlicher Technikmangel.


Diese folgenden Ausführungen befassen sich mit der Praxis, wobei die Sicherheit im Umgang mit Flüssiggas im Vordergrund steht. Weiter wird die Verwendung, die Prüfung, die Wartung usw. im Wesentlichen behandelt.


Gesetzliche Regelungen werden allgemein aufgeführt. Vom Handwerker zu beachtende Installations- und Prüfungsvorschriften, sowie gesetzliche Regelungen der einzelnen Betriebsarten, sind in separaten Fachdokumentationen / Kommentaren / Handbüchern behandelt, bzw. herausgegeben und können beim Verfasser bezogen werden (siehe Anlage letzte Seite).


Natürlich können diese Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit beanspruchen. Dafür müsste das Thema wesentlich ausgeweitet werden. Der Verfassers hat nach bestem Wissen und Praxis, auf Grund langjähriger Tätigkeiten im Flüssiggasbereich, Entwicklungen auf diesem Sektor, Fachwissen und Mitarbeit bei der Aufstellung von Technischen Regeln, sowie Ausführung von Schulungen usw., diese Grundausführungen zusammengestellt.



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