Transport / Druckbehälter



Ein kostengünstiger Transport hat sich erst ergeben, nachdem große Flüssiggastanker gebaut wurden, die das Medium flüssig transportieren konnten. Dieses wurde möglich durch entsprechende Kühl- und Druckanlagen.


In der Gasphase ist ein kostengünstiger Transport, allein durch die beanspruchte Raumgröße, kaum denkbar. Hier werden die gewaltigen Volumenveränderungen ausgenutzt, um einen Transport erst möglich zu machen. Denn:


520 Liter gasförmig ergeben nur 2 Liter flüssig.



Und die Volumenveränderung ist relativ einfach.

Vom gasförmigen in den flüssigen Zustand erfolgt die Volumenveränderung durch leichten Druck oder Kühlung.

Im täglichen Umgang wird der Transport im flüssigen Zustand durch leichten Druck erzeugt. In den Eisenbahnbehältern, Tankwagen, Tanks und den Gasflaschen ist daher das Flüssiggas immer im flüssigen Zustand.

Der gasförmige Transport wäre allein durch die benötigte Raumgröße praktisch nicht möglich und natürlich völlig unrentabel.

Durch den flüssigen Transport ist es überhaupt erst möglich, dass die Energiequelle kostengünstig verwendet werden kann.

Jedoch spielt eine Gasphase, die in jedem Behälter vorhanden sein muss, eine große Rolle in der Sicherheitsfrage.

Da der Transport also nur unter Druck des Mediums stattfindet, sind hierzu natürlich nur Druckbehälter geeignet.

Das sind für den Verwendungszweck Flüssiggas-Behälter / Propangasflaschen in den Größen von 33-kg, 11-kg, 5-kg und 3-kg Füllmenge.



Auf dem Bootssektor wird in der Praxis nur die 11-kg, 5-kg und 3-kg Propangasflasche verwendet (vereinzelt auch Brenngastanks).

Der Farbanstrich der auf dem Markt gängigen Behälter ist, ausser dem roten Ring, nicht vorgegeben. Die Farbgebung ist daher Firmen- und Vertriebsmäßig unterschiedlich. Am bekanntesten sind wohl die "roten" und "grauen" Propangasbehälter.

Die Butan-Gasflaschen, auf dem deutschen Markt, nur von der Firma CAMPING-GAZ, blau gestrichen, im Vertrieb, sind in den Größen 2,8-kg und 1,8-kg Füllmenge gängig.



Alle vorgenannten Flüssiggas-Behälter sind Druckbehälter und unterliegen der
⇒ TRG 380 – Druckbehälterverordnung.

Die Druckbehälterverordnung legt unter anderem fest, dass die Behälter spätestens nach 10 Jahren einer Prüfung unterzogen werden müssen. Dieses ist ausschließlich durch zugelassenen Personen / Firmen möglich, die die Prüfung nach der Druckbehälterverordnung vornehmen dürfen. Bei den Gasflaschen merkt der Verbraucher es meistens gar nicht, dass eine Prüfung erfolgt ist, denn die Füllbetriebe dürfen nur geprüfte Gasbehälter in Umlauf bringen.

⇒ TRG 280 – Betreiben von Druckgasbehältern

⇒ Druckbehälter: alle 10 Jahre Prüfung




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