Blutplasma [English version]

Inhaltsverzeichnis

Allgemein:
Informationen zur Ware
Verpackung
Transport
  Containerfähigkeit
  Ladungssicherung


Risikofaktoren und Schadenverhütung:
Temperatur Geruch
Feuchte Verunreinigung
Lüftung Mechanische Einflüsse
Biotische Aktivität Toxizität /  Gesundheitsgefährdung
Gase Schwund/Abhandenkommen / Diebstahl
Selbsterhitzung / -entzündung Schädlingsbefall / Krankheiten




Informationen zur Ware

Warenname

Deutsch Blutplasma
Englisch Blood Plasma
Französisch Plasma Sanguin
Spanisch Plasma Sanguíneo
Wissenschaftlich Plasma Sanguinis
KN/HS-Nummer * 3002 10 95


(* Kombinierte Nomenklatur / Harmonisiertes System der EU)



Warenbeschreibung

Blutplasma ist der flüssige Bestandteil des Blutes, in dem die zellulären Blutbestandteile – Erythrozyten (rote Blutkörperchen), Leukozyten (weiße Blutkörperchen) und Thrombozyten (Blutplättchen) – fein verteilt schweben[1]. Es handelt sich um eine leicht trübe Flüssigkeit, deren Farbe je nach Person von einem hellen Gelb bis zu einem grünen Farbton variieren kann.[2] Sein Anteil am Gesamtblutvolumen, der mittels Zentrifugation des Blutes ermittelt wird, liegt bei etwa 55 %.[3] Fehlen dem Blutplasma die Gerinnungsfaktoren, wird es als Blutserum bezeichnet.[4]

Blutplasma besteht zu 90 % aus Wasser. Die restlichen 10 % sind in Wasser gelöste Substanzen: Plasmaproteine, Elektrolyte und niedermolekulare Stoffe wie Vitamine, Spurenelemente, Hormone und stickstoffhaltige Ausscheidungsprodukte. Eine der wichtigsten Aufgaben des Blutplasmas ist die des Transportmediums für zelluläre Bestandteile.[5]

Besondere Bedeutung kommt den Plasmaproteinen zu, von denen bis heute in etwa 100-120 bekannt sind. Zu den Proteinen zählen unter anderem die Albumine, die Gerinnungsfaktoren, die Inhibitoren und die Immunglobuline (auch bekannt als Antikörper).[6]

Blutzubereitungen, worunter auch das Blutplasma zählt, sind Arzneimittel im Sinne des § 4 Abs. 2 AMG. Sie werden in Transfusionsprodukte und Plasmaderivate unterteilt. Da dies Präparate sind, deren Rohstoffe biologische Substanzen enthalten, werden sie als biologisch medizinische Produkte bewertet.[7]

Die Gewinnung erfolgt entweder durch eine Vollblutspende und einer anschließenden Zentrifugation oder durch Plasmapherese.[8] Jede Spende wird auf Infektionserreger (z.B. HIV, Hepatitis) hin untersucht. Es darf nur negativ getestetes Plasma eingesetzt bzw. weiterverarbeitet werden![9] Vor der Verwendung wird Blutplasma für mind. 4 Monate (Transfusionsplasma)[10] bzw. 60 Tage (Industrieplasma)[11] in Quarantäne eingelagert.

Blutplasma kann auf drei unterschiedliche Arten aufbereitet werden:

Art Merkmale Ausgangsmaterial Einsatz
Gefrorenes Frischplasma (GFP)[12] tiefgefroren bei ca. -30 °C, einsatzbereit nach kontrolliert qualitätssicherem Auftauprozess, aufgetaut eine klare Flüssigkeit ohne feste Substanzen Einzelspenderplasma Transfusion oder industrielle Weiterverarbeitung
Lyophilisiertes Humanplasma (LHP)[13] gefriergetrocknet, weiße oder leicht gelbe, pulvrige Substanz, aufgelöst in Wasser für Injektionszwecke innerhalb weniger Minuten einsatzbereit, zellfrei Einzelspenderplasma Transfusion
virus-inaktiviertes Plasma (SDP)[14] virusinaktiviert mithilfe eines speziellen Verfahrens (üblich: Solvent Detergent Verfahren), zellfrei, ca. 10-15 % geringere Aktivität der Gerinnungsfaktoren als GFP oder LHP, keine Quarantäneeinlagerung notwendig, wird tiefgefroren oder gefriergetrocknet zur Verfügung gestellt Plasmapool (500 – 1.600 Einzelspender-plasmen) Transfusion oder industrielle Weiterverarbeitung

Nachdem das Plasma aufgetaut bzw. aufgelöst wurde, muss es innerhalb von 6 Stunden verwendet werden, um eine Kontamination zu vermeiden.[15] Generell sind die Hinweise des Herstellers zum Gebrauch bzw. zum Transport und Lagerung zu beachten.

Für Blutprodukte ist in Deutschland das Paul Ehrlich Institut (PEI), Langen, die zuständige Bundesoberbehörde. Gemäß der Listung des PEI gehört Blutplasma neben Thrombozyten- sowie Erythrozyten- Präparaten zu den „Blutkomponenten zur Transfusion“. Blutplasmapräparate müssen über das Paul Ehrlich Institut, Langen, zugelassen werden. Die entsprechenden Zulassungsbescheide werden regelmäßig im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Qualität / Lagerdauer

Blutplasma darf nach dem Auftauprozess bzw. nach dem Auflösen in Wasser für Injektionszwecke weder feste noch gallertartige Substanzen enthalten.[16]

Bei Plasma handelt es sich nicht um ein steriles Produkt. Jede Plasmaeinheit enthält eine geringe Menge von Mikroorganismen und Keimen. Da Blutplasma in luftdicht verschlossenen Behältnissen gelagert wird, ist eine sterile Lagerung jedoch nicht notwendig.

Die Qualität des Blutplasmas hängt unter anderem von der Aktivität der darin enthaltenen Plasmaproteine ab. Zu hohe Transport- und Lagerungstemperaturen führen zu einem Abfall der Aktivitäten und somit zu einem qualitativ minderwertigen Endprodukt.

Die maximale Lagerdauer von Industrieplasma beträgt 36 Monate ab Zeitpunkt der Spende. Transfusionsplasma darf dagegen lediglich bis zu 24 Monate nach der Spende verwendet werden.[17]


Verwendungszweck

Es gibt zwei große Anwendungsgebiete: zum einen die Transfusionsprodukte, die direkt in der Transfusionsmedizin zum Einsatz kommen, und zum anderen die Plasmaderivate. Dies sind lebenswichtige und hochwirksame Medikamente, die aus den über hundert Plasmaproteinen mittels Fraktionierung hergestellt werden[18]:

Anwendungsgebiet Transfusionsplasma[19] Anwendungsgebiet Plasmaderivate[20]
großer Blutverlust Faktorenkonzentrate
großer, invasiver Eingriff Inhibitorenkonzentrate
Mangelzustände der Gerinnungsfaktoren V oder XI Fibrinkleber
Volumenersatzmittel Arzneimittel für Immunerkrankungen
  Impfstoffe
  Anti-D-Immunglobuline

Die Gerinnungsfaktoren V und XI können nicht in konzentrierter Form hergestellt werden und stehen somit nicht als Plasmaderivat zur Verfügung.[21]

Blutplasma muss stets AB0-kompatibel transfundiert werden. Nur in Notfällen, wo eine Überprüfung der Blutgruppe unter Umständen nicht möglich ist, kann Plasma der Gruppe AB transfundiert werden, welches mit jeder anderen Blutgruppe kompatibel ist.[22]


Herkunftsländer


Blutplasma wird weltweit gewonnen. Wenn Plasma als Rohmaterial für die weitere Arzneimittelherstellung in die europäische Union eingeführt wird, müssen die Staaten der EU sicherstellen, dass Plasma nur importiert wird, wenn es im Herkunftsland vergleichbare Anforderungen unterliegt und während des Transports bzw. im Rahmen der Lagerung sowie hinsichtlich der Dokumentation die EU-Richtlinien befolgt werden.[23]

In die EU wird Blutplasma vor allem aus den USA eingeführt.


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Verpackung

Für Blutplasma kommen sowohl Primärverpackungen aus Plastik als auch aus Glas in Frage, wobei Glasbehältnisse allein bei lyophilisiertem Plasma eingesetzt werden.

Plastikbehältnisse bestehen in der Regel aus Polyethylen, Polypropylen sowie weichmacherhaltigem PVC. Zugelassene Zusätze bestehen unter anderem aus Antioxidantien, Weichmachern, Stabilisatoren als auch Gleitmitteln.[24] Die Plastikbehältnisse müssen sehr niedrigen Temperaturen standhalten können.[25] In Plastikbeuteln befinden sich je nach Größe zwischen 250 ml und 750 ml. In den Plastikflaschen sind es in der Regel je nach Spendevolumen zwischen 650 ml und 850 ml, wobei auch niedrigere Füllmengen möglich sind.

Glasbehältnisse bestehen aus Kalknatronglas mit einer hohen hydrolytischen Resistenz. Die Innen- und Außenflächen des Glases können behandelt sein, um die chemischen und physischen Eigenschaften des Glases zu optimieren. Glascontainer dürfen nicht wiederverwendet werden. In den Glasflaschen befinden sich in der Regel 200 ml lyophilisiertes Plasma, das in 200 ml Wasser für Injektionszwecke aufgelöst wird.[26]

Da die Primärverpackung in direktem Kontakt mit dem Blutplasma steht, darf das eingesetzte Verpackungsmaterial keine Substanzen an das Blutplasma abgeben, die in irgendeiner Art und Weise dessen Reinheit oder Wirksamkeit beeinträchtigen oder gar ein Toxizitätsrisiko darstellen. Zwecks visueller Kontrolle müssen die Behältnisse transparent sein.[27] Die Behältnisse müssen luftdicht verschließbar sein und ein leichtes Öffnen bzw. Zerlegen ermöglichen.[28]

Es ist Pflicht, ein System zur Rückverfolgung einzurichten. Dieses System muss mittels eines exakten Identifizierungsverfahrens, eines spezifischen Kennzeichnungssystems und genau vorgeschriebenen Dokumentationsprozessen zu hundert Prozent gewährleisten, dass ausnahmslos jede Blutzubereitung sowohl dem jeweiligen Spender als auch allen Empfängern zugeordnet werden kann.[29] Unerlässlich dafür ist die sachgemäße sowie fehlerfreie Kennzeichnung. In Deutschland gelten die Vorgaben des AMG §10, „Kennzeichnung“. Neben der Produktbezeichnung werden demnach u.a. das Verfalldatum sowie die Lagerungstemperatur auf der Plasmaverpackung deklariert. In der EU wird zudem das als ISBT 128 bekannte internationale Beschriftungssystem (ICCBBA Standard) verwendet.[30] Ein Beispiel für so ein Label zeigt die folgende Abbildung. Zwar ist dort ein Etikett für Blutplättchen abgebildet, doch sind hier vor allem die Struktur und die Anordnung von Bedeutung, welche bei Etiketten für Blutplasma dieselben sind.

Blutplasma. Abbildung 1

Abbildung 1: International ISBT 128 blood component label as specified in the ICCBBA Standard. www.iccbba.org , (Quelle: Optimal Blood use, EU,
http://www.optimalblooduse.eu/content/62-blood-component-label, 20.03.2012)

Die erforderlichen Mindestangaben für die Etiketten umfassen

  • die offizielle Bezeichnung des Blutbestandteils
  • das Volumen und das Gewicht des Blutprodukts
  • eine einheitliche numerische/ alphanumerische Identifizierung der Spende
  • den Namen und die Adresse der herstellenden Blutspendeeinrichtung bzw. des pharmazeutischen Unternehmens
  • die AB0-Gruppe (nur bei Transfusionsplasma)
  • ein eventuelles Verfalldatum
  • die erforderliche Lagerungstemperatur
  • ggf. das angewandte Virusinaktivierungsverfahren
  • sowie die notwendigen Angaben zum verwendeten Antigerinnungsmittel.[31]
Kommt virusinaktiviertes Frischplasma zum Einsatz, muss zudem, wie auch bei Plasmaderivaten, die Chargenbezeichnung auf dem Label abgedruckt sein. Dies gilt nicht für gewöhnliches Transfusionsplasma, da es nicht in Chargen gefertigt wird.[32]

Alle Angaben, die eine umfassende Rückverfolgbarkeit ermöglichen, müssen mindestens dreißig Jahre gespeichert und aufbewahrt werden, wobei ein sofortiger Zugriff auf die Daten sichergestellt sein muss.[33]

In Bezug auf die Sekundär- und Transportverpackung gibt es keine offiziellen Angaben. Folglich ergeben sich die allgemein gültigen Anforderungen wie ein geringes Gewicht, eine einfache manuelle oder maschinelle Handhabbarkeit sowie eine bestmögliche Nutzung des Transport- und Lagerraums. Ferner soll sie Beanspruchungsgerecht gestaltet sein um eine gewisse Widerstandsfähigkeit gegen die Transportbeanspruchungen zu gewährleisten.[34]


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Transport

Symbole

Symbol Temperaturgeführt

Temperaturgeführt



Verkehrsmittel

Schiff, Lkw, Flugzeug


Containerfähigkeit

Kühlcontainer


Gesetzliche Bestimmungen

Beim Transport und Lagerung von Blutplasma sind die „Good Manufacturing Practice“ (GMP) sowie die „Good Distribution Practice“ (GDP) in Kombination mit dem Arzneimittelgesetz zu berücksichtigen. Diese sehen sogenannte „Standard Operating Procedures“ (SOP) vor. SOP werden individuell vom Hersteller erstellt und sind üblicherweise Bestandteil der Rahmenverträge mit den Spediteuren und Frachtführern. Die Sauberkeit der Transportmittel bzw. Läger ist dabei eine Grundvoraussetzung.

Sofern Abweichungen von den SOP oder Schäden beim Transport festgestellt werden, müssen diese analysiert und von der Qualitätsabteilung des Herstellers geprüft werden. Diese entscheidet, ob ein Schaden vorliegt oder sich die Abweichung innerhalb vertretbarer Toleranzen bewegt.

Die für den Transport von Blutplasma eingesetzten Unternehmen und Transportmittel können in einigen Ländern der arzneimittelrechtlichen Aufsicht unterstellt sein und müssen insofern national geforderte Zulassungen / Prüfungen nachweisen können.

Während des gesamten Transports von Arzneien sind die vom Hersteller angegebenen Lagerbedingungen einzuhalten.

Umschlag

Damit die Kühlkette so wenig wie möglich unterbrochen wird, sollen nach Möglichkeit Direkttransporte durchgeführt werden. Generell müssen die vorgegebenen Temperaturen beim Umschlag eingehalten werden. Zum Schutz der Mitarbeiter und des Blutplasmas soll die verwendete Verpackung nicht beschädigt werden. Glasbehältnisse und Plastikbehältnisse im gefrorenen Zustand sind empfindlich daher soll der Umschlag so umsichtig wie möglich durchgeführt werden.


Staumaß

Staumaß und Gewicht variieren stark, da unterschiedliche Behältnisse mit unterschiedlichen Füllmengen verwendet werden.


Stauplatzanforderungen

Kühl, trocken, Luftzirkulation erforderlich

Um die Kühlung in den Transportmitteln zu gewährleisten müssen die Besonderheiten der eingesetzten Kühlaggregate und Transportmittel beachtet werden. Damit diese wirksam arbeiten können, muss eine ausreichende Luftzirkulation zwischen Kühlaggregat und der erwärmten Luft im Laderaum des Transportmittels gewährleistet werden. Hierzu muss die Luft zwischen Bord- bzw. Containerwänden und zwischen der Ladung strömen können. Sofern im Ladeboden keine Sicken etc. vorhanden sind soll die Ladung auf Paletten gestellt werden. Oft sind an den Seitenwänden Höhenmarkierungen für die maximale Ladehöhe angebracht. Diese sollen für eine gute Luftzirkulation nicht überschritten werden.


Separation


Blutplasma darf nicht zusammen mit Lebensmitteln, weiteren Arzneimitteln oder sonstigen Materialien im selben Container transportiert und gelagert werden.[35]

Ladungssicherung

Um ein Verrutschen oder Ankippen der Transporteinheiten zu vermeiden, soll eine ausreichende Ladeeinheitensicherung durchgeführt werden. Die Ladeeinheiten müssen in den Transportmitteln ebenfalls richtig gesichert werden.


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Risikofaktoren und Schadenverhütung

RF Temperatur

Nach der Zentrifugation bzw. nach der Gewinnung des Plasmas mittels Plasmapherese muss das Blutplasma schnellstmöglich tiefgefroren werden. Im Idealfall geschieht dies innerhalb der ersten sechs Stunden, gesetzlich festgelegt sind maximal 24 Stunden. Vorgeschrieben ist eine Einfriertechnik, die ein vollständiges Gefrieren auf mindestens -30 °C innerhalb von einer Stunde gewährleistet, wobei die Unterschreitung des eutektischen Punktes, der bei Plasma bei -23 Grad Celsius liegt, von zentraler Bedeutung ist.[36]

Bevor das Plasma in den Laderaum/ Container eingeladen wird, sollte die aktuelle Innentemperatur des Laderaumes/ Containers überprüft werden. Nur bei korrekter Temperatur sollte die Fracht verladen werden. Die Laderäume/ Container sind vor der Beladung folglich vorzukühlen.

Bezeichnung Temperatur
Gefrorenes Frischplasma (GFP)
  gesetzliche Anforderung[37]
  Empfehlung aufgrund des eutektischen Punkts[38]

< -20 °C
< -27 °C
Lyophilisiertes Humanplasma (LHP)[39] +2 °C bis +25 °C


Die Laderäume/ Container müssen mit Messgeräten zur laufenden Messung und Speicherung ausgestattet sein, sodass die Temperatur stets aufgezeichnet und dokumentiert werden kann. Vorgegebene Temperaturen sollten auf dem Transport-Dokument verzeichnet werden. Der Frachtführer sollte den Empfänger des Blutplasmas über jede Abweichung von der definierten Temperatur informieren. Zusätzlich sollte der Empfänger die Aufzeichnungen bei jeder Schnittstellenkontrolle auf Abweichungen und andere Unstimmigkeiten überprüfen.[40]

Sogenannte „Data Logger“ sollten als transportmittelunabhängige Temperaturaufzeichnungsgeräte zur Kontrolle der Temperaturen innerhalb der Ladeeinheit eingesetzt werden. Die Position der Messpunkte und Anzahl der Data Logger ist meist vom Hersteller vorgegeben oder sollte von einem Sachverständigen festgelegt werden. Um die Meßergebnisse nicht zu verfälschen, sollten mehrere Data Logger innerhalb der Ladeeinheit eingesetzt werden. Zur besseren nachträglichen Kontrolle der Meßergebnisse sollte die Position der Data Logger im Transport-Dokument vermerkt werden.

Grundsätzlich dürfen die GFP-Einheiten weder teilweise noch ganz auftauen. Dem Europäischen Arzneibuch nach wird eine Ausnahme eingeräumt. Die Temperatur darf die festgelegten -20 °C für maximal 72 zusammenhängende Stunden überschreiten, solange sie jedoch bei mindestens -15 °C liegt. Aber auch diese Grenze darf einmal innerhalb der 72 Stunden überschritten werden, vorausgesetzt, die Temperatur ist nicht höher als -5 °C.[41]

Der Transport bzw. die Lagerung bei zu hohen Temperaturen führt zu einem Abfall der Proteinkonzentration und zu einer möglichen Vermehrung von Mikroorganismen und Keimen. Kann das Plasma nicht ohne Bedenken weiterverarbeitet oder bei einem Patienten transfundiert werden, muss es entsorgt werden.


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RF Feuchte

Oberste Gleichgewichtsfeuchte 70 % (bezogen auf die Pappe der Schachteln)

Die Vorgabe bestimmter Feuchteverhältnisse bezieht sich auf die verwendeten Packstoffe und Packhilfsmittel. Sofern sie hygroskopisch sind verändern sie unter Einfluss von Wasser oder Luftfeuchtigkeit ihre Form bzw. Festigkeiten. Bei einer hohen Luftfeuchtigkeit oder einer Durchfeuchtung verlieren beispielsweise einwellige Pappschachteln über 65 % des Kantenstauchwiderstands. Dies erfordert unter Umständen ein Umpacken des Blutplasma in andere Transportverpackung um die Stapelfähigkeit oder die „Umschlagsfähigkeit“ zu erhalten.

Es bildet sich sogenannter „Ladungsschweiß“ an der Oberfläche der Verpackung des Blutplasmas, wenn die Taupunkttemperatur der Außenluft niedriger ist, als die Temperatur an der Oberfläche der Verpackung. Dieses Kondenswasser kann die Sekundärverpackung ebenfalls negativ beeinflussen.


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RF Lüftung

Dieser Risikofaktor hat keinen wesentlichen Einfluss auf den Transport dieser Ware.


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RF Biotische Aktivität

Dieser Risikofaktor hat keinen wesentlichen Einfluss auf den Transport dieser Ware.


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RF Gase

Dieser Risikofaktor hat keinen wesentlichen Einfluss auf den Transport dieser Ware.


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RF Selbsterhitzung / -entzündung

Dieser Risikofaktor hat keinen wesentlichen Einfluss auf den Transport dieser Ware.


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RF Geruch

Dieser Risikofaktor hat keinen wesentlichen Einfluss auf den Transport dieser Ware.


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RF Verunreinigung

Aktivverhalten Gefrorenes Blutplasma ist nicht verunreinigend.
Passivverhalten Blutplasma ist Verunreinigungen gegenüber äußerst empfindlich. Da die Primärverpackung jedoch luftdicht verschlossen sein muss, können erst beim Öffnen der Behältnisse (bei der Transfusion bzw. bei der Fraktionierung) Verunreinigungen entstehen.



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RF Mechanische Einflüsse

Gefrorenes Blutplasma ist in Bezug auf mechanische Einflüsse weitgehend unempfindlich.

Da LHP in erster Linie in Glasflaschen transportiert und gelagert wird, sind diese stark stoßempfindlich. Beschädigungen der Glasbehältnisse können zur Kontamination des Plasmas führen. Daher soll die Transportverpackung so gestaltet sein, dass sie die auftretenden Stoß- und Fallbeanspruchungen absorbieren kann. Ferner soll das Packgut gegen ein aneinander schlagen gesichert werden.


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RF Toxizität / Gesundheitsgefährdung

Die geschweißten Kanten der Plasmabeutel sowie die geschweißten Kanülen der Plasmaflaschen sind im gefrorenen Zustand sehr scharfkantig. Beim Handling der einzelnen Gebinde können sich die Mitarbeiter ernsthaft daran verletzen.

Bei Blutplasma, das noch nicht auf Infektionserreger getestet und als negativ deklariert wurde, besteht stets die Gefahr, dass es lebensbedrohliche Erreger wie HIV oder Hepatitis enthält. Aus diesem Grund sollten vor allem Personen, die an der Plasmagewinnung beteiligt sind, Handschuhe tragen und jeden direkten Kontakt mit dem Blut bzw. dem Blutplasma des Spenders vermeiden. Ist das Plasma gefroren oder gefriergetrocknet, ist die Gefahr einer Ansteckung auf ein Minimum gesenkt, ausgeschlossen werden kann es jedoch nicht.

Sollten Flaschen/ Beutel eine undichte Stelle aufweisen, sollten sie zum Schutz des Empfängers als auch zum Schutz der Mitarbeiter sofort aussortiert und entsorgt werden. Ferner soll darauf verzichtet werden, Plasmaflaschen und -beutel während des Transports oder der Lagerung zu öffnen, da es zu einer Infektion mit Krankheitserregern (z.B. HIV, Hepatitis) führen kann.


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RF Schwund/Abhandenkommen

Aufgrund des Systems zur Rückverfolgung gibt es für gestohlenes Blutplasma keinen Absatzmarkt in Europa.


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RF Schädlingsbefall / Krankheiten

Aufgetautes bzw. gelöstes Blutplasma muss innerhalb von sechs Stunden transfundiert oder weiterverarbeitet werden, da sich sonst die Mikroorganismen und Keime, die im Plasma enthalten sind, stark vermehren und das Blutplasma verunreinigen. Wird das Plasma nicht innerhalb der Zeit verwendet, muss es zum Schutz des Empfängers vernichtet werden.[42]


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