Ansprüche eines Auftraggebers an einen Sachverständigen
Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ansprüche eines Auftraggebers an einen Sachverständigen:
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Der Sachverständige muss die Schadenursache bei der Schadenaufnahme ermitteln können. |
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Zu einem späteren Zeitpunkt muss er den Schadenumfang ermitteln. |
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Er muss Lösungswege aufzeigen, mit denen das Problem von der technischen Seite her gelöst werden kann. |
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Er muss den Auftraggeber kurzfristig und in Schriftform informieren (Vorab-Info). |
Der Anspruch auf eine sofortige Aussage zur Schadenhöhe besteht nicht, da dieses nur im Ausnahmefall ohne messtechnische Untersuchungen möglich ist.
Erst danach muss und kann der Sachverständige die Schadenhöhe abschätzen.
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