Aktuelle Beispiele aus der Praxis



Beispiel 3

Bei einem Transport, der aus vier Containern bestand, ist ein Container gestürzt. Darin befanden sich drei Poliermaschinen mit den dazugehörigen vier Robotern und zwei Schaltschränken. Der Auftrag vom Verkehrshaftungsversicherer erfolgte am 22.05.2006. Die Besichtigung fand tags darauf beim Hersteller und Absender statt.

Der Sachverständige des Transportversicherers hatte am 22.05. die Erstbesichtigung durchgeführt und den Inhalt des havarierten Containers als Totalschaden deklariert.

Unsere Besichtigung ergab, dass die Gehäuse der Poliermaschinen beschädigt waren. Die Gehäuse der Schaltschränke waren verzogen. An den vier Robotern waren jeweils mechanische Beschädigungen vorhanden. Dabei handelte es sich um äußerliche Schäden wie Kratzer, Lackschäden, Dellen oder z. B. beschädigte Kabelanschluss-Kästen und Abdeckungen. Es waren allesamt kleiner Schäden, deren Behebung keine großen Kosten verursacht.

Die zuvor durch den Sachverständigen erfolgte Erklärung eines Totalschadens war nicht nachvollziehbar.

Der Kunde wurde angewiesen, die Wertnachweise für den Inhalt des havarierten Containers bereitzustellen. Diese Dokumente wurden uns bis heute nicht vorgelegt. Es wurde uns lediglich der Gesamtwert für alle vier Container genannt, der Kunden bezog den Unfall auf alle vier Container.

Es wurde ein Kostenvoranschlag für die Roboter eingeholt, dessen Höhe über dem Einkaufspreis, aber unter dem Verkaufspreis lag. Da hier ein Verkaufstransport stattfand, ist der Verkaufspreis zu betrachten und die Roboter hätten repariert werden müssen.

Die Maschinen und Schaltschränke wurden nie überprüft, obwohl dies mehrfach durch uns angemahnt wurde.

Ca. sechs Monate später, am 24.11.2006, erhielten wir vom Sachverständigen des Transportversicherers die Mitteilung, dass dieser den Vorgang ohne Ermittlung der Schadenhöhe abgeschlossen hat. Bei uns war der Vorgang hingegen noch offen, woran wie ihn erinnerten.

Am 09.01.2007 teilte uns auch der Absender mit, dass er den Vorgang mit dem Transportversicherer abgeschlossen hat uns keine weiteren Informationen zur Verfügung stellt.

Nach mehreren erfolglosen Rückfragen haben wir am 25.01.2007 die Taxe erstellt, ohne Ermittlung der Schadenhöhe. Im Februar 2007 erhielten wir die Information, dass das Regressverfahren gegen den Frachtführer eingeleitet worden war. Dabei wurde ein weiterer Sachverständiger herangezogen. Der Vorgang ist inzwischen bei Gericht anhängig.

In diesem Negativbeispiel gab es keinerlei Zusammenarbeit. Die aufgrund dessen eingeleitete juristische Klärung vor Gericht verursacht hohe Kosten und ein nicht absehbares Ergebnis. Wie ein abschließendes Urteil aussehen wird, lässt sich nicht voraussagen. Der Gang vor Gericht stellt daher ein großes Risiko für alle Beteiligten dar, das unnötig gewesen wäre.



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