Aktuelle Beispiele aus der Praxis



Beispiel 1

Dieses handelt von einer weitgehend unproblematisch abgelaufene Schadenaufnahme.

Wir wurden vom Transportversicherer am 04.09.2008 beauftragt, eine Schadenfeststellung an zwei Spritzgießmaschinen mit einem Totalschaden durchzuführen. Dazu gab es nur sehr wenig Informationen.

Die beiden Spritzgießmaschinen wurden im Container nach Australien verschifft. Sie waren hintereinander im Container angeordnet. Der Nachlauf in Australien erfolgte mit der Bahn, dabei kam es zu einer Entgleisung. Die Maschinen stürzten auf die Seite und schoben sich ineinander.

Vor Ort war am 08.09. bereits eine Erstbesichtigung durchgeführt worden. Dabei wurde entschieden, die Maschinen mit vermutetem Totalschaden zurück an den Hersteller zu schicken.

Der Empfänger hatte inzwischen neue Ersatzmaschinen erhalten.

Die havarierten Maschinen sollten neu aufgebaut und mit neuer Maschinennummer als Neuware auf den Markt gebracht werden.

Die Vorab-Information des Erstbesichtigers beschrieb erhebliche Aufprallschäden an den Rückseiten der Maschinen, die Beschädigungen wurden als gravierend angesehen.

Unsere Untersuchung zeigte, dass die Einhausung aus Blech seitlich verschoben und eingedellt bzw. "geknautscht" war. Nur anhand dieser Beobachtung kann kein Totalschaden erklärt werden.

Es waren eingerollte und abgescherte Metallplatten zu sehen, die Teil des Grundgestells der Maschine sind.

Dieser Schaden wurde durch den Aufprall der anderen Maschine verursacht und betrifft nur eine der beiden Maschinen. Da es sich um ein tragendes und wesentliches Bauteil handelt, ist dieser Schaden problematisch.

Die anderen Bleche sind überwiegend Abdeckbleche, deren Beschädigung nur optische Beeinträchtigungen darstellen. Die Technik unter diesen Blechen ist wichtiger.

Mit dem Auftraggeber wurde folgende weitere Vorgehensweise vereinbart:

Die Einhausung beider Maschinen wird entfernt, denn diese stellen einen Totalschaden dar. Bei beiden Maschinen wird zudem die Spritz- und die Schließeinheit demontiert und vermessen, die Maschinenständer (speziell der mit den abgescherten Metallplatten) werden ebenfalls vermessen. Aus den Ergebnissen der Messung wird ein Befund erstellt, anschließend wird nach einer Nachbesichtigung über die endgültig Vorgehensweise entschieden.

Stellen sich die Spritz- und die Schließeinheit sowie der Maschinenständer messtechnisch als einwandfrei heraus, muss lediglich eine neue Einhausung aufgebaut werden. Der Schaden würde sich dann im Vergleich zu einem Totalschaden als gering erweisen. Erst nach einem Kostenvoranschlag wird endgültig entschieden.

Vor diesen Untersuchungen ist es unmöglich, die Schadenhöhe zu beziffern.

Da in der Vorab-Information die benötigten Dokumente angefordert und erhalten wurden, lagen uns die Frachtpapiere, Lieferscheine und Lieferrechnungen bereits bei der Schadenfeststellung vor. Es mussten nur die Befundberichte und auf deren Basis die Kostenkalkulation erstellt werden.

Nach Abschicken des Vorab-Berichts ist im Normalfall ca. 3 Wochen später die Nachricht des Eigentümers zu erwarten, dass demontiert wurde und die Nachbesichtigung stattfinden kann.

Der Vorgang ist (zum Zeitpunkt des Vortrags) noch nicht abgeschlossen. Der Ablauf geht jedoch ohne größere Probleme vonstatten und wird deshalb als Musterbeispiel für eine gute Schadenaufnahme vorgestellt.



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