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Die Einteilung in eine bestimmte Lagerklima-Kondition
verdeutlicht den Anspruch einer Ware an ihre Lageratmosphäre. Je nach Klassifizierung
müssen für die Risikofaktoren Temperatur, Feuchte und Lüftung unterschiedliche
Parameter eingestellt werden, um Qualitätsminderungen der Waren zu verhindern. Dabei
gelten folgende Definitionen:
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Waren, die eine bestimmte Temperatur-Kondition erfordern:
Waren, die bei der Lagerung eine obere Temperaturgrenze
nicht überschreiten bzw. eine untere nicht unterschreiten dürfen und/oder gegenüber
Temperaturschwankungen empfindlich sind.
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Waren, die eine bestimmte Feuchte-Kondition erfordern:
Hierzu gehören Waren, die an den Wasserdampfgehalt der
Luft bestimmte Anforderungen stellen und im allgemeinen mit dem Wasserdampf der Luft im
Austausch stehen (hygroskopische Waren). Bei ihnen müssen bestimmte Ober- bzw.
Untergrenzen der relativen Luftfeuchte im Raum eingehalten werden.
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Waren, die eine bestimmte Luftwechsel-Kondition
erfordern:
Dies sind Waren, die an die Atmosphäre Stoffe
abgeben, die entfernt werden müssen bzw. die an die Zusammensetzung der Atmosphäre
bestimmte Anforderungen, z. B. an den Sauerstoffgehalt, stellen, wie Kohle (Gasabfuhr),
atmende Waren (Zuführung von Sauerstoff, Entfernung von CO2 und Ethylen),
Sauerstoffzehrer u. a.. Hierzu gehören auch Waren, die aus bestimmten Gründen nicht
ventiliert werden dürfen. |
Diese drei verschiedenen Konditionen können einzeln oder
auch in Kombination auftreten. Aus diesen Definitionen ergeben sich acht Gruppen, in die
die verschiedenen Waren gemäß der u. a. Tabelle eingeteilt werden können. In welche
Klasse eine Ware eingestuft wird, richtet sich u.a. auch nach der Wassergehaltsstufe (WGS) und der biotischen
Aktivität (BA) (siehe hierzu auch die entsprechenden Verweise).
| Klassifizierung |
Anforderungen
an die Lageratmosphäre |
| LK 0 |
Ware stellt keine bestimmte Anforderung an
die Lagerklima-Kondition:
Trockengüter, die
keinen Wassergehalt (WGS 0) aufweisen und bei der Lagerung in Außenatmosphäre keinen
übermäßigen Wasserdampf (BA 0) aufnehmen sowie keine Ansprüche an die Lagertemperatur
stellen. Sie sondern auch keine Schadstoffe ab. Zu ihnen zählen z. B. Industriekeramik,
Installationskeramik, Porzellan u. a..
Auch Waren in hermetischer, d. h. wasserdampfdichter
Verpackung, unabhängig davon, ob es hygroskopische Waren sind oder nicht, zählen zu
dieser Gruppe, es sei denn, die Art der Verpackung verlangt eine andere Einstufung. Zu
ihnen gehören Waren, die sich eine eigene Gasatmosphäre schaffen, z. B. Mineralöle und
andere gasabsondernde Flüssiggüter in Tanks. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Waren,
die nicht belüftet werden dürfen, z. B. würden fette Öle und Fette durch die
Sauerstoffzufuhr Schäden (Ranzigwerden) erleiden. |
| LK I |
Ware erfordert bestimmte
Lüftungs-Kondition:
Eine Reihe Waren, die
keinen Wassergehalt (WGS 0) aufweisen und auch keine hygroskopischen Wechselwirkungen mit
ihrer Umgebung eingehen (BA 0) sowie keine Ansprüche an die Lagertemperatur stellen,
benötigen keine bestimmte Temperatur- und Feuchte-Kondition, aber eine bestimmte
Lüftungs-Kondition, um gesundheitsschädigende und in Verbindung mit Luft explosive
Gemische bildende Schadstoffe zu beseitigen.
Zu ihnen gehören z. B. Kraftfahrzeuge, deren Abgase beim
Ro/Ro-Betrieb entfernt werden müssen.
Außerdem sind auch einige gefährliche Güter in diese
Gruppe einzustufen, da viele von ihnen Schadstoffe entwickeln, die durch
Lüftungsmaßnahmen abgeführt werden müssen. |
| LK II |
Ware erfordert bestimmte
Temperatur-Kondition:
Diese Waren können
beim Über- bzw. Unterschreiten bestimmter Temperaturgrenzwerte Gebrauchswertminderungen
und Schäden erleiden. Hierzu gehören Waren, die keinen Wassergehalt (WGS 0) aufweisen
oder nur geringfügig Wasser (WGS 1) enthalten. Auch Güter mit thermoplastischen
Eigenschaften, wie Harze, Wachse und Bitumen, werden beim Überschreiten der
Temperaturobergrenze weich und deformieren. Gelangen sie anschließend in den Bereich
kühlerer Temperaturen, können sie verblocken. |
| LK III |
Ware erfordert bestimmte Temperatur- und
Lüftungs-Kondition:
Zu dieser Gruppe gehören
Waren, die in ihren Anforderungen eine Kombination der Gruppen LK I und LK II darstellen,
d. h. neben der Temperaturempfindlichkeit die Beseitigung von Schadstoffen erfordern.
Beispiele dafür sind Gefahrgut, gasabsondernde Waren sowie Chemikalien. |
| LK IV |
Ware erfordert bestimmte Feuchte- und ggf.
Lüftungs-Kondition:
Hierzu gehören Waren, die
keinen Wassergehalt (WGS 0, BA 0) aufweisen und durch Feuchte Wertminderungen erleiden
können. Dazu zählen alle korrosionsgefährdeten Waren, die keinen Wassergehalt
aufweisen, aber bereits beim Überschreiten der relativen
Luftfeuchtigkeit von 50% zur Korrosion neigen, z. B. Metalle, Metallerzeugnisse,
Maschinen, Instrumente u. a.. Auch Industrieglas kann durch den Einfluss von Feuchte durch
das sogenannte Blindwerden Wertminderungen erleiden.
Alle hygroskopischen Waren, die nur wenig Wasser enthalten,
nicht atmen (BA 0) und auch keine Schadstoffe entwickeln, gehören ebenfalls in diese
Gruppe, z. B. kristalline Waren. Sie enthalten geringfügig Wasser (WGS 1), zerfließen
jedoch nach erfolgter Wasserdampfaufnahme aus der Umgebungsluft beim Überschreiten der
Fließgrenze bei etwa 70% relativer Luftfeuchte. Bei späterer Wasserdampfabgabe
verfestigen und verblocken sie. Hierzu gehören kristalline Chemikalien, Düngemittel,
Salze, Zucker und Zement. Ihre Sorptionsisothermen sind durch Sprünge gekennzeichnet. |
| LK V |
Ware erfordert bestimmte Feuchte- und
Lüftungs-Kondition:
Waren, die gegenüber
Feuchtigkeit empfindlich reagieren und dabei Schadstoffe entwickeln, zählen zu dieser
Gruppe. Beispiele hierfür sind die gefährlichen Güter und Waren, die bei Berührung mit
Wasser entzündliche Gase entwickeln können. |
| LK VI |
Ware erfordert bestimmte Temperatur-,
Feuchte- und ggf. Lüftungs-Kondition:
Zu dieser
Gruppe gehören Waren, die einen niedrigen Wassergehalt (WGS 2) haben, der sich ständig
nach den Feuchte- und Temperaturbedingungen des Umgebungsmediums richtet. Die
Sorptionsisothermen dieser hygroskopischen Waren zeigen einen kontinuierlichen Verlauf
ohne plötzliche Sprünge. In Abhängigkeit von der relativen Luftfeuchte und der
Temperatur treten unerwünschte Veränderungen auf, insbesondere durch Feuchtwerden
(Schimmel, Fäulnis, Stockfleckigkeit, Gärung, Zerfließen, Selbsterhitzung) oder durch
Austrocknung (Verfestigung, Verblockung, Grusschäden, Heuigwerden). An die
Lüftungs-Kondition stellen die Waren dieser Gruppe keine Ansprüche, wenn sie
verschiffungstrocken sind und da sie keinen Atmungsprozessen (BA 3) unterliegen, wie z. B.
Fischmehl, Expeller u. a.. Weitere Waren dieser Gruppe sind z. B. Nahrungs- und Genussmittel
(Gefahr des Feuchtwerdens, Austrocknens und Aromaverlustes), Tee, Rohkaffee, Rohkakao,
Rohtabak (Gefahr der Nachfermentation), Trockenfrüchte (Gefahr der Sirupbildung und
Gärung durch Feuchteeinfluss), Felle, Häute, Verpackungswerkstoffe, Naturfasern und
Faserstoffe, Holz und Holzartikel, Möbel und Musikinstrumente.
Um die erforderlichen Parameter der Temperatur und rel.
Luftfeuchte zu erreichen, muss ggf. gelüftet werden. |
| LK VII |
Ware erfordert bestimmte Temperatur-,
Feuchte- und Lüftungs-Kondition:
Insbesondere
gehören zu dieser Gruppe Waren mit einer biotischen Aktivität 2. Ordnung (BA 2), d. h.
lebende Organe, bei denen infolge der Loslösung von der Mutterpflanze beim Transport die
Respirationsprozesse (= äußere Atmung) überwiegen und die Lüftung für einen
Gasaustausch zu sorgen hat. Hierzu gehören z. B. Waren mit einem Wassergehalt von
1,5...30% (WGS 2), wie Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten und Ölfrüchte, Schalenobst,
die zum Teil durch ihren hohen Ölgehalt zur Selbsterhitzung neigen, aber auch Waren mit
einem Wassergehalt von 70...90% (WGS 3), wie z. B. alle leichtverderblichen Obst- und
Gemüsearten.
Fleisch und Fisch gehören als leicht verderbliche
animalische Lebensmittel ebenfalls der WGS 3 an, besitzen jedoch eine biotische Aktivität
3. Ordnung (BA 3), so dass nur Umluft erforderlich ist. |
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