Lagerklima-Kondition (LK) [English version]



Die Einteilung in eine bestimmte Lagerklima-Kondition verdeutlicht den Anspruch einer Ware an ihre Lageratmosphäre. Je nach Klassifizierung müssen für die Risikofaktoren Temperatur, Feuchte und Lüftung unterschiedliche Parameter eingestellt werden, um Qualitätsminderungen der Waren zu verhindern. Dabei gelten folgende Definitionen:

Waren, die eine bestimmte Temperatur-Kondition erfordern:

Waren, die bei der Lagerung eine obere Temperaturgrenze nicht überschreiten bzw. eine untere nicht unterschreiten dürfen und/oder gegenüber Temperaturschwankungen empfindlich sind.

Waren, die eine bestimmte Feuchte-Kondition erfordern:

Hierzu gehören Waren, die an den Wasserdampfgehalt der Luft bestimmte Anforderungen stellen und im allgemeinen mit dem Wasserdampf der Luft im Austausch stehen (hygroskopische Waren). Bei ihnen müssen bestimmte Ober- bzw. Untergrenzen der relativen Luftfeuchte im Raum eingehalten werden.

Waren, die eine bestimmte Luftwechsel-Kondition erfordern:

Dies sind Waren, die an die Atmosphäre Stoffe abgeben, die entfernt werden müssen bzw. die an die Zusammensetzung der Atmosphäre bestimmte Anforderungen, z. B. an den Sauerstoffgehalt, stellen, wie Kohle (Gasabfuhr), atmende Waren (Zuführung von Sauerstoff, Entfernung von CO2 und Ethylen), Sauerstoffzehrer u. a.. Hierzu gehören auch Waren, die aus bestimmten Gründen nicht ventiliert werden dürfen.


Diese drei verschiedenen Konditionen können einzeln oder auch in Kombination auftreten. Aus diesen Definitionen ergeben sich acht Gruppen, in die die verschiedenen Waren gemäß der u. a. Tabelle eingeteilt werden können. In welche Klasse eine Ware eingestuft wird, richtet sich u.a. auch nach der Wassergehaltsstufe (WGS) und der biotischen Aktivität (BA) (siehe hierzu auch die entsprechenden Verweise).

Klassifizierung Anforderungen an die Lageratmosphäre
LK 0 Ware stellt keine bestimmte Anforderung an die Lagerklima-Kondition:

Trockengüter, die keinen Wassergehalt (WGS 0) aufweisen und bei der Lagerung in Außenatmosphäre keinen übermäßigen Wasserdampf (BA 0) aufnehmen sowie keine Ansprüche an die Lagertemperatur stellen. Sie sondern auch keine Schadstoffe ab. Zu ihnen zählen z. B. Industriekeramik, Installationskeramik, Porzellan u. a..

Auch Waren in hermetischer, d. h. wasserdampfdichter Verpackung, unabhängig davon, ob es hygroskopische Waren sind oder nicht, zählen zu dieser Gruppe, es sei denn, die Art der Verpackung verlangt eine andere Einstufung. Zu ihnen gehören Waren, die sich eine eigene Gasatmosphäre schaffen, z. B. Mineralöle und andere gasabsondernde Flüssiggüter in Tanks. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Waren, die nicht belüftet werden dürfen, z. B. würden fette Öle und Fette durch die Sauerstoffzufuhr Schäden (Ranzigwerden) erleiden.
LK I Ware erfordert bestimmte Lüftungs-Kondition:

Eine Reihe Waren, die keinen Wassergehalt (WGS 0) aufweisen und auch keine hygroskopischen Wechselwirkungen mit ihrer Umgebung eingehen (BA 0) sowie keine Ansprüche an die Lagertemperatur stellen, benötigen keine bestimmte Temperatur- und Feuchte-Kondition, aber eine bestimmte Lüftungs-Kondition, um gesundheitsschädigende und in Verbindung mit Luft explosive Gemische bildende Schadstoffe zu beseitigen.

Zu ihnen gehören z. B. Kraftfahrzeuge, deren Abgase beim Ro/Ro-Betrieb entfernt werden müssen.

Außerdem sind auch einige gefährliche Güter in diese Gruppe einzustufen, da viele von ihnen Schadstoffe entwickeln, die durch Lüftungsmaßnahmen abgeführt werden müssen.
LK II Ware erfordert bestimmte Temperatur-Kondition:

Diese Waren können beim Über- bzw. Unterschreiten bestimmter Temperaturgrenzwerte Gebrauchswertminderungen und Schäden erleiden. Hierzu gehören Waren, die keinen Wassergehalt (WGS 0) aufweisen oder nur geringfügig Wasser (WGS 1) enthalten. Auch Güter mit thermoplastischen Eigenschaften, wie Harze, Wachse und Bitumen, werden beim Überschreiten der Temperaturobergrenze weich und deformieren. Gelangen sie anschließend in den Bereich kühlerer Temperaturen, können sie verblocken.
LK III Ware erfordert bestimmte Temperatur- und Lüftungs-Kondition:

Zu dieser Gruppe gehören Waren, die in ihren Anforderungen eine Kombination der Gruppen LK I und LK II darstellen, d. h. neben der Temperaturempfindlichkeit die Beseitigung von Schadstoffen erfordern. Beispiele dafür sind Gefahrgut, gasabsondernde Waren sowie Chemikalien.
LK IV Ware erfordert bestimmte Feuchte- und ggf. Lüftungs-Kondition:

Hierzu gehören Waren, die keinen Wassergehalt (WGS 0, BA 0) aufweisen und durch Feuchte Wertminderungen erleiden können. Dazu zählen alle korrosionsgefährdeten Waren, die keinen Wassergehalt aufweisen, aber bereits beim Überschreiten der relativen Luftfeuchtigkeit von 50% zur Korrosion neigen, z. B. Metalle, Metallerzeugnisse, Maschinen, Instrumente u. a.. Auch Industrieglas kann durch den Einfluss von Feuchte durch das sogenannte Blindwerden Wertminderungen erleiden.

Alle hygroskopischen Waren, die nur wenig Wasser enthalten, nicht atmen (BA 0) und auch keine Schadstoffe entwickeln, gehören ebenfalls in diese Gruppe, z. B. kristalline Waren. Sie enthalten geringfügig Wasser (WGS 1), zerfließen jedoch nach erfolgter Wasserdampfaufnahme aus der Umgebungsluft beim Überschreiten der Fließgrenze bei etwa 70% relativer Luftfeuchte. Bei späterer Wasserdampfabgabe verfestigen und verblocken sie. Hierzu gehören kristalline Chemikalien, Düngemittel, Salze, Zucker und Zement. Ihre Sorptionsisothermen sind durch Sprünge gekennzeichnet.
LK V Ware erfordert bestimmte Feuchte- und Lüftungs-Kondition:

Waren, die gegenüber Feuchtigkeit empfindlich reagieren und dabei Schadstoffe entwickeln, zählen zu dieser Gruppe. Beispiele hierfür sind die gefährlichen Güter und Waren, die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln können.
LK VI Ware erfordert bestimmte Temperatur-, Feuchte- und ggf. Lüftungs-Kondition:

Zu dieser Gruppe gehören Waren, die einen niedrigen Wassergehalt (WGS 2) haben, der sich ständig nach den Feuchte- und Temperaturbedingungen des Umgebungsmediums richtet. Die Sorptionsisothermen dieser hygroskopischen Waren zeigen einen kontinuierlichen Verlauf ohne plötzliche Sprünge. In Abhängigkeit von der relativen Luftfeuchte und der Temperatur treten unerwünschte Veränderungen auf, insbesondere durch Feuchtwerden (Schimmel, Fäulnis, Stockfleckigkeit, Gärung, Zerfließen, Selbsterhitzung) oder durch Austrocknung (Verfestigung, Verblockung, Grusschäden, Heuigwerden). An die Lüftungs-Kondition stellen die Waren dieser Gruppe keine Ansprüche, wenn sie verschiffungstrocken sind und da sie keinen Atmungsprozessen (BA 3) unterliegen, wie z. B. Fischmehl, Expeller u. a.. Weitere Waren dieser Gruppe sind z. B. Nahrungs- und Genussmittel (Gefahr des Feuchtwerdens, Austrocknens und Aromaverlustes), Tee, Rohkaffee, Rohkakao, Rohtabak (Gefahr der Nachfermentation), Trockenfrüchte (Gefahr der Sirupbildung und Gärung durch Feuchteeinfluss), Felle, Häute, Verpackungswerkstoffe, Naturfasern und Faserstoffe, Holz und Holzartikel, Möbel und Musikinstrumente.

Um die erforderlichen Parameter der Temperatur und rel. Luftfeuchte zu erreichen, muss ggf. gelüftet werden.
LK VII Ware erfordert bestimmte Temperatur-, Feuchte- und Lüftungs-Kondition:

Insbesondere gehören zu dieser Gruppe Waren mit einer biotischen Aktivität 2. Ordnung (BA 2), d. h. lebende Organe, bei denen infolge der Loslösung von der Mutterpflanze beim Transport die Respirationsprozesse (= äußere Atmung) überwiegen und die Lüftung für einen Gasaustausch zu sorgen hat. Hierzu gehören z. B. Waren mit einem Wassergehalt von 1,5…30% (WGS 2), wie Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten und Ölfrüchte, Schalenobst, die zum Teil durch ihren hohen Ölgehalt zur Selbsterhitzung neigen, aber auch Waren mit einem Wassergehalt von 70…90% (WGS 3), wie z. B. alle leichtverderblichen Obst- und Gemüsearten.

Fleisch und Fisch gehören als leicht verderbliche animalische Lebensmittel ebenfalls der WGS 3 an, besitzen jedoch eine biotische Aktivität 3. Ordnung (BA 3), so dass nur Umluft erforderlich ist.



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