| Haftungsgrundsatz: |
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Vermutete Verschuldenshaftung
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| Haftungsdauer: |
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Von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung
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Haftungsumfang:
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Güterschäden (Verlust, Beschädigung)
Vermögensschäden
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| Haftungsgrenzen: |
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Keine gesetzlichen Grenzen
In der Regel ist die Haftung durch AGB oder vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt
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Änderung der Haftungsgrenzen:
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Gegenüber Verbrauchern keine Abweichung zu deren Nachteil möglich
Ansonsten durch AGB oder vertragliche Vereinbarungen abänderbar
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Wichtigste Haftungsausschlüsse:
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Fehlendes Verschulden des Lagerhalters
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| Mängelrügefristen: |
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Keine Regelung
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| Verjährung: |
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1 Jahr im Regelfall
3 Jahre bei Vorsatz, bewusster Leichtfertigkeit
Die schriftliche Geltungmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung
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| Besonderheiten: |
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Die gesetzlich vorgegebene unbegrenzte Verschuldenshaftung sollte durch AGB oder durch Individualabrede begrenzt werden |
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| Verweise: |
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VBGL - AGB
ADSp - AGB
Speditionsrecht - HGB
Frachtrecht - HGB
Seerecht - HGB
CMR (int. Abk.)
CIM (int. Abk.)
CMNI (int. Abk.)
Int. Luftfahrtabkommen
Int. Seeschifffahrtsabkommen
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