Lagerrecht
Lagerhaltervertrag
§§ 467 – 475 h HGB


Haftungsgrundsatz: Vermutete Verschuldenshaftung
Haftungsdauer: Von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung
Haftungsumfang:
Güterschäden (Verlust, Beschädigung)
Vermögensschäden
Haftungsgrenzen: Keine gesetzlichen Grenzen
In der Regel ist die Haftung durch AGB oder vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt
Änderung der Haftungsgrenzen:
Durch AGB oder vertragliche Vereinbarungen abänderbar (Ausnahme: Verletzung von Kardinalpflichten)
Wichtigste Haftungsausschlüsse:
Fehlendes Verschulden des Lagerhalters
Mängelrügefristen: Keine Regelung
Verjährung: 1 Jahr im Regelfall
3 Jahre bei Vorsatz, bewusster Leichtfertigkeit
Die schriftliche Geltungmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung
Besonderheiten: Die gesetzlich vorgegebene unbegrenzte Verschuldenshaftung sollte durch AGB oder durch Individualabrede begrenzt werden
Verweise: VBGL – AGB
ADSp – AGB
Speditionsrecht – HGB
Frachtrecht – HGB
Seerecht – HGB
CMR (int. Abk.)
CIM (int. Abk.)
CMNI (int. Abk.)
Int. Luftfahrtabkommen
Int. Seeschifffahrtsabkommen