Lagerrecht
Lagerhaltervertrag
§§ 467 - 475 h HGB


Haftungsgrundsatz: Vermutete Verschuldenshaftung
Haftungsdauer: Von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung
Haftungsumfang:
Güterschäden (Verlust, Beschädigung)
Vermögensschäden
Haftungsgrenzen: Keine gesetzlichen Grenzen
In der Regel ist die Haftung durch AGB oder vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt
Änderung der Haftungsgrenzen:
Gegenüber Verbrauchern keine Abweichung zu deren Nachteil möglich
Ansonsten durch AGB oder vertragliche Vereinbarungen abänderbar
Wichtigste Haftungsausschlüsse:
Fehlendes Verschulden des Lagerhalters
Mängelrügefristen: Keine Regelung
Verjährung: 1 Jahr im Regelfall
3 Jahre bei Vorsatz, bewusster Leichtfertigkeit
Die schriftliche Geltungmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung
Besonderheiten: Die gesetzlich vorgegebene unbegrenzte Verschuldenshaftung sollte durch AGB oder durch Individualabrede begrenzt werden
Verweise: VBGL - AGB
ADSp - AGB
Speditionsrecht - HGB
Frachtrecht - HGB
Seerecht - HGB
CMR (int. Abk.)
CIM (int. Abk.)
CMNI (int. Abk.)
Int. Luftfahrtabkommen
Int. Seeschifffahrtsabkommen



[Fenster schließen]


© Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV),
Berlin 1999-2012, www.tis-gdv.de