Teilverpackungen bestehen nur aus dem absolut notwendigen
Material, mit dem das Packgut ausreichend geschützt wird. Außerdem wird durch die
Teilverpackung in einigen Fällen der Umschlag des Packgutes erst ermöglicht. Folgende
Teilverpackungen werden unterschieden:
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Verschalungen: Diese werden verwendet, wenn das
Packgut nur teilweise geschützt werden muss. |
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Bündel: Diese werden meistens beim Transport von
rohrähnlichen Packgütern verwendet. Zum besseren Schutz der Enden kann ein sogenannter
Kantenschutz eingesetzt werden. |
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Schlitten: Diese bestehen nur aus einer
Bodenkonstruktion, auf der das Packgut sicher befestigt und transportiert werden kann. |

Verschläge
Gemäß DIN 55 405 werden Verschläge (engl.
crate) wie
folgt definiert: "Packmittel aus Holz, in Form einer räumlichen Rahmenkonstruktion
aus Brettern, Leisten oder Latten hergestellt und üblicherweise durch Diagonalleisten
und/oder parallel in Abständen angeordnete Latten oder Leisten verstärkt. Die Ecken sind
im allgemeinen als Drei-Weg-Ecken ausgebildet. Man unterscheidet offene und mit z.B.
Sperrholz-, Span- oder Faserplatten innen verkleidete (geschlossene) Verschläge."
Verschläge werden immer dann eingesetzt, wenn der volle
Schutz des Packgutes nicht nötig ist und das Packgut überstapelbar gemacht werden soll.
Welches Verhältnis von geschlossener zu offener Fläche
gewählt wird, hängt von dem Gewicht des Packgutes ab. Bis 500 kg wird ungefähr im
Verhältnis 1:1 verbrettert, bis 1000 kg im Verhältnis 2:1. Ab 1000 kg bieten die
Verschläge nicht mehr genügend Stabilität und müssen durch Kisten ersetzt werden.
Der Verschlag muss so konstruiert werden, dass eine
vernünftige Markierung möglich ist. Dies kann z. B. durch eine teilweise durchgehende
Verbretterung geschehen.
Generell werden sowohl die Kopfseiten, der Boden und Deckel
sowie die Seitenwände gleich konstruiert. Für den Transport mit Gabelstaplern oder
Kranen ist es jedoch erforderlich, den Verschlag mit Kufen unter dem Boden auszurüsten.

Abbildung 1: Verschlag |

Abbildung 2: Drei-Weg-Ecken |
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