www.gdv.de




 
Incoterms
Version 1.0.0.09


Inhaltsverzeichnis

Gruppenzuordnung der Incoterms
Transportarten und dafür geeignete Incoterms
Darstellung der Übergänge der Gefahr- und Kostentragung zwischen den Kaufvertragsparteien sowie der Regelung der Transportversicherungspflicht




Incoterms

International commercial terms - Official rules for the interpretation of trade terms:

Internationale Regeln für die einheitliche Auslegung der in Außenhandelsgeschäften üblichen Vertragsformeln. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris herausgegeben und enthalten exakte Regelungen (=Klauseln) für Außenhandelsverträge über den Gefahren- und Kostenübergang vom Verkäufer auf den Käufer und u.a. auch wann eine Transportversicherung abzuschließen ist.

Die Incoterms werden in vier unterschiedliche Gruppen eingeteilt:

Gruppe E

"E-Klausel" bzw. "Abholklausel":
    EXW ex works - ab Werk

Gruppe F

"F-Klauseln", bei denen der Verkäufer nicht den Haupttransport zu bezahlen hat:
    FCA free carrier - frei Frachtführer

FAS free alongside ship - frei Längsseite Schiff

FOB free on board - frei an Bord

Gruppe C

"C-Klauseln", bei denen es sich um sogenannte "Absenderklauseln" handelt, da der Verkäufer zwar den Haupttransport bis zum benannten Bestimmungsort oder Bestimmungshafen zu bezahlen hat, jedoch die Gefahrtragung beim Käufer liegt:
    CFR cost and freight - Kosten und Fracht

CIF cost, insurance, freight - Kosten, Versicherung, Fracht

CPT carriage paid to - frachtfrei

CIP carriage and insurance paid to - frachtfrei versichert

Gruppe D

"D-Klauseln", bei denen es sich um sogenannte "Ankunftsverträge" handelt, da der Verkäufer alle Kosten und Gefahren bis zum benannten Bestimmungsort oder Bestimmungshafen trägt:
    DAF delivered at frontier - geliefert Grenze

DES delivered ex ship - geliefert ab Schiff

DEQ delivered ex quay - geliefert ab Kai

DDU delivered duty unpaid - geliefert unverzollt

DDP delivered duty paid - geliefert verzollt


Zurück zum Anfang




Transportarten und dafür geeignete Incoterms:

Jede Transportart, einschließlich Multimodaler Transport:
    EXW ex works - ab Werk (...benannter Ort)

FCA free carrier - frei Frachtführer (...benannter Ort)

CPT carriage paid to - frachtfrei (...benannter Bestimmungsort)

CIP carriage and insurance paid to - frachtfrei versichert (...benannter Bestimmungsort)

DAF delivered at frontier - geliefert Grenze (...benannter Ort)

DDU delivered duty unpaid - geliefert unverzollt (...benannter Ort)

DDP delivered duty paid - geliefert verzollt (...benannter Ort)

See- und Binnenschifftransport:
    FAS free alongside ship - frei Längsseite Schiff (... benannter Verschiffungshafen)

FOB free on board - frei an Bord (... benannter Verschiffungshafen)

CFR cost and freight - Kosten und Fracht (... benannter Bestimmungshafen)

CIF cost, insurance, freight - Kosten, Versicherung, Fracht  (... benannter Bestimmungshafen)

DES delivered ex ship - geliefert ab Schiff (... benannter Bestimmungshafen)

DEQ delivered ex quay - geliefert ab Kai (... benannter Bestimmungshafen)



Zurück zum Anfang




Darstellung der Übergänge der Gefahr- und Kostentragung zwischen den Kaufvertragsparteien sowie der Regelung der Transportversicherungspflicht:

Die nachstehende grafische Übersicht stellt die Regelungen zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich Gefahr- und Kostentragung sowie die Versicherungspflicht dar. Da in einer solchen Darstellung nicht auf alle Detailfragen eingegangen werden kann, empfiehlt es sich, die einzelnen Klauseln nachzulesen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Publikation der Internationalen Handelskammer ICC "Incoterms 2000", Nr. 560 ED, ISBN 3-929621-05-3, zu beziehen über:

ICC Deutschland e.V.
Vertriebsabteilung
Hausanschrift: Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin
Postanschrift: Postfach 80 43 2, 10004 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 200736300
Fax:       +49 (0) 30 200736369
Email: bestellung@icc-deutschland.de
Internet: www.icc-deutschland.de


Grundsätzlich sollten Verkäufer und Käufer für den Teil der Reise, für den sie nach Kaufvertrag und Rechnungsstellung das kaufmännische Risiko tragen (Versicherung nach Gefahrtragung), eine Güter- bzw. Warentransport-Versicherung abschließen. Hierüber hinaus besteht z. B. für den Verkäufer die Möglichkeit, den Transportversicherungsvertrag dahingehend zu erweitern, dass Exporte auch dann versichert sind, wenn der Käufer infolge eines Transportschadens die Zahlung verweigert, obwohl der Schaden in seinem Gefahrtragungsbereich eingetreten ist. Oder wenn bei Importen die eingekaufte Transportversicherung (CIF/CIP) einen Transportschaden nicht oder nicht ausreichend reguliert (Versicherung nach Gefahrtragung zuzüglich Export- und/oder Importschutzversicherung). Die weitestgehende Variante ist die Transportversicherung unabhängig der kaufmännischen Gefahrtragung. In diesem Fall leistet der Versicherer für alle versicherten Schäden und Verluste an den versicherten Gütern - unabhängig davon, in wessen Gefahrtragungsbereich sie eingetreten sind (Versicherung unabhängig der Gefahrtragung).

Im Überblick:

Versicherung nach Gefahrtragung, d.h., Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Transportschaden während der Gefahrtragung des Versicherungsnehmers eingetreten ist
Versicherung nach Gefahrtragung inklusive Export- und/oder Importschutzversicherung Versicherungsschutz, d.h. wie oben, jedoch zusätzlich "... subsidiärer Versicherungsschutz bei Transporten, für die der Versicherungsnehmer nicht oder nur teilweise die Gefahr trägt oder die er aufgrund der Liefervereinbarungen nicht zu versichern hat ..." (vgl. DTV-Schutz- und Konditionsdifferenzversicherungsklausel Ziffer 1.1)
Versicherung unabhängig der Gefahrtragung, d. h., Versicherungsschutz besteht unabhängig der Gefahrtragung des Versicherungsnehmers


Risiko des Verkäufers Risiko des Käufers
Kosten des Verkäufers Kosten des Käufers
Transportversicherungspflicht des Verkäufers
Verkäufer Fracht-
führer
Grenze Verschif- fungs-  hafen Schiff Bestim- mungs- hafen Zoll Bestim- mungsort / Käufer
EXW - ab Werk:
FCA - frei Frachtführer:
FAS - frei Längsseite Schiff:
FOB - frei an Bord:
CFR - Kosten und Fracht (inkl. aller regulär erhobenen Ausladungskosten):
CIF - Kosten, Versicherung und Fracht (inkl. aller regulär erhobenen Ausladungskosten):
CPT - frachtfrei:
CIP - frachtfrei versichert:
DAF (I) - geliefert Grenze des Ausfuhrlandes:
DAF (II) - geliefert Grenze des Einfuhrlandes:
DES - geliefert ab Schiff:
DEQ - geliefert ab Kai:
DDU - geliefert unverzollt:
DDP - geliefert verzollt:



Zurück zum Anfang