1700 v. Chr. | | Der Gesetzestext des babylonischen Königs HAMMURABI enthält die ersten Vorschriften über eine gemeinsame Übernahme eines Risikos auf See im so genannten '„Codex Hammurabi'“.
Darunter fällt u. a.eine 'Bestimmung über die Tragung von Verlusten durch den Geschäftsherrn bei Raubüberfällen auf Karawanen'
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400 v. Chr. | | Erste Erwähnung des Seedarlehens in den Reden der Griechen Lysias und Demosthenes. Das für einen Seetransport gewährte Kapital war nur dann mit den vereinbarten Zinsen zurückzuzahlen, wenn Schiff und Ware unversehrt den Bestimmungshafen erreichten. Als 'foenus nauticum' fand dieses Rechtsinstitut Aufnahme in das römische Recht.
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300 v. Chr. | | Das „Lex Rhodia de iactu“, vergleichbar mit dem heutigen Havarie-grosse-Gesetz, regelte damals den Grundgedanken der Risikoverteilung, wobei unterschiedliche Risiken wie z. B. das Überbordwerfen der Ware eines in Seenot geratenen Schiffes auf Gefahrengemeinschaften aufgeteilt wurden. |
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264 bis 241 v. Chr. | | Nachdem schon während der Punischen Kriege römische Heereslieferanten mit Erfolg versucht hatten, das Risiko der Seeschifffahrt vom Staat tragen zu lassen, ist im älteren griechischen (foenus nauticum) und dem jüngeren römischen (trajecicia pecunia) Seedarlehen der erste Versuch (ca. 3. Jahrhundert nach Christus) zu erkennen, durch private Verträge eine Deckungsvorsorge zu treffen. |
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500 n. Chr. | | Zusammenschlüsse jüdischer Eigentümer von Schiffen und Eseln zu gemeinschaftlicher Naturalersatzleistung beim Verlust eines Schiffes oder Tieres. |
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779 | | Kapitulare (Gesetz) Karl des Großen, das die Verbreitung von Gilden in karolingischer Zeit mit der Aufgabe gegenseitiger Hilfeleistung durch Geldzahlung bei Brand- und Schiffsunglücken bezeugt. |
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1301 | | Die Entwicklung der Seeversicherung nahm in Oberitalien ihren Anfang. In einem florentinischen Statut wird von einer Assekuranz der Kaufleute gesprochen.
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1347 | | Erster erhaltener Seeversicherungsvertrag aus Genua, der noch in der Form des Kaufes gehalten war. Im Falle des Verlustes von Schiff oder Ware war der vereinbarte fiktive Kaufpreis zu entrichten.
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1435 | | Eine erste gesetzliche Regelung für die Seeversicherung wird in Barcelona erschaffen.
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bis Mitte 15. Jhd. | | Ausbreitung der Seeversicherung in Flandern. Von dort Ausbreitung nach England und in die ersten deutschen Hansestädte.
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1558 | | Gründung der Hamburger Börse: von Beginn an gehörte neben dem Warenhandel auch die Versicherung der Warentransporte zu den festen Bestandteilen des Börsengeschehens |
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1588 | | Ältester erhaltener in Hamburg abgeschlossener Seeversicherungsvertrag. Hamburg wird zum Ausgangsort für die Verbreitung der Versicherungswirtschaft in Deutschland.
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1680 | | Der Kaffeehausbesitzer Edward Lloyd sammelt und vertreibt Nachrichten aus Schifffahrt und Handel
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1686 | | Gründung erster Aktiengesellschaften in Frankreich |
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ab 1696 | | Herausgabe der Lloyd´s News (Nachrichten aus der Schiffahrt und Handel durch den Kaffeehausbesitzer Edward Lloyd) |
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1720 | | Gründung erster Aktiengesellschaften in England
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1731 | | Einführung der Hamburger Assecuranz- und Havareyordnung |
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1760 | | Gründung einer weiteren Organisation unter dem Namen 'Lloyd´s' zum Zweck der Registrierung und Klassifizierung von Schiffen |
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1765 | | Gründung der ersten deutschen Versicherungs-Aktiengesellschaften zum Betrieb der Transport- und Mobiliar-Feuerversicherung in Hamburg und Berlin.
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1769 | | Gründung erster Aktiengesellschaften in Bremen
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1797 | | Konstituierung des Vereins 'Hamburger Assekuradeure'
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18. Jhd. | | Zunächst in England schließen sich Reeder zusammen, um nicht durch Schiffskaskoversicherungen gedeckte Schäden gegenseitig abzudecken. Daraus ensteht später die 'Protection- and Indemnity Versicherung' (P&I).
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1818 | | Gründung des Vereins 'Bremer Seeversicherer'
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ab 19. Jhd. | | In verschiedenen Ländern entstehen frühe Formen von Containern, die beim Frachtverkehr mit der Bahn genutzt wurden.
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02.01.1842 | | Eröffnung des Railway Clearing House (RCH). Dieses war ein Clearing-Büro für Rechts- und Tariffragen zwischen den zahlreichen privaten Eisenbahngesellschaften, die damals den britischen Eisenbahnmarkt bedienten.
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1861 | | Einführung ADHGB (Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch = Vorläufer des HGB)
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1874 | | Gründung des Internationalen Transport-Versicherungs-Verbandes (International Union of Marine Insurance (IUMI)) in Berlin |
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Bis zweite Hälfte 19. Jhd. | | Assekuradeure waren als Pivatversicherer im Bereich Transportversicherung auf eigenes Risiko tätig |
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1890 | | Erste internationale Vereinbarung über Havarie-grosse-Regeln. Diese Vereinbarung sind die York-Antwerp-Rules (YAR). Diese wurden mehrfach revidiert, zuletzt 2004.
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1898 | | Gründung des 'American Institute of Marine Underwriters' (AIMU), Fachverband der US-amerikanischen Transportversicherer
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