3  Sicherungstechnische Empfehlungen
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3.1  Risiko- und Gefährdungsanalyse

Grundlage aller Sicherheitsplanungen ist eine gründliche und umfassende Risiko- und Gefährdungsanalyse. Bei deren Erstellung ist es angezeigt, sich professionellen Sachverstandes zu bedienen (zum Beispiel Projektierungsbüros, private Sicherheitsunternehmen, Risk-Management-Berater, Polizei).


3.2  Einfriedung

Der gesamte Parkplatz sollte ausreichend widerstandsfähig eingefriedet werden. Dies kann zum Beispiel durch einen Stahldoppelstabmattenzaun oder eine hinsichtlich ihres Widerstandszeitwertes gleichwertigen Zaunanlage erfolgen.

Bei Verwendung eines Stahldoppelstabmattenzaunes ist dieser wie folgt auszuführen:

verschweißt, feuerverzinkt,
Stabweite darf waagerecht 50 mm und senkrecht 200 mm nicht übersteigen,
der Querschnitt der Stahlstäbe muss mindestens 8 mm betragen.


Darüber hinaus sollte der Zaun durch eine Übersteigsicherung ergänzt werden. Hierzu sind 50 cm lange und unter einem Winkel von 45° nach außen und innen geneigte Stacheldrahthalter (sogenannter Y-Abweiser) (Schenkellänge 50 cm) mit je 5 Reihen Stacheldraht so zu befestigen, dass sie nicht ohne Hilfsmittel gelöst werden können. Alternativ können Widerhakensperrdrahtrollen (sogenannter Natodraht) installiert werden. Die Höhe des Zaunes über alles beträgt mindestens 250 cm.

Die Verankerung der Einfriedung im Erdboden erfordert ihrem Widerstandzeitwert entsprechende Betonfundamente mit Unterkriechschutz.

In die Einfriedung unvermeidbar zu integrierende Gebäudeteile bzw. Container müssen entsprechend dem Widerstandszeitwert der Einfriedung gesichert werden. An den Gebäudeaußenseiten befindliche Kletterhilfen, wie z. B. Fallrohre, Blitzschutzanlagen etc. sollten entfernt bzw. durch Stachelkronen, Widerhakensperrdrahtrollen (sogenannter Natodraht) oder andere geeignete Mittel gesichert werden.




Abbildung 3: Zaun mit Übersteigsicherung, Bildrechte: Rasthof Uhrsleben e. K.


Ergänzend zur Einfriedung sollte über deren gesamte Länge an ihrer Innenseite ein Streifenweg von ca. 100 cm Breite vorgesehen werden.

In die Einfriedung integrierte Revisionsöffnungen / Schlupftore müssen in ihrer Ausgestaltung den Sicherheitsanforderungen an die Einfriedung entsprechen.

Darüber hinaus wird empfohlen, in die Einfriedung zusätzlich ein Notfalltor zu integrieren, das hinsichtlich seines Widerstandszeitwertes dem der Einfriedung entspricht. Es ist so zu dimensionieren, dass Rettungs- und Notfallfahrzeuge ungehindert passieren können. Es muss in seiner Höhe der Einfriedung entsprechen und ebenfalls mit einer Übersteigsicherung ausgestattet sein. Das Notfalltor ist mit einer auf Verschluss überwachten Panikverriegelung zu versehen. Eine entsprechend dimensionierte Zufahrt ist hierbei unverzichtbar.

Die Anforderungen an die Abmessungen des Notfalltores sind bei den regionalen Hilfs- und Rettungsdiensten einzuholen.


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3.3  Abstandhalter außerhalb der Einfriedung

Soweit möglich und zulässig, sollte durch geeignete bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Poller, Findlinge, Absperrkette) außerhalb der Einfriedung zu dieser ein Abstand von ca. 300 cm definiert und baulich so gestaltet werden, dass die so festgelegte Fläche durch mehrachsige Kraftfahrzeuge nicht befahren werden kann. Hierdurch wird zum Beispiel verhindert, dass ein an der Einfriedung abgestelltes Kraftfahrzeug als Übersteighilfe genutzt werden kann.

In öffentlichen Verkehrsräumen empfiehlt sich eine Beschilderung mit Zeichen 283 StVO (Haltverbot) in Abstimmung mit der örtlichen Verkehrsbehörde.


3.4  Bewuchs

Bewuchs durch Bäume oder Hecken etc. sollte soweit zurückgeschnitten bzw. entfernt werden, dass er potenziellen Tätern weder als Übersteighilfe noch als Deckung dienen kann. Es wird empfohlen, zu Gebäuden, Einfriedungen und sonstigen Einrichtungen einen bewuchsfreien Abstand von mindestens 200 cm einzuhalten. Einfriedungen müssen vollständig ungehindert einsehbar sein.


3.5  Beleuchtung der Einfriedung

Die gesamte Einfriedung bedarf einer ausreichend dimensionierten, abschnittsweise schaltbaren Beleuchtungsanlage, die es erlaubt, die Einfriedung sowie den Streifenweg auch bei Dunkelheit vollständig einzusehen. Dabei sind die Leuchten an ihren Masten so anzubringen, dass sich ihre Lichtkegel überlappen. Die Lichtpunkthöhe sollte bei mindestens 500 cm liegen.


3.6  Beleuchtung der Stellplätze und ihrer Zwischenräume

Eine Beleuchtung der Stellplatzzwischenräume erleichtert deren visuelle Überwachung. Sie sollte daher so ausgelegt sein, dass die Stellplatzzwischenräume bei Tag und Nacht nicht im Dunkeln liegen.


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3.7  Videoüberwachung


3.7.1  Allgemeine Anforderung

Es wird empfohlen, das gesamte Areal des Gesicherten Lkw-Parkplatzes mit einer Videoanlage zu überwachen, die alle Flächen vollständig erfasst. Siehe hierzu auch Ziff. 2.2.2 (Stellplätze / Markierungen).


 

Abbildung 4 (links) und 5 (oben):
Videokameras,
Bildrechte: Rasthof Uhrsleben e. K.



3.7.2  Einfriedung

Die gesamte Einfriedung einschließlich aller Ein- und Ausgänge sowie Ein- und Ausfahrten sollte mit einer Videoanlage überwacht werden, die es erlaubt, die gesamte Einfriedung über Monitore einzusehen. Die Kameras sind an ihren Masten so zu installieren, dass sich ihre Erfassungsbereiche überlappen.


3.7.3  Stellplätze

Wünschenswert ist die Installation von schwenk- und neigbaren Videokameras, die es erlauben, die Stellplatzzwischenräume bei Tag und Nacht sporadisch zu überwachen.


3.7.4  Pfortenbereich

Der Abfertigungsbereich für ein- und ausfahrende Lkw soll einer permanenten Videoüberwachung mit ausreichend hoher Auflösung unterzogen werden, um eine eindeutige Wiedererkennung von Personen und Fahrzeugen zu gewährleisten. Die Videoaufnahmen sind aufzuzeichnen.


3.7.5  Wartezone

Außerhalb der Zufahrtschleuse eingerichtete Wartezonen für auf Abfertigung wartende Lkw-Besatzungen sollten, sofern zulässig, in die Videoüberwachung einbezogen werden.


Erläuterung

Ziel dieser Empfehlung ist die Reduzierung der Überfallgefahr für Lkw-Besatzungen während der Wartezeiten.


3.7.6  Vereinzelungsanlagen

Vereinzelungsanlagen für Personen sollten einer permanenten Videoüberwachung mit ausreichend hoher Auflösung unterzogen werden, um eine eindeutige Wiedererkennung von Personen zu gewährleisten. Die Videoaufnahmen sind aufzuzeichnen.


3.7.7  Aufzeichnung / Langzeitrekorder

Die Videoaufnahmen sollten mittels Langzeitrekordern mindestens 30 Tage gespeichert werden.

Die Langzeitrekorder sollten so positioniert werden, dass eine Manipulation der Videoaufzeichnungen durch das Kontrollpersonal ausgeschlossen ist.

Es wird empfohlen, die Langzeitrekorder in einem einbruchhemmend, entsprechend DIN ENV 1627 (Fenster, Türen, Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung), WK5, und alarmgesichert ausgelegten Raum aufzustellen.


3.7.8  Standort Überwachungsmonitore

Die Aufstellung der Überwachungsmonitore sollte im Pfortengebäude erfolgen. Die Monitore werden nur im Alarmfall oder bei Bedarf aktiviert.




Abbildung 6: Überwachungsmonitor für die Videoüberwachung
in Uhrsleben, Bildrechte: Rasthof Uhrsleben e. K.


3.7.9  Beleuchtung / Witterung

Beleuchtungsanlagen müssen jeweils auf die Kamerabedürfnisse für Tag- und Nachtbetrieb abgestimmt werden.

Projektierung und Installation der Videoanlage sollten so erfolgen, dass die vorgesehenen Überwachungsbereiche bei Tag und Nacht und witterungsunabhängig über Monitor beobachtet werden können.



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3.8  Projektierung

Es empfiehlt sich, Video-, Beleuchtungs- und Gefahrenmeldesysteme durch Fachunternehmen projektieren sowie durch polizeilich anerkannte oder gleichermaßen qualifizierte Errichterunternehmen (zum Beispiel VdS-anerkannte Errichterunternehmen) errichten zu lassen.



3.9  Gesicherte Leitungen / Sabotageschutz

Mögliche Tatvorbereitungshandlungen wie zum Beispiel Manipulation oder Sabotage an sicherheitsrelevanten Einrichtungen, die einen späteren Angriff zum Ziel haben können, sind bei Planung und Projektierung zu berücksichtigen.

Es ist erforderlich, Strom-, Video-, Gefahrenmelde- und alle sonstige Verkabelungen als manipulationsgesicherte Leitungen zu verlegen.



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3.10  Pfortenbereich

Im Pfortenbereich erfolgt die Kontrolle des Fahrzeug- und Personenverkehrs.


3.10.1  Schleusenanlage

Die Ein- und Ausfahrt sollte grundsätzlich auf eine Schleusenanlage (Pforte) begrenzt werden. Die Dimension des Pfortenbereiches ist abhängig von dem erwarteten Lkw-Aufkommen. Für die Abfertigung ein- und ausfahrender Lkw muss entsprechend Kapitel Personal qualifiziertes Kontrollpersonal (zum Beispiel Fachkräfte des privaten Sicherheitsgewerbes) eingesetzt werden. In seiner Aufgabenwahrnehmung wird es durch technische Sicherungs-, Überwachungs- und Kontrolleinrichtungen unterstützt.


3.10.2  Pfortengebäude

Für das Kontrollpersonal ist innerhalb des Gesicherten Lkw-Parkplatzes, in direkter räumlicher Anbindung an die Schleusenanlage, ein Pfortengebäude (Massivbau, Container) zu errichten. Es sollte so platziert werden, dass dem Kontrollpersonal der unmittelbare Zugang zum Abfertigungsbereich für ein- und ausfahrende Lkw möglich ist.

Das Pfortengebäude dient dem Kontrollpersonal als gesicherter Raum, aus dem heraus es auch bei konkreter Angriffsgefahr gesichert und zuverlässig agieren kann. Hierzu ist es erforderlich, Wände, Dach und gegebenenfalls Fußboden mit einem ausreichenden Widerstandszeitwert gegen gewaltsames Eindringen auszustatten. Hierzu sollen die genannten Gebäudeteile mindestens entsprechend VdS 2333 (Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe), Tabelle 1.01, oder vergleichbaren Richtlinien einer gleichermaßen anerkannten Prüfstelle, in fester Bauweise errichtet werden.

Alle Öffnungen und Verglasungen des Pfortengebäudes sollten unter Einbeziehung ihrer Verankerungen in den sie umgebenden Bauelementen ganzheitlich mindestens einbruchhemmend entsprechend DIN ENV 1627 (Fenster, Türen, Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung), WK5, ausgelegt sein. Der Bodenbereich ist hiervon ausgenommen, sofern er sich unmittelbar auf dem Erdboden befindet und somit ein Eindringen von unten nicht möglich ist.

Die Beobachtung des Pfortenbereiches erfolgt durch die Verglasungen des Pfortengebäudes. Diese sind so auszurichten, dass vom Innern des Pfortengebäudes der gesamte Pfortenbereich eingesehen werden kann.

Zum Schutz des Personals sowie zur Gewährleistung eines zuverlässigen Betriebes sollte das Pfortengebäude mit folgenden Sicherheits- und sonstigen Einrichtungen ausgestattet werden:

Zutrittskontrollsystem (Zugang nur für autorisiertes Personal)
Gegensprechanlage
Einrichtung eines durchschusshemmend entsprechend DIN EN 1522/1523 (Fenster, Türen, Abschlüsse – Durchbruchhemmung – Prüfverfahren), WK FB4, ausgelegten Refugiums in einer von außen möglichst nicht einsehbaren Ecke zur temporären Eigensicherung des Kontrollpersonals bei bewaffneten Angriffen. Es ist von seiner Dimension so zu bemessen, dass sich das Personal in diesem vorübergehend bis zum Eintreffen professioneller Hilfe stehend aufhalten kann
Sabotageüberwachte Gefahrenmeldeanlage mit Videoüberwachung, aufgeschaltet auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) des privaten Sicherheitsgewerbes. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Personals
Installation einer ausreichenden Anzahl von Alarmtastern nach Bedarf (zum Beispiel Arbeitsplätze, Monitorüberwachung, Refugium)
Überwachung von Fenstern, Türen und sonstigen Öffnungen auf Verschluss
Nasszelle, WC



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3.11  Vereinzelung Personenverkehr

Zur Reduzierung von Tatgelegenheiten sowie zur Vermeidung von Störfällen sollte ausschließlich autorisierten Personen der Zugang in den gesicherten Bereich gestattet werden.

Als Personenein- und -ausgänge empfehlen sich Vereinzelungsanlagen mit Kartenlesern. Das Betreten oder Verlassen des gesicherten Bereiches sollte ausschließlich über diese erfolgen. Berechtigte identifizieren sich am Kartenleser mit ihrer personalisierten Karte und aktivieren damit die Zugangsöffnung.




Abbildung 7: Kartenlesegerät am Personeneingang in Uhrsleben,
Bildrechte: Rasthof Uhrsleben e. K.


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3.12  Abfertigungsbereich für ein- und ausfahrende Lkw

Der Bereich für die Abfertigung ein- und ausfahrender Lkw ist unter Gefährdungsaspekten betrachtet ein kritischer Bereich und bedarf daher einer besonderen Betrachtung.

Er sollte in Form einer Schleuse derart eingerichtet werden, dass ankommende und abfahrende Fahrzeuge jeweils zwischen zwei elektrisch betriebenen Toren abgefertigt werden können. Die seitlichen Begrenzungen der Schleuse sind Bestandteil der Einfriedung. Die elektrisch betriebenen Tore müssen hinsichtlich ihrer Höhe sowie ihres Widerstandszeitwertes mindestens der Einfriedung entsprechen und sind ebenfalls mit Übersteigsicherungen auszustatten.

Die Dimension der Schleuse orientiert sich an den maximalen Maßen von Lkw-Zügen sowie der für die Fahrzeug- und Personenüberprüfung erforderlichen Flächen. Für die Schleuse sollte in Abhängigkeit des zu erwartenden Lkw-Aufkommens eine Einfahrspur sowie zusätzlich eine Ausfahrspur vorgesehen werden.


Erläuterung zu Ziffern 3.1 – 3.11

Deutlich erkennbare Sicherungs- und Ordnungsmaßnahmen schrecken potenzielle Straftäter von ihrer kriminellen Absicht ab, da das Täterrisiko, erkannt und gefasst zu werden, den zu erwartenden Taterfolg überwiegt. Praktizierte Sicherheit, die mit erheblichen Investitionen verbunden ist, soll bereits im Vorfeld einer Tatbegehung deutlich erkennbar sein, um letztlich dem Täter die Aussichtslosigkeit seiner Absicht zu verdeutlichen.



3.13  Notstromversorgung

Zur Aufrechterhaltung aller netzstromgebundenen Sicherheits- und Betriebsfunktionen wird die Einrichtung einer Notstromversorgung empfohlen.


Erläuterung

Obwohl in Deutschland ein hoher Grad an Versorgungssicherheit herrscht, sind Stromausfälle nicht auszuschließen. Je nach Ursache des Ausfalls oder Dimension des zu behebenden Schadens kann die Stromversorgung auch für einen längeren Zeitraum gestört sein. Bei einem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes droht eine weit reichende Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Ausfälle von Sicherheits- und Betriebsfunktionen können zu unkalkulierbaren Gefahrsituationen führen.




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