Die verschiedenen Funktionen der Verpackung werden in
Primär-, Sekundär- und Tertiärfunktionen unterschieden. Im Gegensatz zu den
Primärfunktionen, die sich eher auf die technische Beschaffenheit der Verpackung
beziehen, beschreiben die Sekundärfunktionen den kommunikativen Bereich. Die Primär-,
Sekundär- und Tertiärfunktionen werden in folgende Unterfunktionen unterteilt:

Schutzfunktion
Die Schutzfunktion der Verpackung besteht prinzipiell
darin, dass sie Ware und Umwelt wechselseitig voneinander abzuschirmen hat. Der nach innen
gerichtete Schutz bezweckt die vollständige Erhaltung des Gebrauchswertes der verpackten
Waren. Die Verpackung hat die Ware dementsprechend gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl zu schützen.
Dazu muss sie die bei Transport-, Umschlag- und
Lagervorgängen in vielfältigen Formen auftretenden statischen und dynamischen Kräfte
sicher aufnehmen können. Häufig ist die Ware auch gegenüber meteorologischen
Einflüssen, wie Temperatur, Luftfeuchte, Niederschlag und Sonneneinstrahlungen, zu
schützen. Dieses kann zusätzlich zu einer "äußeren Verpackungsmaßnahme"
auch noch "innere Verpackungsmaßnahmen" erfordern.
Der von der Verpackung nach außen gerichtete Schutz hat zu
gewährleisten, dass jede Beeinträchtigung der Umgebung durch die Ware verhindert wird.
Diese Forderung erhält größtes Gewicht beim Transport von gefährlichen Gütern. Dabei
ist der Schutz des Menschen an erster Stelle zu nennen. Darüber hinaus hat die Verpackung
Verschmutzungen, Beschädigungen oder anderweitig nachteilige Beeinflussungen der Umwelt
sowie anderer Waren weitestgehend auszuschließen.
Der nach innen und außen zu gewährleistende Schutz stellt
vor allem Anforderungen an die Festigkeit, Beständigkeit und Dichtheit von
Transportverpackungen.
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Lagerfunktion
Die für die Herstellung von Verpackungen notwendigen
Packstoffe und Packmittel müssen vor dem Verpacken der Ware und nach Verwendung des
Packgutes an den verschiedensten Orten gelagert werden. Daher muss die Verpackung
ebenfalls eine Lagerfunktion erfüllen.
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Lade- und Transportfunktion
Die zweckmäßige Handhabung der Waren
verlangt, Transportverpackungen grundsätzlich in einer solchen Weise auszuführen,
dass sie leicht, rationell und sicher gegriffen, aufgenommen, bewegt, abgesetzt und gestaut
werden können. Verpackungen üben dementsprechend einen maßgeblichen Einfluss auf die
Effektivität des Transports, Umschlags und der Lagerung von Waren aus. Sie sollten
deshalb leicht manipulierbar ausgeführt und für eine flächen- und raumsparende Lagerung
bzw. Stauung geeignet sein. Ihre Form und Festigkeit sollten ein weitgehend lückenloses
Nebeneinander-, aber auch das sichere Übereinanderstauen zulassen.
Die rationellste Art des Stückgutumschlages wird durch die
Bildung von Ladeeinheiten erreicht. Deshalb sollten Verpackungen grundsätzlich fördernd
auf die Bildung von Ladeeinheiten wirken. Ihre Abmessungen sowie die aufzunehmenden Massen
sind möglichst auf die Abmessungen und die Tragfähigkeit von Standardpaletten und
-containern abzustimmen.
Für den ausschließlichen oder teilweise manuellen
Umschlag vorgesehene Verpackungen müssen gut zu greifen sein und dürfen nur entsprechend
geringe Massen aufweisen. Schwere Waren sind grundsätzlich in Verpackungen
unterzubringen, die einer mechanischen Behandlung gut zugänglich sind. Derartige
Versandstücke müssen durch Gabelstapler unterfahrbar sowie mit zweckmäßigen
Anschlagpunkten für die Lastaufnahme der Hebezeuge ausgestattet sein, die
erforderlichenfalls besonders zu kennzeichnen sind (Handhabungsmarkierungen).
Die Lade- und Transportfunktion stellt Forderungen an die
äußere Form der Verpackung, an die Masse der darin unterzubringenden Waren sowie an die
zweckmäßige Nutzung von Packhilfsmitteln. Die für das geforderte Übereinanderstauen
der Waren notwendige Festigkeit der Verpackung zeigt den engen Zusammenhang der Lade- und
Transportfunktion mit der Schutzfunktion.
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Verkaufsfunktion
Die Verkaufsfunktion einer Verpackung zielt darauf ab, den
Verkaufsvorgang überhaupt erst zu ermöglichen bzw. zu forcieren und den Verkauf
rationeller zu gestalten.
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Werbefunktion
Die auf der Verpackung angebrachte Werbung soll den
potentiellen Käufer auf die Ware aufmerksam machen und dessen Kaufentscheidung positiv
beeinflussen. Die Werbung auf Verpackungen spielt besonders bei den Verkaufsverpackungen
eine wichtige Rolle, da hier der Endverbraucher direkt angesprochen wird. Im Bereich der
Transportverpackungen ist diese Funktion eher von untergeordneter Bedeutung. Die Ware wird
zwar entlang der Transportkette bekannt gemacht, gleichzeitig wird jedoch bei zu viel
Werbung auch die Gefahr des Diebstahls gefördert.
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Dienstleistungsfunktion
Durch verschiedene auf die Verpackung aufgedruckten
Hinweise wird der Verbraucher über Inhalt und Verwendung der jeweiligen Ware informiert.
Beispiele hierfür sind z. B. die Nährwertangaben auf Joghurtbechern oder die
Dosierungshinweise bei Medikamenten.
Außerdem kann die Verpackung nach Verwendung des Packgutes
einer weiteren Funktion dienen (z. B. Vorratsbehälter, Spielzeug).
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Garantiefunktion
Mit der unbeschädigten und einwandfreien Verpackung gibt
der Hersteller der Ware die Garantie ab, daß die Angaben auf der Verpackung mit dem
Inhalt übereinstimmen. Die Verpackung ist damit die Grundlage für den Markenartikel,
Verbraucherschutz und die Produkthaftung. In verschiedenen Gesetzen wird eine eindeutige
Kennzeichnung der Ware nach Art, Zusammensetzung, Gewicht, Menge und Haltbarkeitsdauer
gefordert.
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Zusatzfunktion
Die Zusatzfunktion zielt insbesondere darauf ab, inwieweit
die Packstoffe bzw. Packmittel nach Benutzung des Packgutes weiterverwendet werden
können. Als wichtigstes Beispiel ist das Recycling von Papier-, Papp- und
Kartonverpackungen zu Altpapier zu nennen.
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