Unterhaltungselektronik
(Braune Ware)
[English version]

Inhaltsverzeichnis

Allgemein:
Informationen zur Ware
Verpackung
Transport
  Containerfähigkeit
  Ladungssicherung


Risikofaktoren und Schadenverhütung:
Temperatur Geruch
Feuchte Verunreinigung
Lüftung Mechanische Einflüsse
Biotische Aktivität Toxizität /  Gesundheitsgefährdung
Gase Schwund / Abhandenkommen
Selbsterhitzung / -entzündung Schädlingsbefall




Informationen zur Ware

Warenname

Deutsch Unterhaltungselektronik (Braune Ware)
Englisch Home entertainment equipment (Brown goods)
Französisch Electronique des loisirs (Marchandise brune)
Spanisch Equipos electronicos (Utensilios marrón)
KN/HS-Nummer * 85 ff.


(* Kombinierte Nomenklatur / Harmonisiertes System der EU)



Warenbeschreibung

Unterhaltungselektronik ist die Bezeichnung für elektronische Geräte zum Empfangen, Aufzeichnen und/oder zur Wiedergabe von analogen oder digitalen Ton- und Bildsignalen. Zur Unterhaltungselektronik zählen z. B. Radios/Tuner, Verstärker, Receiver, Lautsprecher (Boxen), HiFi-Kompaktanlagen, Car-HiFi, Portable-Audio, Fernsehgeräte, Projektoren, Videorecorder, Plattenspieler, MD(Mini-Disc)-Player, Kassettenrecorder, DAT-Recorder, CD(Compact-Disc)- und DVD(Digital-Versatile-Disc)-Player, u.a.m.


Qualität

An Transport und Lagerung von Unterhaltungselektronik werden hohe Ansprüche gestellt. Unterhaltungselektronik ist empfindlich gegenüber Stößen, Schwingungen und Druck sowie klimatischen Beanspruchungen und sollte vor der Übernahme durch das vorgesehene Transportmittel vom Versender dahingehend kontrolliert werden, dass sie die für einen sicheren Transport erforderlichen Anforderungen erfüllt.

Da Unterhaltungselektronik in der Regel wertvoll ist, muss vor allem der Zustand der Verpackung einwandfrei sein (Unversehrtheit der Klebestreifen, Schrumpffolien oder anderen Verschlussmitteln). Um den Einfluss von feuchtem Wetter (Schnee, Regen), Sonneneinstrahlungen, Verunreinigungen (Staub) sowie Diebstahl zu vermeiden, sollten Lagerungen bzw. Zwischenlagerungen nicht im Freien vorgenommen werden. Für die Zwischenlagerung sollten feste, geschlossene und gesicherte Gebäude benutzt werden.

Hochwertige und empfindliche Unterhaltungselektronik sollte während des Transportes oder der Lagerung ständigen Messungen und Datierungen von in Betracht kommenden Beanspruchungen, wie z. B. Beschleunigungen in den Richtungen x, y, z, Erschütterungen (Stöße), Temperatur, Stapeldruck, Feuchtigkeit, unterliegen. Dies kann von selbstständig arbeitenden Aufzeichnungsgeräten, die mit dem Transportmittel oder der Verpackung fest verbunden sind,  vorgenommen werden. Eine andere Form der Kontrolle, wenn auch weniger aussagekräftig,  bieten z. B. Farb-Indikatoren, die an Verpackung (unter der Schrumpfhaube, sofern vorhanden) befestigt werden und sich beim Überschreiten vorgegebener Temperaturen, Luftfeuchtigkeiten, Kipp- oder Stoßbeanspruchungen verfärben.


Herkunftsländer

Unterhaltungselektronik wird heute weltweit hergestellt und transportiert. Die hier aufgeführte Tabelle stellt nur eine Auswahl der wichtigsten Herkunftsländer dar und ist nicht als vollständig zu bezeichnen.

Europa Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Schweden, Italien, Schweiz, Norwegen, Dänemark, Finnland
Afrika  
Asien Japan, Rep. Korea, Taiwan, Volksrep. China Hongkong, Singapur
Amerika USA, Kanada
Australien  


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Verpackung

Für die Verpackung von Unterhaltungselektronik werden Schachteln aus Voll- oder Wellpappe und teilweise auch Kisten aus Holz oder Sperrholz eingesetzt.

Zum Schutz vor Stoß-, Schwingungs- und Druckbeanspruchungen besteht die Innenverpackung aus Kunststoffmaterialien (Polstermittel), z. B. Formteile, rieselbare Teilchen, Bläschenfolien oder Luftkissenpolster. Kratzempfindliche Oberflächen werden durch Kunststofffolien, Schaumstofffolien oder durch Seidenpapier, das chemisch neutral und weich sein muss, geschützt. Die Ecken werden durch Kantenschützer gesichert.

Bei Schachtelverpackungen muss darauf geachtet werden, dass die Pappen nassfest sind, dass die Verschlüsse, Klebstreifen, Metallklammern sowie Stahl- und Kunststoffbänder so angebracht werden, dass die Öffnungen der Verpackungen vollständig verschlossen sind. Schachtelverpackungen für große Geräte (z.B. Fernsehgeräte), die u. a. auch manuell umgeschlagen werden, sollten mit Tragmulden/Aussparungen versehen sein, wobei die Griffe nach dem Schwerpunkt des Gerätes ausgerichtet sein sollten.

Bei besonders stoßempfindlichen Geräten sollten Schockindikatoren an der Verpackung angebracht werden, die bei Empfang der Ware eine sofortige Kontrolle des Inhaltes signalisieren. Sind vom Hersteller niedrige Grenzwerte vorgegeben, so sind hochwertige, einstellbare Schockindikatoren zu verwenden.

Je nach Empfindlichkeit, Transportweg und -dauer wird die Ware zum Schutz vor Feuchtigkeit in Kunststofffolien verpackt; zum Teil werden auch Trockenmittel beigefügt. Bei der Innenverpackung sollte auf hygroskopisches Material, wie z.B. Holz- und Papierwolle, verzichtet werden.

Bei Kleingeräten werden die Verpackungsgrößen so gewählt, dass die Abmessungen der einzelnen Flächenmodule oder Flächen-Multimodule auf die üblichen Palettengrößen 800×1200 mm und 1000×1200 mm abgestimmt sind und somit Ladeeinheiten gebildet werden können. Großgeräte hingegen lassen sich aufgrund ihrer Abmessungen oft nicht an das Modulsystem anpassen.

Palettierte Ladeeinheiten und Großgeräte sollten einerseits zum Schutz gegen Beschädigungen, andererseits zur Verminderung des Diebstahlrisikos mit Schrumpf- oder Stretchfolien umschlossen sein. Auf Firmen-, Werbe- und Geräteaufdrucke sollte verzichtet werden.

Markierungen sollten an jeder Seite der Verpackung vorhanden sein.

(Durch Anklicken der einzelnen Abbildungen werden diese vergrößert dargestellt.)


Abbildung 1

Abbildung 1
Abbildung 2

Abbildung 2
Abbildung 3

Abbildung 3
Abbildung 4

Abbildung 4
Abbildung 5

Abbildung 5
Abbildung 6

Abbildung 6
Abbildung 7

Abbildung 7


Markierung von Verpackungen


Zerbrechliches Packgut


Oben


Vor Nässe schützen


Zulässige Stapellast


Stechkarre hier nicht ansetzen


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Transport

Symbole



Stückgut



Verkehrsmittel

Schiff, Lkw, Bahn, Flugzeug


Containerfähigkeit

Für den Transport in Containern sind einwandfreie, trockene und mit Plomben verschließbare Standard-Container zu verwenden, deren Nummern in Transportbegleitpapieren zu vermerken sind. Die Grenzen des Wassergehalts von Verpackung und Containerboden sind einzuhalten. Surveys sollten bei der Be- und Entladung durchgeführt und Zertifikate darüber ausgestellt werden.

Im Bereich der Containertür muss die Ladung durch z. B. Verbundstau oder andere Ladungssicherungsmaßnahmen gegen das Herausfallen beim Öffnen der Türen gesichert werden.

Garnier (Boden-, Seiten-, Toppgarnier) sollte die Ware rundum schützen. Sollten längere Reisen durch verschiedene Klimagebiete durchgeführt werden, kann ein in den Container eingehängtes Vlies vor herabtropfendem Kondenswasser schützen.


Umschlag

Unter Berücksichtigung des Gewichtes und der Stoß- und Schwingungsempfindlichkeit sind geeignete Umschlagmittel und Lastaufnahmemittel einzusetzen.

Stau- und Handhabungssymbole sind zu beachten. Maximale Stapelhöhen dürfen nicht überschritten werden und der Einsatz von Gabelstaplern hat umsichtig und durch ausgebildetes Personal zu erfolgen.

Das beim Umschlag erhöhte Diebstahlrisiko kann durch Schrumpf- oder Stretchverpackungen sowie durch Verzicht auf Firmen- und Geräteaufdrucke vermindert werden.

Die Unversehrtheit der Verpackung bzw. Ladeeinheiten sollte bei jedem Umschlag kontrolliert werden.


Staumaß

Die Staumaße sind sehr variabel, z.B.:

Fernsehgeräte in Schachteln 6,35…7,68 m3/t [1].
Fernsehgeräte in Kisten 3,80…6,43 m3/t [1].



Stauplatzanforderungen

Die Laderäume/Container müssen trocken, sauber und staubfrei sein.


Separation

Einzelne Verpackungen und ganze Ladeeinheiten sind mit gut sichtbaren und festsitzenden Zetteln bzw. Labeln, die Versandangaben und/oder Barcodes enthalten, zu versehen. Des Weiteren können Signierstift bzw. Ölkreide eingesetzt werden.


Ladungssicherung

Die Verladevorschriften des Versenders/Herstellers sind zu beachten.

Die Ware ist so zu stauen, dass Schachteln und Kisten oder ganze Ladeeinheiten während des Transportes nicht verrutschen und beschädigt werden. Ladungssicherung durch Formschluss kann mit Hilfe anderer Ladung, der Ladeflächenbegrenzungen oder durch spezielle Ladungssicherungssysteme, wie z.B. Loch- und Arretierungsschienen, hergestellt werden.

Ladungssicherung durch Niederzurrung kann aufgrund der zu erzeugenden Vorspannung Schäden an den Verpackungen verursachen, daher ist eine Sicherung durch Formschluss vorzuziehen.

Im überregionalen Verkehr sollten generell luftgefederte Lkw eingesetzt werden.

Weitere Informationen siehe auch die Kapitel

"Physikalische Grundlagen der Ladungssicherung",
"Straßenfahrzeuge, Auswahl, Ausrüstung und Belastbarkeit",
"Ladungssicherungsmaterialien"

im Ladungssicherungshandbuch des GDV.


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Risikofaktoren und Schadenverhütung

RF Temperatur

Unterhaltungselektronik erfordert eine bestimmte Feuchte- und ggf. Lüftungs-Kondition (LK IV) (Lagerklima-Kondition).

Bezeichnung Temperaturbereich Quelle
Reisetemperatur ~ 25°C -40…50°C [1]


Unterhaltungselektronik kann in der Regel mehreren Minus- bzw. Plusgraden ausgesetzt werden. Fernsehgeräte sollten im Bereich von -10…40°C transportiert werden. Die vom Hersteller vorgegebenen Temperaturbereiche sind einzuhalten.


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RF Feuchte

Unterhaltungselektronik erfordert eine bestimmte Feuchte- und ggf. Lüftungs-Kondition (LK IV) (Lagerklima-Kondition).

Bezeichnung Feuchte/Wassergehalt Quelle
Relative Luftfeuchte 60…65%. Der ab 60% rapide zunehmenden Korrosion ist durch geeignete Maßnahmen an den gefährdeten Teilen vorzubeugen. [1]
Wassergehalt Kein Wassergehalt. Der Wassergehalt einer Pappschachtel sollte max. 5…8%, der einer Kistenverpackung max. 12…18% betragen. [1]
Oberste Gleichgewichtsfeuchte 65% [1]


Vom Hersteller werden meist sehr niedrige rel. Luftfeuchten vorgeschrieben, z.B. für Kompaktanlagen 35…65%.

Bei Unterhaltungselektronik handelt es sich um eine korrosionsgefährdete Ware. Korrosionsschäden werden besonders verursacht durch:

 Seewasser und Seesalzaerosole:
 Beim Seetransport durch undichte Container oder Schiffsluken
 Bei Lagerungen in Seehäfen in der Nähe von Wasser
 Regenwasser:
 Bei beschädigten Containern
 Bahnwaggons und Lkw ohne Abdeckungen
 Unsachgerechter Lagerung im Freien
 Verwendung nicht geeigneter Abdeckplanen
 Ungeschützte Verladungen bei Regenwetter
 Kondenswasser:
 Am Transportmittel / -behälter
 An der Ladung
 Innerhalb der Verpackung
 Chemische Beiladung
 Chemische Rückstände von der Vorladung und/oder dessen Verbindung mit Feuchtigkeit
 Hygroskopische Beiladung (z.B. frisches Holz)
 Relative Luftfeuchten > 40%


Der Wassergehalt des Kistenholzes sollte daher 12 % bis max. 18 % und der Wassergehalt von Pappe 5…8% betragen, um die Gefahr der Verschimmelung zu vermeiden.

Es entstehen aber auch Qualitätsverschlechterungen infolge Wasserdampfaufnahme durch hygroskopische Bestandteile der Erzeugnisse, so z.B. Zunahme der Eigenkapazität von Hochfrequenzspulen, Abnahme des Isolierwiderstands bei Papierkondensatoren oder Abnahme der Spannungsfestigkeit von Isolierstoffen.

Je nach Empfindlichkeit, Transportweg und -dauer wird die Ware zum Schutz vor Feuchtigkeit in Kunststofffolien verpackt; zum Teil werden auch Trockenmittel beigefügt. Bei der Innenverpackung sollte auf hygroskopisches Material, wie z.B. Holzwolle, verzichtet werden.


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RF Lüftung

Unterhaltungselektronik erfordert eine bestimmte Feuchte- und ggf. Lüftungs-Kondition (LK IV) (Lagerklima-Kondition).


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RF Biotische Aktivität

Dieser Risikofaktor hat keinen wesentlichen Einluss auf den Transport dieser Ware.


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RF Gase

Schwefeldioxid (SO2) und Schwefeltrioxid (SO3) wirken korrosionsfördernd, wenn diese Gase in Nebeltröpfchen gelöst werden; mit Wasser bilden sie schweflige Säure (H2SO3) bzw. Schwefelsäure (H2SO4). Schwefeldioxide entstehen durch Verbrennung fossiler Brennstoffe, Schmelzen von Erzen, Bleichen von Lebensmitteln und Textilien sowie Ausräuchern von Insekten. Die Laderäume der Transportmittel sind vor der Beladung entsprechend zu reinigen.


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RF Selbsterhitzung / -entzündung

Dieser Risikofaktor hat keinen wesentlichen Einluss auf den Transport dieser Ware.


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RF Geruch

Dieser Risikofaktor hat keinen wesentlichen Einluss auf den Transport dieser Ware.


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RF Verunreinigung

Unterhaltungselektronik ist äußerst staubgefährdet! Durch Ventilation und Umschlaggeräte aufgewirbelter Staub kann zu Schäden führen. Transportmittel sollten daher absolut sauber sein. Die Empfindlichkeit gegenüber Verunreinigungen erstreckt sich auch auf Luftverunreinigungen, insbesondere durch Schwefelwasserstoff (H2S), der an elektronischen Geräten am häufigsten Störungen hervorruft.


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RF Mechanische Einflüsse

Unterhaltungselektronik ist stoß-, druck- und schwingungsempfindlich (mechanische Beanspruchungen).

Stoß-/Druckbeschädigungen durch Umschlag oder Übereinanderstapeln können die Gehäuse deformieren, Montageplatten erschüttern oder zerstören oder sogar Ursache für die gänzliche Zerstörung der inneren Einbauteile sein. Knicke an Leitungen, Kratzer am Gehäuse, Beulen usw. sind extrem wertmindernd. Die Dauer der Einwirkung durch Erschütterungen bzw. Vibrationen, ihre Frequenz und Amplituden, die Steifigkeit der Versandverpackungen und die Empfindlichkeit der Waren selbst bestimmen die Auswirkungen. Folgende Werte könnten beispielhaft vom Hersteller vorgegeben sein:

Dauerbeanspruchung: 15 g bei einer Stoßdauer von 5…10 ms
Gewaltbeanspruchung: 25 g bei einer Stoßdauer von 10 ms

(g = Erdbeschleunigung = 9,81 m/s2)

Beim Umschlagen ist die Ware vor Schlag bzw. Stoß zu schützen, insbesondere bei den in Folie verpackten Geräten ist jeder Stoß direkt an die Folie zu vermeiden. Beschädigungen können zur Korrosion und zu Verunreinigungen der Geräte führen.

Einhaltung der vorgeschriebenen Anschlagstellen! Das Absetzen der verpackten Geräte mit Umschlagmitteln hat vorsichtig zu erfolgen. Gabelstapler sollten luftbereift sein.

Die auf den Verpackungen angegebene maximale zulässige Stapelhöhe bzw. -last ist beim Stauen und Lagern einzuhalten.

Beim Seetransport sollte Unterhaltungselektronik mittschiffs gestaut werden, weil dort die geringsten Beanspruchungen auftreten. Unterhaltungselektronik sollte nicht in den vorderen Luken gestaut werden, da hier besonders die seegangsbedingten Erschütterungen auftreten (Frequenzen betragen einige 100 Hertz [1 Hz = 1 Schwingung/ Sekunde]) und nicht in die hinteren Luken, da hier die Vibrationen der Antriebsanlage des Schiffes wirken (Frequenzen liegen bei 1…30 Hz).

Die Verwendung von Schwingungs-, Stoß- und Kipp-Indikatoren oder -Aufzeichnungsgeräten liefert Informationen über eventuell zu hohe auf die Ware einwirkende mechanische Beanspruchungen.

Starke elektrische oder magnetische Strahlen können Unterhaltungselektronik unbrauchbar machen.


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RF Toxizität / Gesundheitsgefährdung

Dieser Risikofaktor hat keinen wesentlichen Einluss auf den Transport dieser Ware.


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RF Schwund / Abhandenkommen

Unterhaltungselektronik ist wertvolle Ware und daher äußerst diebstahlgefährdet. Auch nur geringfügig deformierte Packstücke sind ausnahmslos einer sofortigen Inhaltskontrolle zu unterziehen. Im Zusammenhang mit Diebstahl kommen häufig Manipulationen an den Verpackungseinheiten vor, wie Lösen und Wiederverkleben von Klebebändern durch Erwärmen.

Der Verzicht auf Firmen-, Werbe- und Geräteaufdrucke auf Verpackungen reduziert das Diebstahlrisiko.

Wird Unterhaltungselektronik z. B. in mehreren Container befördert, sollten diese während des Transportes und der Lagerung mit den Türen zueinander gestaut werden.

Bei konventioneller Verladung auf Seeschiffen sollte Unterhaltungselektronik im Verschlussraum (Locker) gestaut werden.


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RF Schädlingsbefall

In der Regel kein Schädlingsbefall; aber durch tierische Irrgäste, wie z.B. Käfer und ihre Larven, können Schäden auftreten. Auf der Suche nach neuen, trockenen Brutstätten dringen sie durch die Verpackung und zerstören diese (Korrosionsgefahr, Verunreinigungen). Termiten z.B. können sich auch durch Kunststofffolien hindurchfressen. Daher in absolut schädlingsfreien Räumen bzw. Containern und nicht in der Nachbarschaft von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln stauen.

Bei der Verwendung von Holz als Packmittel oder Sicherungsmaterial müssen u. U. Quarantänebestimmungen des Bestimmungslandes beachtet werden, und ggf. ist ein Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary-Certificate) den Versandpapieren beizufügen. Auskünfte geben die Pflanzenschutzdienste und -ämter der Bundesländer.


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