Neue Präventionsmöglichkeiten durch Einsatz der "DNA-Dusche"

Vortrag von Herrn Dirk Brückmann, S.E.S. Safety, Wuppertal







Als "DNA-Dusche" bezeichnet man das Auftragen einer künstlichen DNA im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung. Dabei handelt es sich um eine im Labor erzeugte DNA. Diese lässt sich eindeutig identifizieren. Man kann daher auch von einer "Codierung" z. B. von Gegenständen reden, wenn diese mit einer künstlichen DNA versehene werden. Für jeden Einsatzort kann eine einmalige DNA erzeugt werden.

Beim Einsatz von künstlicher DNA bei der Kriminalitätsbekämpfung ist zu unterscheiden zwischen der Eigentumsmarkierung und der Tätermarkierung.




Bei der Eigentumsmarkierung werden Gegenstände markiert, um sie nach einem Diebstahl dem Eigentümer wieder zuordnen zu können. Aufgrund der Problematik des Buntmetalldiebstahls nutzt Die Deutsche Bahn dieses Verfahren zum Schutz ihrer Kabel, ebenso die Telekom.


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Der Schwerpunkt dieses Vortrags liegt auf der Tätermarkierung. Diese dient insbesondere der Gefahrenabwehr. Ein Alarmanlage oder Videoüberwachung schreckt nicht jeden Täter ab, zumal sich viele Täter maskieren. Das SDNA-Spray-System (die "DNA-Dusche") soll den Täter markieren, so dass er im Falle einer Festnahme sicher zu identifizieren ist. In erster Linie wird dieses System zur Prävention eingesetzt.



S.E.S. Safety ist dabei Lizenznehmer, einer der "Erfinder" des Verfahrens ist die britische Firma smartwater.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Täter sich immer wieder auf neue Sicherheitstechniken einstellen und diese zu umgehen versuchen. Daher kann auch das SDNA-Spray-System kein "Allheilmittel" sein. Auch die "klassischen" Sicherheitstechniken wie Kameraüberwachung, Alarmsysteme usw. haben weiterhin ihre Berechtigung und sind absolut notwendig.

Die Strategie, die verfolgt wird, ist hier aufgeführt:



Die Abschreckung (Prävention) steht dabei ganz klar im Vordergrund!



Wenn der Täter weiß, dass er mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit überführt werden kann, schreckt ihn dies von der Tat ab. Genau deshalb werden diese Sicherungsmaßnahmen auch umfassend und gezielt bekannt gemacht – auch uns speziell über die Medien. Zudem wird grundsätzlich die Polizei über diese Sicherungsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt.



Zudem soll den Strafverfolgungsbehörden ein sicheres Hilfsmittel in die Hand gegeben werden, einen Täter überführen zu können. Die "klassischen" Hilfsmittel wie Videobilder oder Zeugenaussagen reichen hier oftmals nicht aus.



Die DNA-Dusche wird über dem Ein- und Ausgangsbereich installiert und mit einer Kontrolleinheit verbunden. Im Falle eines Überfalls wird das System durch einen intelligenten Alarm aktiviert.



Durch einen Bewegungsmelder, der auf den flüchtenden Täter reagiert, wird die DNA-Dusche ausgelöst.



Das hauchfeine Spray kann sich in Hautfalten, Poren, Nasenlöchern und Textilnähten festsetzen. Dort haftet es – je nach äußeren Umständen – Tage bis sogar Wochen an.

Selbst ein Schutzanzug hilft hier kaum. Das Spray dringt auch durch Sehschlitze und haftet an den Händen, wenn der Täter den Anzug auszieht.



Der zusätzlich im Spray vorhandene UV-Indikator dient dazu, das Vorhandensein der Markierung auf bzw. an einem Täter mit einer entsprechenden Lampe schnell und einfach feststellen zu können. Ist dies der Fall, muss die DNA am Tatverdächtigen nur noch mit der der hinterlegten Kartusche abgeglichen werden, die zur Sicherung des Tatortes verwendet wurde.



Die Verbindung einer markierten Person zu einem bestimmten Tatort kann dadurch nachgewiesen werden. Falsche Alibis helfen einem Täter dann nicht weiter.


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Im Folgenden werden zwei Beispiele genannt, bei denen durch die DNA-Dusche erfolgreich Straftaten aufgeklärt werden konnten:





Abschließende Informationen:

Anders als in anderen Ländern, in denen das SDNA-Spray-System bereits seit vielen Jahren eingesetzt wird, erfolgt bei der Installation durch uns keine Erhebung von Daten hinsichtlich der eingesetzten Kartuschen und der enthaltenen SDNA/Codes. Der Datenschutz wird insofern nicht tangiert, wie auch diverse Landesbeauftragte für den Datenschutz bestätigt haben.
Das System, das unter anderem aus Schalt- und Sprayeinheit(en) besteht, lässt sich in den meisten Anwendungsfällen problemlos in bestehende ÜMA/EMA integrieren.
Die Anlage kann durch eine gesonderte Sabotagemeldelinie gegen unbefugten Zugriff und Manipulationsversuche gesichert werden. Selbst ein autorisierter Zugriff auf die Anlage kann somit nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Betreiber, Errichter und der Notrufzentrale erfolgen, ohne die festgelegte Alarmkette in Gang zu setzen.
Um Störungen bei Stromausfall zu verhindern, ist die Anlage stets mit einer integrierten Notstromversorgung abgesichert.
Betreiber und Mitarbeiter erhalten ausführliche Einweisungen und individuelle Handreichungen zum Betrieb der Anlagen.
Die Polizei wird bereits in der Projektierungsphase über alle geplanten Maßnahmen durch uns informiert. Ortstermine sind jederzeit möglich, ebenso erstellen wir auf Wunsch Informationsmaterial über die realisierten Schutzmaßnahmen für die zuständigen Dienststellen.




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