Diebstahlprävention als Problemlösung –
Erfahrungen am Flughafen Frankfurt/M.
Vortrag von Herrn Clemens Lahr, Kriminaldirektor



Inhaltsverzeichnis


I.  Wirtschaftsstandort "Frankfurter Flughafen"

II.  Rahmenbedingungen

III.  Kriminalitätsschwerpunkt "Frachtdiebstahl"

IV.  "Insiderkriminalität"

V.  Projekt "Cargo Safe"

VI.  "Motivlagen"

VII.  "Qualifizierte Frachtauslieferung" vs. "Betrügerische Auslagerung"

VIII.  Fazit






I.  Wirtschaftsstandort "Frankfurter Flughafen"

Der Flughafen Frankfurt am Main ist der größte deutsche Verkehrsflughafen. Im Jahr 2009 wurde er von 185 Luftverkehrsgesellschaften insgesamt 463.111 mal angeflogen. Über 50,9 Millionen Passagiere wurden letztes Jahr befördert, täglich ca. 139.000. Hinzu kamen weitere 55.000 Abholer.

Trotz der anhaltenden Wirtschaftskrise nimmt Frankfurt auch weiterhin, nach London (Heathrow) und Paris (Charles de Gaulle), im Passagieraufkommen den dritten und bei einem Frachtaufkommen von ca. 2 Mio. Tonnen sogar den ersten Platz innerhalb Europas ein. Mit rund 500 Unternehmen und ca. 70.000 Beschäftigten ist der Flughafen die größte lokale Arbeitsstätte Deutschlands.

Die geplanten Erweiterungen (neue Landebahn, Terminal 3, Cargo City, Gateway Gardens, AirRail Center) tragen der erwarteten Zunahme der Passagier- und Luftfrachtzahlen Rechnung und auch ein Arbeitsplatzzuwachs wird prognostiziert.



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II.  Rahmenbedingungen

Die Branche Logistik und Verkehr gehört somit zu den wichtigsten der Region Frankfurt/Rhein-Main und ist, wie am Beispiel des Frankfurter Flughafens aufgezeigt wird, prägend für die Außenwahrnehmung. Sie wächst sowohl durch die zunehmende internationale Arbeitsleistung und Vernetzung als auch durch die weitere Auslagerung von Logistikaufgaben von Unternehmen zu Logistikdienstleistern.

Das zunehmend globale Umfeld, in dem sich die Unternehmen heute auf dem "Wachstumsmarkt Luftfracht" bewegen, stellt hohe Anforderungen an Flexibilität, Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Logistikprozessen.

Prägend für die Logistik- und Verkehrsbranche ist weiterhin ein stetiger Kosten- und Zeitdruck.

Oberstes Ziel der Infrastrukturbetreiber ist daher in erster Linie der Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit und der damit verbundene Gewinnzuwachs.

Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung spielen in diesem betriebswirtschaftlich orientierten Umfeld aus vorgenannten Gründen eher eine untergeordnete Rolle und begünstigen somit das Entstehen von Kriminalität im Bereich der Luftfracht in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen.



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III.  Kriminalitätsschwerpunkt "Frachtdiebstahl"

Die erfolgreiche Durchführung eines Frachtdiebstahls im großen Stil ist mit einem hohen logistischen Aufwand verbunden und erfordert daher einen Zusammenschluss von mehreren Tatbeteiligten. Diese wiederum müssen über die unterschiedlichsten Kontakte, Fähigkeiten und Berechtigungen verfügen, um ein effektives arbeitsteiliges Zusammenwirken zu ermöglichen.

Durch Mitarbeiter-Rotation oder bedarfsorientierten Personaleinsatz in den unterschiedlichsten Wechselschichtdienstmodellen wird die Effizienz dieser bandenmäßigen Zusammenarbeit – bei linearer Bandenstrukturbildung – erheblich verschlechtert.

Hier hat sich nicht nur am Frankfurter Flughafen, sondern an anderen nationalen und internationalen Großflughäfen auch, im Laufe der Jahre eine besondere Form der Kriminalität herausgebildet, die auf kriminellen Netzstrukturen basiert; die "Netzstrukturkriminalität".

Die Netzstrukturkriminalität ermöglicht eine flexible, verzweigte Bandenstrukturbildung, d. h. jeder kennt die Fähigkeiten des anderen und nutzt diese beim Aufeinandertreffen zur Begehung von Straftaten.

Hierzu ein Beispiel einer Bandenstruktur in einem bei der PD Flughafen geführten Großverfahren. Die blau gekennzeichneten Felder stellen Beschuldigte aus dem Großraum Mainz dar und die grün markierten Täter stammen aus dem Raum Frankfurt.




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IV.  "Insiderkriminalität"

Wie schwierig es ist, professionelle Straftaten überhaupt bzw. möglichst zeitnah zu entdecken, zeigt unter anderem die Insiderkriminalität. Sie setzt genaue Kenntnis der Organisation, der Abläufe, der technischen Hilfsmittel, der Räumlichkeiten etc. voraus. Hinzu kommt die Fähigkeit des Täters gestaltend auf diese Faktoren einwirken zu können.

Zur Kategorie der Innentäter sind in erster Linie Stamm-Mitarbeiter aus allen Hierarchieebenen sowie nicht zur Belegschaft gehörende Personen mit Zugangs-/Aufenthaltsberechtigung im Unternehmen zu rechnen. Hierzu zählen beispielsweise Leiharbeiterkräfte, Dienstleister aller Art, Studenten Praktikanten und Diplomanden. Sie sind aufgrund ihrer direkten und legalen Zugangsmöglichkeiten zu sensitiven Informationen und ihrer Kenntnisse innerbetrieblicher Schwachstellen Garant für einen erfolgreichen Frachtdiebstahl.

Eine Auswertung der in den letzten sechs Jahren aufgedeckten und geklärten Fälle von 50 Frachtdiebstählen mit Schadenssummen beginnend bei 100.000,- bis hin zu 1 Mio. Euro pro Diebstahl hat ergeben, dass Informationen, die für das Gelingen eines Diebstahls erforderlich sind, stets von einem Insider kamen.

Entweder waren es Mitarbeiter des Unternehmens selbst oder ehemalige Mitarbeiter, die noch Kontakte in das Unternehmen hatten. Der Täter war aber auch in Fremdfirmen zu finden, wobei die Fremdfirma aufgrund einer besonderen Auftragslage Zugang zu Frachtpapieren und/oder über EDV-Systeme abrufbare Informationen hatte.

In keinem der hier bearbeiteten Fällen erfolgte die Diebstahlsplanung durch externe Täter.

Im Rahmen eines Großverfahrens aus dem Jahre 2003 wegen Frachtdiebstahls mit insgesamt 24 Beschuldigten in 16 Fällen und einer Schadenssumme von 4,6 Mio. Euro wurden die Innentäterproblematik und die Schwachstellen der Betriebsabläufe beim Frachthandling am Frankfurter Flughafen mehr als deutlich.



Die Täter, oftmals Flughafen-Beschäftigte, nutzen neben betriebsbedingten Schwachstellen auch Fehler in Arbeitsprozessen aus oder führen solche absichtlich herbei, um hochwertige Frachtsendungen zu entwenden.

Zielrichtung dieser Taten war die palettenweise Erlangung hochwertiger Güter wie Computerteile, Mobiltelefone, Datenprojektoren und Kameras.

In den vergangenen Jahren (ab dem Jahr 2000) betrugen die von Frachtdieben verursachten Schäden bis zu knapp 10 Mio. Euro, wobei Einzelschäden von über 100.000,- bis hin zu 1 Mio. Euro keine Seltenheit waren.



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V.  Projekt "Cargo Safe"

Um dem Phänomen "Diebstahl von/aus Luftfracht" am Frankfurter Flughafen wirkungsvoll entgegentreten zu können, wurde durch die Polizeidirektion Flughafen das Projekt "Cargo Safe" initiiert.

"Cargo Safe" besteht aus zwei Komponenten. Komponente I beinhaltet das Aufzeigen und Bewerten von Schwachstellen im personellen, technischen und organisatorischen Bereich sowie die dazugehörigen Lösungsmöglichkeiten durch die Projektgruppe.

Darüber hinaus bildet Komponente I mit seinen Problem- und Schwachstellenanalysen die Grundlage für Komponente II, die in ein Qualitätssicherungssystem mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten mündet.



Das in Komponente II aufgeführte Qualitätssicherungssystem kann basierend auf den Ergebnissen von Komponente I individuell durch das Unternehmen selbst entwickelt werden, denn bei der Erstellung eines Qualitätssicherungssystems spielen Faktoren, wie Unternehmenskultur, Kosten-/Nutzen-Verhältnis und Ergebnisorientierung, die in Einklang mit den jeweiligen finanziellen, baulichen und personellen Ressourcen gebracht werden müssen, eine tragende Rolle.

Hierbei war es notwendig, die Kräfte aller Organisationseinheiten der Polizeidirektion Flughafen zu bündeln und die Zusammenarbeit mit ansässigen Sicherheitspartnern, die mit der Frachtabfertigung befasst sind, in Form einer Projektgruppe, wie nachfolgend abgebildet, zu intensivieren.




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Aufgabenschwerpunkt war u. a. die Erstellung strategischer Kriminalitätsanalysen im Hinblick auf Insiderkriminalität und Schwachstellen in der Transportkette von Fracht auf dem Luftverkehrssektor innerhalb des Frankfurter Flughafens sowohl in präventiver als auch in repressiver Hinsicht.

Gearbeitet wurde mit einem integrativen Ansatz. Dieser umfasst alle flughafenspezifische Aspekte der Frachtabfertigung in abstrahierter Form und beschränkt sich ausschließlich auf (kriminal-) polizeiliche Aspekte, wie an nachfolgendem Beispiel verdeutlicht wird.




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VI.  Motivlagen

Auch mögliche Motivlagen für Insiderkriminalität wurden näher beleuchtet, denn die eigenen Mitarbeiter sind in Anbetracht ihrer legalen Zugangsmöglichkeiten und ihres Insiderwissens über innerbetriebliche Schwachstellen in der Lage, mehr Vertrauliches zu verraten als Außenstehende je herausfinden könnten.

Die Motivlage kann für einen Mitarbeiter, der dem Unternehmen Schaden zufügt, sehr unterschiedlich sein.

Finanzielle Schwierigkeiten – aus welchen Gründen auch immer -, verlockende Angebote von der Hehlerseite oder reine Schädigungsabsicht aus Rache bis hin zu anderen "niederen Beweggründen" sind häufig in diesem Zusammenhang zu nennen.

Außer mangelnder Sensibilität für die betriebliche Sicherheit seitens einer Vielzahl von Arbeitnehmern, gibt es zahlreiche, teilweise im persönlichen Bereich der Mitarbeiter liegende Umstände, die den Anlass für kriminelles Handeln begründen können.

Hierzu können aufgrund von umfangreichen Auswertungen nachfolgend einige Merkmale genannt werden, die bei Mitarbeitern in sicherheitsmäßiger Hinsicht als auffällig gelten können, aber für sich alleine stehend noch keinen Verdacht begründen. Diese Merkmale sollen als Signale verstanden werden, die in sicherheitsbewusster Weise richtig gedeutet werden müssen und nicht ignoriert werden dürfen.

Nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend, beinhaltet aber auch keine Automatik für die Erkennung kriminellen Verhaltens. Jeder Fall eines festgestellten "Sicherheitsrisikos" sollte unter Abwägung der berechtigten Interessen der überprüften Person mit den Sicherheitsinteressen des Unternehmens sorgfältig abgewogen und individuell beurteilt werden:



Wird bei der zu überprüfenden Person ein Sicherheitsrisiko festgestellt, sollte für diese Person nicht der Grundsatz "in dubio pro reo" gelten, sondern "im Zweifel für die Sicherheit".

Hierbei wurden neue vorbeugende Sicherheitsstandards geschaffen und bestehende Muster überarbeitet, die zwecks Umsetzung den Frachtgesellschaften an die Hand gegeben wurden.

Dadurch konnten, neben dem erfolgreichen polizeilichen Agieren, die Schadenssummen im Bereich des Frachtdiebstahls kontinuierlich von 9,5 Mio. Euro (Jahr 2000) auf 851.000 Euro (Jahr 2009) gesenkt werden, was immerhin einer Schadensreduzierung von 91,05 Prozent entspricht. Ob diese positive Entwicklung sich auch im Jahr 2010 fortsetzt, kann derzeit noch nicht prognostiziert werden.



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VII.  "Qualifizierte Frachtauslieferung" vs. "Betrügerische Auslagerung"

Die Täter reagierten auf die erfolgreiche Bekämpfung der Frachtdiebstahlskriminalität, in dem sie ihre Tatbegehensweisen vom "Abziehen der Fracht auf dem Vorfeld" in seinen unterschiedlichsten Varianten auf die "Betrügerische Auslagerung" verlegten.

Bei der "Betrügerischen Auslagerung" werden einem Frachtunternehmen unrechtmäßig erlangte oder gefälschte bzw. teilverfälschte Frachtpapiere vorgelegt. Nach Vorlage der vorgenannten Frachtpapiere wird den Tätern die Warensendung ausgehändigt.

Diese Tatausführung erfolgte sowohl von externen Tätern, die oftmals ehemalige Flughafenmitarbeiter waren, als auch von aktiven Frachtabfertigern.

Nachfolgendes Verfahren wurde nach Fallauswertungen, Schwachstellen- und Sicherheitsanalysen unter Mitwirkung von Fraport, FCS, LCAG und RP Darmstadt so entwickelt, dass es auch im Einklang mit geltendem EU-Recht sowie den dazugehörigen datenschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen steht.



Seitens der PD Flughafen wurden in diesem Zusammenhang zwei wesentliche Zielrichtungen verfolgt:

  1. Deutliche Minimierung der Tatgelegenheiten, um das unberechtigte Erlangen von Waren möglichst ganz zu unterbinden (Prävention).

  2. Verbessertes Controlling innerhalb der Frachtauslieferung zur Steigerung von Ermittlungsansätzen, die zur Aufklärung begangener Straftaten beitragen können, sei es durch die Identifizierung des unberechtigten Abholers oder auch durch die Aufklärung des tatsächlichen Tatablaufs (Repression).

Gesamtziel dieser Konzeption ist es, zukünftig Straftaten dieser Art zu vermeiden und den proaktiven Ansatz der Polizei in enger Kooperation mit dem Flughafenbetreiber Fraport, FCS und LCAG weiter voranzutreiben.

Hierbei wurden einvernehmlich mit allen Beteiligten folgende zehn Kriterien in Form von Rahmenbedingungen für ein "Qualifiziertes Auslieferungsverfahren" festgelegt:



Diese Rahmenbedingungen wurden sowohl von Fraport/FCS als auch von der LCAG nahezu deckungsgleich umgesetzt.

Die praktische Umsetzung war für die beteiligten Unternehmen mit hohem Zeit-, Personal- und Kostenaufwand verbunden und stellt sich in ihrer stark abstrahierten Form, wie folgt dar:

Auslieferungsantrag wird im Importbüro vorgelegt. Liegen keine Beanstandungen vor, wird dieser Vorgang in der EDV erfasst.
Bei der Erfassung werden die persönlichen Daten des Abholers, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, gespeichert.
Die vom Abholer gemachten Angaben werden anhand des Personalausweises oder anderen amtlich zugelassenen Legitimationspapieren überprüft.
Zeitgleich wird auch ein visueller Abgleich zwischen dem auf dem Legitimationspapier befindlichen Foto und dem Gesicht des Abholers vorgenommen.
Nach erfolgter Überprüfung wird der Abholschein mit einem Zeitstempel versehen.
Während des Aufenthalts wird der Abholer videografiert. Sollte er eine Kopfbedeckung tragen, wird er angewiesen, diese abzunehmen.
Liegen keine Beanstandungen vor, so erhält der Frachtempfänger einen Abholschein und begibt sich zur Frachtauslieferung an die Rampe, wo er nach nochmaliger Plausibilitätsüberprüfung die Frachtsendung ausgehändigt bekommt.
Das an der Rampe befindliche Fahrzeug wird von Außenkameras aufgenommen. Auch hier beträgt die Dauer der Speicherung der Aufnahmen zehn Tage.
Die Speicherung der erhobenen Daten erfolgt gemeinsam mit den Abholscheinen der jeweiligen Sendung. Sollte eine Unregelmäßigkeit vorliegen, so kann man über die Frachtbriefnummer (AWB-Nummer), die auch auf dem Auslieferungsantrag vermerkt ist, die Personalien des Abholers feststellen und über den Zeitstempel die Videosequenzen des Abholers und dessen Fahrzeuges eingrenzen.


Wie aus vorliegender Konzeption hervorgeht, haben Fraport/FCS und LCAG zusammen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und der Polizeidirektion Flughafen einvernehmlich Rahmenbedingungen für ein "modifiziertes Frachtauslieferungsverfahren" mit dazugehörigen Qualitätsmerkmalen geschaffen, die bei entsprechender Umsetzung und Einhaltung der geforderten Sicherheitsstandards ein Höchstmaß an Sicherheit vor Diebstahls- und Betrugshandlungen gewährleistet.

Neben den Erfordernissen der EU-Norm 2320/2002 und arbeitsschutzrechtlichen Aspekten wurde in dem hier vorliegenden Verfahren dem Datenschutz in besonderer Weise Rechnung getragen.

Aufgrund dessen unterliegt die Datenerhebung, -speicherung und -nutzung im Zusammenhang mit der Abholung von Luftfracht am Frankfurter Flughafen seitens Fraport/FCS und LCAG einer strengen Kontrolle bezüglich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, welche in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt verfahrensgestaltend in den Komplex "modifizierte Frachtauslieferung" eingebracht wurden.

Der nun erreichte Sicherheitsstandard beeinträchtigt weder die Persönlichkeitsrechte der Abholer, noch die des Umschlagpersonals.

Dieses Verfahren ist darüber hinaus datenschutzrechtlich europaweit einsetzbar, da es alle Kriterien des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und damit auch der EU-Datenschutzrichtlinie berücksichtigt.

Die von der Polizei verfolgten Zielsetzungen entsprechen im Wesentlichen auch den Vorstellungen von Fraport/FCS und LCAG, zumal sie durch dieses Verfahren eine ständige Kontrolle ihrer Arbeitsprozesse haben und durch die daraus resultierende Schadensminimierung Qualitätssicherung für ihre Kunden betreiben.



Positiv hervorzuheben ist, dass es nach Einführung des "Qualifizierten Frachtauslieferungsverfahrens" Ende 2006 weder bei FCS noch bei der LCAG, deren Frachthandling zusammen mehr als 80% des gesamten Frachtaufkommens am Frankfurter Flughafen beträgt, zu weiteren Fällen von "Betrügerischen Auslager-ungen" gekommen ist und dass die TAPA aufgrund der in den letzten Jahren kontinuierlichen Schadensreduzierung im Frachtbereich, wie aus nachfolgender Grafik ersichtlich ist, den Frankfurter Flughafen von der "Schwarzen Liste" genommen hat.




Durch vorliegendes Verfahren wurde eine weitere Schwachstelle in der "Transportkette" geschlossen. Dem Täterkreis wird somit der Zugriff auf das von ihm "bevorzugte Diebesgut" wesentlich erschwert.

Davon profitieren nicht nur jeweils alle an dem Konzept Beteiligten, sondern auch der "Wirtschaftsstandort Flughafen" insgesamt.



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VIII.  Fazit

Kriminalitätsbekämpfung am Frankfurter Flughafen ist bedingt durch die unterschiedlichsten Betriebs- und Verfahrensabläufe, wie sie auch im Bereich der Fracht vorherrschen, sehr komplex.

Hierbei gilt es meiner Meinung nach die wesentlichen Zielkomponenten, wie:

Verbesserung bereits erworbener Qualitätsstandards
Erhöhung der Aufklärungsquote
Reduzierung der Fallzahlen
Verringerung von Tatgelegenheiten


zu einem ganzheitlichen Konzept zusammenzufassen (Cargo Safe), welches sich in kombinierten Repressions- und Präventionsprogrammen niederschlägt. Hierzu zählen auch – ohne ins Detail gehen zu wollen – öfter wechselnde Schwerpunktaktionen, die sich an der aktuellen Lage orientieren.

Um den Erfolg der Maßnahmen gewährleisten zu können, muss nach hiesiger Auffassung der integrative Ansatz gewählt werden, d. h. enge Zusammenarbeit und Absprache mit allen Beteiligten am Flughafen.

Die Nutzung von Synergieeffekten durch enge Verzahnung zwischen Flughafenbetreiber, Behörden, Gewerbe und Luftverkehrsgesellschaften sowie kurze Wege in Informationsübermittlung und -bewertung ermöglichen eine lageangepasste, vor allem zielgerichtete Problemlösung mit hoher Effizienz.

Die dazugehörige Kontaktpflege in verschiedenen Gremien zu benachbarten Behörden, Institutionen und Dachverbänden runden das Konzept moderner Präventionsarbeit in einem sich ständig verändernden, schnelllebigen, expandierenden und betriebswirtschaftlich orientierten Umfeld ab.

Denn  n u r  gemeinsam kann man Schwachstellen aufdecken und versuchen, sie durch Veränderungen im organisatorischen, technischen oder personellen Bereich zu beheben.



Clemens Lahr, KD
Leiter der Polizeidirektion Flughafen

Andreas Rühl, KHK
Polizeidirektion Flughafen, Führungsgruppe





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