Die Balearen –
Revier, Werften, Kosten und Möglichkeiten

Vortrag von Herrn Werner Brusberg, Werner Brusberg SL, Palma de Mallorca




Inhaltsverzeichnis






1  Mallorca

Die Insel ist in der Öffentlichkeit seit Jahren durch den boomenden Tourismus bekannt. Dazu kam ein großes Interesse am Ankauf von Immobilien und Mallorca entwickelte sich, von der Öffentlichkeit kaum beachtet, zu einem Zentrum der Yacht – und Freizeitschifffahrt.

Der Flughafen von Mallorca wird von diversen europäischen Fluggesellschaften stark frequentiert. Das Klima ist zumindest in den Sommermonaten angenehm. Nebel und Starkwinde, außer einige Gewitterböen, treten in den Sommermonaten kaum in Erscheinung.


Zurück zum Anfang

2  Die Segelreviere

Die Segelreviere gelten als sicher und sind ohne Probleme zu befahren. Untiefen gibt es nur in Küstennähe. Also ein ideales Revier für die Freizeitschifffahrt. Die Küstenlinien der Balearen haben eine Länge von ca. 1.350 km. Auf den Balearen gibt es derzeit 64 Yachthäfen mit ca. 24.450 Liegeplätzen.


Zurück zum Anfang

3  Das Sachverständigenbüro Werner Brusberg S.L.

Das Sachverständigenbüro und Havarie–Kommissariat Werner Brusberg ist seit April 1962 mit Geschäftssitz in Palma de Mallorca aktiv.

Seit 1991 ist Dipl. Ing. Andreas Lehmann mit dem Berufsbild Schiffsbetriebstechnik und dem Patent CI in dem Büro der Firma Werner Brusberg S.L. tätig.

Herr Lehmann wird das Büro Werner Brusberg S.L. nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit aus Altersgründen von Werner Brusberg, weiterführen.

Die Firma Werner Brusberg S.L. führt Tätigkeiten auf den Balearen, dem spanischen Festland und gelegentlich in Marokko, Frankreich und Italien aus.

Weitere Informationen über unsere Tätigkeiten können sie unserem Faltblatt oder unserer Homepage www.marine-surveyor-mallorca.org entnehmen.


Zurück zum Anfang

4  Havarien und Havarieschäden

Havarien und Havarieschäden sind unter Berücksichtigung des starken Schiffsverkehrs und der großen Anzahl auf den Balearen stationierter Yachten relativ gering.

Im Spätsommer des Jahres 2000 ereignete sich eine etwas spektakuläre Havarie im Seegebiet von Mallorca.

Ein Hochgeschwindigkeits-Katamaran mit ca. 90 Meter Länge auf der Fahrt von Palma nach Barcelona kollidierte mit einer schnellfahrenden Motoryacht. Die Motoryacht hatte eine Länge von über 30 Metern.

Auf dem Katamaran entstand ein Durchbruch über der Wasserlinie an der Außenseite des Schwimmkörpers Bb.- Seite.



Die Motoryacht wurde am Vorschiff beschädigt.



Zur Abdichtung des Wassereinbruchs im Bereich des Vorschiffs wurde der beschädigte Teil bis zum Kollisionsschott abgeschnitten und abgedichtet. Die definitive Reparatur der Motoryacht steht an.

Zur Abdichtung des Wassereinbruchs im Bereich des Vorschiffs wurde der beschädigte Teil bis zum Kollisionsschott abgeschnitten und abgedichtet. Die definitive Reparatur der Motoryacht steht an.

Das Büro Werner Brusberg S.L. wurde in dieser Schadenanlegenheit beauftragt. Aus diesem Grunde möchte ich diese Angelegenheit nicht weiter kommentieren.


Zurück zum Anfang

5  Dienstleistungsunternehmen

Auf Mallorca gibt es alle Dienstleistungsunternehmen für die Yacht- und Freizeitschifffahrt wie:

  • Sportboothäfen für Yachten jeder Größenordnung
  • Werften und Service-Firmen für Wartung, Umbau, Reparatur und Modernisierung von Schiffen
  • Yachtmakler zur Vermittlung für An- und Verkauf von Schiffen aus zweiter Hand und der Platzierung von Neubauten
  • Diverse Bootswerften, die Boote in Serie bauen
  • Versicherungsmakler
  • Crew Agenturen
  • Charteryachten
  • Schiffsausrüster
  • Schiffbauingenieure und Schifffahrtsachverständige
  • Einige Schiffsklassifikationsgesellschaften sind durch Besichtiger auf Mallorca vertreten
  • Transportteure für Yachten und Boote auf dem Landweg und Reedereien die Yachten jeder Größe als Ladung zu diversen Häfen von und nach Mallorca transportieren
  • Sowie diverse weitere Fachfirmen

Nicht nur auf Mallorca stationierte Yachten nutzen das vorhandene Potenzial. Zur Ausführung von anstehenden Arbeiten kommen Yachten aus diversen europäischen und überseeischen Ländern nach Mallorca. Das Preis-Leistungsverhältnis für die ausgeführten Arbeiten ist anscheinend ausgewogen.

Auf den Balearen ist eine größere Anzahl von Yachten und Booten stationiert, als Wasserliegeplätze in den Yachthäfen vorhanden sind.


Diverse Boote werden außerhalb der Wassersportsaison an Land in Bootshallen, in Stapelregalen und auf Freigelände gelagert.



In der Sommersaison werden diese Boote, sofern die Boote genutzt werden, überwiegend in Buchten gelegt und an Moorings befestigt.

Die Größe der Liegeplätze in den Yachthäfen der Balearen setzt sich wie folgt zusammen:


Für Yachten bis 15 Meter Länge 22.750 Liegeplätze
15 Meter bis 20 Meter Länge 300 Liegeplätze
20 Meter bis 25 Meter Länge 1.170 Liegeplätze
25 Meter bis ca. 100 Meter Länge 230 Liegeplätze


Die benannte Anzahl der Liegeplätze variiert in den vorliegenden veröffentlichten Unterlagen. Die Anzahl der Liegeplätze in den einzelnen Yachthäfen verändert sich zum Teil geringfügig und wird dem Bedarf angepasst. Die Anzahl der Liegeplätze wird verringert, um Liegeplätze für Boote mit größeren Abmessungen zu schaffen. Auf den Balearen ist ein klarer Trend der Yachteigner zum Wechsel zu größeren Booten vorhanden. Alle Yachthäfen sind mit den erforderlichen Service, Sozial- und Kommunikationsanlagen ausgerüstet. Tankanlagen für die Entsorgung von Abwässern der Yachten sind in den Yachthäfen bisher nicht vorhanden.


Zurück zum Anfang

6  Werften für Neubauten

Auf Mallorca gibt es Werften, die

  • Sportboote in Serie aus Verbundstoffen
  • Boote aus Holz in der traditionellen Bauweise der Balearen
  • Fischereifahrzeuge
  • Katamarane aus Verbundstoffen für die Beförderung von bis 250 Personen für Tagesfahrten
  • Regattayachten
  • andere Wasserfahrzeuge

bauen.

Im Jahr 2000 bauten die Werften auf Mallorca über 100 Wasserfahrzeuge bis zu einer Länge von ca. 14 Metern. Auf Menorca wurden Sportboote bis zu einer Länge von ca. 18 Metern gebaut. Ein großer Anteil der auf den Balearen erbauten Boote wird ins europäische Ausland und auch in die USA exportiert. Neu auf Mallorca anwesend ist ein Betrieb, der Masten jeder Größenordnung aus Kohlefaser und/oder anderen Verbundstoffen produziert. Diverse Werften und Betriebe auf Mallorca führen Wartungsarbeiten, Instandsetzungen, Reparaturen und alle weiteren auf Yachten anfallenden Arbeiten jeder Größenordnung aus.


Zurück zum Anfang

7  Werften


In Palma stehen Werften mit folgenden Kapazitäten zur Verfügung:

Astilleros Mallorca S.A. mit 4 Slipbahnen für Yachten und Schiffe mit einer Länge von ca. 70 Meter und einem Gewicht von ca. 1.700 t.

Boatyard Palma S.A. betreibt drei Travellifts, mit einer Hebekapazität von: 30 t, 100 t, und 150 t. Das Gewicht von ca. 150 t entspricht der Länge einer Motoryacht von ca. 35 Metern. Auf dem Gelände der Werft Boatyard Palma S.A. wurden im Jahr 2000 ca. 900 Yachten mit einer Länge bis zu ca. 35 Meter an Land gestellt.

Die Werft AUDAX MARINE betreibt einen Travellift mit einer Hebekapazität von 65 t.

Astilleros Palma S.L. baut z. B. einen ehemaligen Hochseeschlepper von ca. 58 Meter Länge zu einem Freizeitfahrzeug um. An einer Segelyacht von ca. 74 Meter Länge wurden Instandsetzungsarbeiten ausgeführt.

TRAVEL LIFT PALMA S.A. Die Firma ist mit deutscher Geschäftsführung überwiegend für Yachteigner aus dem deutschsprachigen Raum tätig. Für Arbeiten auf Yachten, die auf flottem Wasser liegen, stehen Liegeplätze in großer Anzahl zur Verfügung. Annähernd alle namhaften Firmen und Zulieferer der Yachtschifffahrt unterhalten Werksvertretungen auf Mallorca. Verschiedene große und auch kleine Firmen die Malerarbeiten auf Yachten ausführen, sind auf Mallorca anwesend.

Die Firma PINMAR S.A. z. B. beschäftigt mehr als 100 Mitarbeiter. Diese Firma ist oftmals in Deutschland aktiv und führt auf Megayachten die Farbanstricharbeiten aus. Die auf Mallorca in der Yachtschifffahrt tätigen Firmen waren und sind immer für die Anwendung von Neuheiten und moderne Arbeitsmethoden zugänglich.

Hier eine kleine Auflistung:
Kielyachten mit großem Tiefgang können auf Standplätzen mit einer Grube platziert werden.
Die technischen Voraussetzungen zur Erstellung geformter Windschutzscheiben und Fenster nach Maß sind vorhanden.



Zur Unabhängigkeit gegen Witterungseinflüsse und zur Beachtung der Umweltauflagen können Schiffe durch ein Gerüst aus Kunststoffrohren und Abdeckplanen aus Kunststoff hallenartig abgedeckt werden.



Diese für den einmaligen Gebrauch erstellten Hallen können temperiert oder belüftet werden.

Aus Stabilitätsgründen wird bei der Erstellung dieser Hallen gleichzeitig ein Gerüst für die Bearbeitung der Yacht in unterschiedlichen Höhen eingebracht.



Die Kosten für diese Hallen werden je nach Schiffsgröße im einzelnen quotiert. Als Richtwert kann ein Wert von ca. DM: 1.200 pro laufenden Meter benannt werden.

Die Erstellung einer Überdachung aus Kunststoff für eine auf flottem Wasser liegenden Motoryacht in der Größe von ca. 50 Meter Länge kostet ca. Ptas. 4.5 bis 5,0 Millionen ca. DM 53.000 bis DM 59.000.

Die Kosten für den Farbanstrich einer Motoryacht von ca. 50 Meter Schiffslänge, außen, über der Wasserlinie, liegen in der Größenordnung von ca. DM 250.000.

Yachten sind sehr komplexe Bauwerke mit einer Vielzahl unterschiedlicher technischer Ausrüstung.

Auf diesem Foto ist eine eigenwillige Kielkonstruktion ersichtlich:



Auch an eigenwilligen Konstruktionen werden auf Mallorca die erforderlichen Arbeiten ausgeführt.

Weiter zeigt dieses Foto die auf den Balearen typische Art des Aufpallens einer Yacht. Aus schiffbaulicher Sicht ist diese Art der Aufpallung nicht zu befürworten.

Im Bereich des Werftgeländes Boatyard Palma sind in den vorhergehenden ca. 10 Jahren zwei Yachten von den Pallen gefallen. Dies erfolgte nicht aufgrund der Art und Weise, wie die Pallen gesetzt wurden, sondern weil die Pallen leicht zu entfernen sind. Innerhalb des Antifoulinganstrichs wurden die Pallen von Hilfskräften der Maler versetzt. Diese Versetzung der Pallen wurde nicht sachgerecht ausgeführt. Die Yachten fielen von den Pallen.



Die Wartung und Instandsetzung von Hochleistungsantrieben bereitet auf Mallorca keine Probleme. Hier ein Arneson-Antrieb auf einer schnellen Motoryacht.

Auf größeren, schnellfahrenden Motoryachten kommen in zunehmendem Maße Turbinenantriebe zum Einsatz. Zur Steigerung der Arbeitseffektivität und zur Reduzierung der Kosten werden Subunternehmen auf den Werften eingesetzt. Die Subunternehmen betreiben ihre Werkstätten und Geschäfträume zum Teil direkt auf den Werften als Untermieter. Andere Subunternehmen haben ihren Firmensitz außerhalb der Werftbetriebe.

Innerhalb einiger Werftbetriebe auf Mallorca darf das Projektmanagement auch von Personen und Firmen betrieben werden, die nicht dem Betrieb der Werft angehören.


Zurück zum Anfang

8  Die Kosten

Das an Land stellen und ins Wasser setzen eines Schiffes, Standzeiten, Gebühren für Strom, Wasser, Müllabfuhr sowie Reinigung des Standplatzes der Yacht nach Beendigung der Arbeiten berechnen sich immer nach den festgelegten Tarifen der Werftbetreiber. Die derzeitigen Stundenlöhne für Handwerker betragen auf Mallorca:


Maler ca. Ptas. 4.000,-   ca. DM 47,-
Schreiner ca. Ptas. 5.000,- ca. DM 59,-
Mechaniker ca. Ptas. 6.000,- ca. DM 71,-
Elektriker ca. Ptas. 8.000,- ca. DM 94,-
Elektroniker ca. Ptas. 10.000,- ca. DM 118,-

Auf Mallorca tätige ausländische Handwerker berechnen im allgemeinen höhere Stundensätze. Bekanntlich gibt der Stundensatz nur geringe Auskunft über die Leistungsfähigkeit einer Firma. Service-Möglichkeiten gibt es in allen Yachthäfen von Mallorca, jedoch nicht in dem großen Umfang wie in Palma. Das Werftgelände im Bereich der Muelle Viejo in Palma wird von der Junta del Puerto (Hafenbehörde) verwaltet und an Lizenznehmer zur Nutzung vermietet.

Soweit bekannt, gibt es auf dem Werftgelände Boatyard Palma eine Firma, die drei Travellifts betreibt. Die weiteren drei Firmen sind eigenständige Subunternehmen und stehen mit dem Betreiber der Travellifts in geschäftlicher Verbindung.

Die weiteren tarifierten Kosten auf dem Werftgelände, wie Standmiete für Schiffe, Kosten für Wasser und Stromverbrauch, Müllabfuhr, usw. können von den vier Lizenznehmern direkt mit der Junta del Puerto abgerechnet werden. Die Lizenzen für Tätigkeiten auf dem Gelände der Junta del Puerto werden auf Zeit und dem offerierten Höchstgebot vergeben. Bei der Vergabe der Lizenzen werden außer dem Höchstgebot auch andere Gegebenheiten berücksichtigt.


Zurück zum Anfang

9  Yachtcharter

Im Jahre 2000 wurden auf Mallorca 907 Lizenzen für Charteryachten mit einer Personenzahl bis 12 Personen pro Yacht erteilt.

Die Charteryachten fuhren unter verschienenen Flaggen:


Spanische Flagge
Deutsche Flagge
Französische Flagge
Englische Flagge
Holländische Flagge
Italienische Flagge
Belgische Flagge
Schwedische Flagge
Finnische Flagge
588 Yachten
183 Yachten
69 Yachten
57 Yachten
4 Yachten
2 Yachten
2 Yachten
1 Yachten
1 Yachten

Die als Charteryachten eingesetzten Fahrzeuge müssen eine von spanischen Behörden erstellte Zulassung zur Ausübung des Gewerbes besitzen. Hier wird der Weg aufgezeichnet, den eine unter deutscher Flagge fahrende Yacht für die Zulassung als Charteryacht auf den Balearen einhalten muss. Für Yachten anderer EU – Staaten sind annähernd die gleichen Forderungen zu erfüllen.

  1. Für eine Yacht von mehr als 15 Meter Länge ist für den Zeitwert der Yacht eine einmalige Luxussteuer zu zahlen. Der Zeitwert der Yacht wird von spanischen Behörden benannt. Die nicht unter spanischer Flagge fahrenden Yachten sollen den unter spanischer Flagge fahrenden Yachten im finanziellen Bereich gleichgestellt werden. Beim Ankauf einer Yacht von über 15,00 Meter Länge handelt es sich nach spanischem Recht um einen Luxusartikel. Hier ist eine Luxussteuer fällig. Innerhalb der Vercharterung einer Yacht sollen die unterschiedlichen Einstiegskosten berücksichtigt werden.

  2. Die Yacht muss in einem deutschen Schiffsregister registriert sein. Flaggenzertifikate des DSV, DMYV oder ADAC werden nicht akzeptiert.

  3. Die Gründung einer spanischen Yachtchartergesellschaft ist erforderlich, oder die Yacht wird über eine bestehende Yachtcharterfirma betreut. In diesem Fall ist ein zwischen dem Yachteigner und dem Vercharterer geschlossener Vertrag vorzulegen.

  4. Für die Charteryacht muss eine gültige Haftpflicht- und Insassenunfall-Versicherung-Police vorliegen. Eine Yachtkasko-Versicherung verlangt der Gesetzgeber derzeit nicht. Geforderte Deckungssumme als Minimum:

    a) Sachschaden   Ptas. 16.000.000,-
    b) Invalidität   Ptas. 20.000.000,-
    c) Tod   Ptas. 40.000.000,-

    Alle in spanischen Gewässern fahrenden Yachten müssen eine gültige Haftpflicht- und Insassenunfall-Versicherung besitzen.

  5. Die Yacht muss ein gültiges Bootszeugnis besitzen.

  6. Das Bootszeugnis wird für Yachten, die auf den Balearen stationiert sind, von dem Wasser- und Schifffahrtsamt in Wilhelmshaven ausgestellt und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Nach Ablauf von 2 Jahren nach Ausstellung des Bootszeugnisses ist eine Zwischenbesichtigung der Yacht erforderlich.

Die technische Besichtigung der Fahrzeuge wird auf den Balearen durch den Germanischen Lloyd ausgeführt. Ein Non-Exclusive-Büro des Germanischen Lloyd, Hamburg, ist in Palma de Mallorca vorhanden. Somit entstehen für auf Mallorca stationierte Yachten für die Besichtigung keine Reisekosten.


Zurück zum Anfang

10  Bootszeugnis und Flüssiggasanlagen

Alle Yachten, die für Charterfahrten ohne bezahlter Besatzung eingesetzt werden, mit einer Zulassung bis 12 Personen an Bord, zwischen 2,50 Meter und 24,00 Meter Länge und Wassermotorräder, müssen ein gültiges Bootszeugnis an Bord haben.

Bei dem Bootszeugnis handelt es sich um ein Sicherheitszeugnis für Schiff und Sicherheitsausrüstung. Der Germanische Lloyd führt die Besichtigungen nach Vorgabe der deutschen Wasser- und Schifffahrtsämter aus.

Sind Flüssiggasanlagen an Bord der Yacht installiert, muss ein gültiges Zertifikat zum Betrieb der Anlage an Bord vorliegen. Eine Prüfung der installierten Flüssiggasanlage kann auf Mallorca ausgeführt werden.

Die Ausstellung eines Bootszeugnisses beschränkt sich nicht auf Charteryachten, sondern kann von allen unter deutscher Flagge fahrenden Yachten beantragt werden. Voraussetzung für die Ausstellung eines Bootszeugnisses ist eine Besichtigung der Yacht mit positivem Ergebnis. Insbesondere werden die Sicherheitsausrüstung und die Betriebsfähigkeit der Yacht geprüft.

Alle unter spanischer Flagge fahrenden Yachten zwischen 2,50 und 24,00 Meter Länge durchlaufen alle 5 Jahre eine technische Inspektion. Zu dieser Inspektion müssen die Fahrzeuge an Land gestellt werden. Im Abstand von ca. 2,5 Jahren ist eine Zwischenbesichtigung erforderlich.

  1. Alle nicht spanische Dokumente müssen offiziell in die spanische Sprache übersetzt werden.
  2. Die spanische Lizenz zur Ausübung der Vercharterung wird von der Behörde CAPITAN MARITIMA ausgestellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Die Skipper der Charteryachten müssen das erforderliche Befähigungszeugnis zur Führen einer Yacht besitzen. Die Führung eines Tagebuchs durch den Skipper der Charteryacht ist Pflicht.



Zurück zum Anfang

11  Bergung und Hilfeleistung:

Im Seegebiet von Mallorca stranden oder sinken nur wenige Yachten oder Schiffe. Eine professionelle Bergungsfirma existiert auf Mallorca nicht. Eine Bergungsfirma hätte auf Mallorca keine ausreichende Beschäftigung und könnte somit nicht wirtschaftlich arbeiten. Steht eine Bergung an, muss improvisiert werden.

Im Bereich Instandsetzung, Reparatur und Service-Arbeiten für Yachten auf Mallorca sind überwiegend Kleinbetriebe tätig. Aus diesen Kleinbetrieben müssen Einzelpersonen, die Interesse und Berufserfahrung in diesen Spezialaufgaben haben, abgezogen werden. Für die Bergung erforderliches Material ist nicht auf Lager, sondern muss beschafft werden. Die Kosten für das erforderlich Material, Transportmittel und den Arbeitszeitaufwand der einzelnen Personen muss vorauslagt werden.

Es stellt sich oft die Frage, wer den Auftrag zur Bergung erteilt und wer die Rechnungen bezahlt. Der Yachteigner ist in den meisten Fällen nicht vor Ort. Die evtl. innerhalb einer Bergung entstehenden Personenschäden sind nicht durch die für den Werftbetrieb bestehenden Versicherungen gedeckt.

Die Zahlung der Rechnungen erfolgt oft schleppend und unwillig. Generell kann gesagt werden, dass es immer schwieriger auf Mallorca wird, sachkundige Personen zur Ausführung von Bergungen oder Hilfeleistungen zu beauftragen; zumal dann, wenn die Zahlung der Rechnungen in vollem Umgang nicht gesichert ist. Oftmals werden Vorauszahlungen für anstehende Bergung oder Hilfeleistungen erwartet. Ohne Vorauszahlung wird mit den Arbeiten nicht begonnen.

Auf Mallorca ist eine Anzahl von Berufs- und Sporttaucher anwesend. Diese Taucher haben keine oder eine nur sehr eingeschränkte Ausrüstung zur Bergung oder Hebung eines Schiffes. Vielleicht können die Versicherer Abhilfe aus diesem Dilemma schaffen. Die Gründung einer Bergungsfirma auf Mallorca ist bisher nicht geplant.

Innerhalb eines Bergungs- oder Hilfeleistungsfalls sind die zuständigen Behörden aufgrund evtl. Umweltverschmutzung und anderer Umstände zu informieren. Ein Antrag zur Ausführung der Bergung ist bei der zuständigen Hafenbehörde zu stellen. Je nach Sachlage erteilen die zuständigen Behörden Auflagen innerhalb des Ablaufes der Bergung.

Es ist zu berücksichtigen, dass auf Mallorca einige Zonen Naturschutzgebiet sind, weitere Zonen sind Militärgebiet und touristisches Gebiet. Eine Verschmutzung der Badestrände könnte weitreichende Konsequenzen haben.

Wiederholt wird die Frage gestellt:
Wer übernimmt die Haftung für evtl. entstehenden Personenschäden für die an einer Bergung beteiligten Personen sowie an der Bergung unbeteiligter Personen, wie Passanten und Urlauber. Wer trägt die Haftung der evtl. innerhalb der Bergung entstehenden Umweltschäden, usw.


Zurück zum Anfang

12  Ablauf einer Strandung und Bergung

Ich möchte hier den Ablauf der Strandung und Bergung einer Segelyacht von ca. 15 Meter Länge und einem Gewicht von ca. 16 Tonnen aufzeichnen. Die Charteryacht mit einer Crew von 8 Personen an Bord strandete im Sommer 2000 in einer Bucht von Mallorca.

Die Segelyacht ankerte zunächst in der Bucht mit einem Bug- und einem Heckanker. Bei aufkommendem Wind wollte die Segelyacht den Ankerplatz verlassen. Innerhalb des Manövers verfing sich die Ankerleine des Heckankers im Propeller. Die Segelyacht wurde manövrierunfähig und strandete bei auflandigem Wind auf einem sandigen Strand.

Die Chartercrew verließ nach der Strandung die Yacht und begab sich zunächst per Taxi in ein ca. 60 km von der Strandungsstelle entferntes Hotel und reiste anschließend zurück nach Deutschland. Es wurde der Versuch unternommen, die gestrandete Segelyacht durch ein leistungsstarkes Motorboot vom Strand zu ziehen, leider ohne Erfolg.

Der Wind frischte auf. Aufgrund des üblichen Staudrucks bei auflandigen Wind erhöhte sich der Wasserstand in der Bucht um ca. 0,30 Meter. Innerhalb der nächsten Stunden nahm die Segelyacht aufgrund der Gegebenheiten des sandigen Strandes, des Wasserstandes in der Bucht und des Windes die typische Lage einer gestrandeten Segelyacht ein.

Von dem Kasko-Versicherer der Segelyacht wurde das Büro Werner Brusberg S.L. beauftragt. Wir fanden die gestrandete Segelyacht in Nähe des Strandes in einer Lage annähernd parallel zum Strand. Der aufgestaute Wasserpegel hatte sich wieder auf Normalwasserstand gesenkt. Ohne Berücksichtigung des leichten Wellengangs lag die Segelyacht auf dem Sandstrand.



Die Art der Bergung wurde mit dem Geschäftsführer einer Werft, von Beruf Kapitän mit dem Patent AG, vereinbart.

Von dem Geschäftsführer der Werft wurde das erforderliche Material beschafft und das erforderlich Personal von weiteren bekannten Firmen abgezogen. Innerhalb der Vorarbeiten vor Ort und innerhalb der Bergungsarbeiten gaben Dutzenden schaulustige "Experten" Ratschläge zur Ausführung der Bergung. Vorschläge dieser Art zur Bergung eines Schiffes werden leider auch gelegentlich von "Experten" aus Deutschland übermittelt.

Zur Vermeidung von Schäden an der Yacht innerhalb der Bergungsarbeiten wurde die Bergung in einer sanften Arbeitsausführung ausgeführt.

Wie bereits ausgeführt beträgt das Gewicht der Segelyacht ca. 16 t, der Tiefgang der Segelyacht ca. 1,80 Meter und die Wassertiefe gleich Null.

Eine Überprüfung der Möglichkeiten zur Bergung, und auf welchem Weg die Yacht unbeschadet zurück auf flottem gezogen werden kann, wurde durch einen Taucher bei leichtem Wellengang ausgeführt.

Mit der Stb.-Seite liegt die Yacht auf dem Strand. An der Bb.-Seite inspiziert der Taucher, in welchem Zustand sich der Ballastkiel befindet, und welche Möglichkeit es gibt, einen Gurt zur Abbergung um den Kiel zu befestigen.



Üblicherweise ist einem Sandstrand immer eine Sand-Barre vorgelagert. Im Bereich dieses Sandstrandes waren vorgelagerte Felsen im Wasser.

Die Yacht kann somit nicht auf dem kürzesten Weg ins Wasser gezogen werden. Der Weg der Yacht zurück ins tiefe Wasser muss zwischen verschiedenen unter Wasser liegenden Felsen erfolgen.

Die Yacht muss zunächst unter Einwirkung von Zugkräften, Bug nach See, gedreht werden. Zur Abbergung der Yacht vom Strand wurde eine Zugkraft von insgesamt ca. 12 Tonnen veranlagt und aufgewendet. Für diese große Zugkraft müssen Haltepunkte auf der Yacht und am gegenüberliegenden Zugende gefunden werden.

Die Zugkraft von ca. 12 Tonnen alleine reichte nicht aus, um eine ca. 16 Tonnen wiegende Yacht, die mit dem Kiel ca. 1,60 Meter tief im Sand steht, vom Strand zu ziehen. Die Distanz vom Strand bis zum Aufschwimmen der Segelyacht lag bei über 100 Metern. Im Bereich der vorderen Seite des Ballastkiels wurde mit einem Spülrohr ein Teil des Sandes fortgespült.

Das Spülrohr und das Spülsystem sind eine Eigenkonstruktion der Beteiligten. Für den Betrieb des Spülrohrs ist eine große Menge Druckluft mit entsprechendem Luftdruck erforderlich. Zur Erzeugung des erforderlichen Luftdrucks wurde ein großer, mit Dieselmotor angetriebener Kompressor angemietet.

In dem hier vorliegenden Fall wurde die Zugbefestigung auf einer ca. 200 Meter entfernten Felsennase verankert.

Die erforderliche Zugrichtung wurde durch gleichzeitigen Zug auf einen schweren, ausgebrachten Anker erzeugt.

Diese Bergung wurde in einer von Urlaubern stark frequentierten Badebucht ausgeführt. Drei über 200 Meter lange Zugleinen wurden ausgebracht. Trotz Sicherheitsvorkehrungen konnte nicht verhindert werden, dass sich einig Urlauber zeitweise im Bereich der Zugseile aufhielten. Beim Bruch einer Leine oder eines anderen Bauteiles der Zugeinrichtung besteht immer Verletzungsgefahr.

Der Transport der zur Bergung erforderlichen Materialien erweist sich im Allgemeinen als arbeits- und kostenintensiv, weil die Strandungsstellen fast immer an schwer zugänglichen Zonen liegen. An dieser Yacht entstanden durch die Bergung nur sehr geringen Schäden.


Zurück zum Anfang

13  Bergung / Hilfeleistung und Arrest von Schiffen

Für die hier benannten Angelegenheiten auf den Balearen ist das ständige Militärgericht in Cartagena zuständig. Die hier anstehenden Angelegenheiten werden durch die spanische Verordnung 60 / 1962 / D geregelt.

In Palma de Mallorca ist ein spanischer Bergungsschlepper mit ca. 32,50 Meter Länge, ca. 3,80 Meter Tiefgang und einer Antriebsleistung von 3.089 kW stationiert.

Dieser Bergungsschlepper ist mit transportablen Unterwasserpumpen, Feuerlöschanlagen, usw. ausgerüstet.

Der Bergungsschlepper ist aufgrund seiner Dimensionen überwiegend für den Einsatz an größeren Schiffseinheiten vorgesehen.

Der Schlepper hat eine große Zugkraft, ist jedoch für den Einsatz an kleinen Yachten in flachem Wasser nicht geeignet.

Die Kosten für diesen Schleppereinsatz sind entsprechend seiner Aufgaben.

Für humanitäre Hilfeleistung und Rettung auf See ist

Sociedad Estatal de Salvamento y Seguridad Maritima in Spanien zuständig.
Die Zentrale dieser Institution für die Balearen ist in Palma de Mallorca ansässig.
Die Zentrale und die Rettungsboote sind 24 Stunden am Tag besetzt.
Die Seenotrettungszentrale ist unter der

Telefon Nr.: 900 202 202
über UKW – Funk: Kanal 16 und Kanal 10
sowie über Grenzwelle 2182 KHz zu erreichen.

Die humanitäre Hilfeleistung ist gebührenfrei.

Für alle weiteren Einsätze, außerhalb der humanitären Hilfe, werden Rechnungen erstellt. Nach erfolgter Hilfeleistung wird das Schiff üblicherweise mit einem Arrest belegt. Anschließend erfolgt die Rechnungsstellung und evtl. Verhandlungen über die Höhe des geforderten Betrages.

Über die Höhe des Rechnungsbetrages muss immer mit der Zentrale der Rettungsgesellschaft in Madrid verhandelt werden.

Auf Mallorca sind zwei Rettungskreuzer stationiert.

Das Territorium des spanischen Seegebiets wird von Zoll und Polizeibehörde überwacht. Die Boote der zwei Behörden sind ständig im Einsatz. Gelegentlich werden Yachten im Seegebiet von den Behörden gestoppt und überprüft.

Üblicherweise wird jedes nicht unter spanischer Flagge fahrendes Schiff nach einer erfolgten Bergung oder Hilfeleistung mit einem Arrest belegt. Nach der Arrestierung wird eine Forderung gestellt. Wird die Forderung bezahlt wird der Arrest aufgehoben.

Wird die Forderung nicht sofort bezahlt, wirkt der Arrest zur Sicherung der Forderung. Das Militärgericht benennt auf Antrag des Fordernden eine Sicherheitszahlung, bis eine Einigung zwischen den zwei Parteien erzielt ist. Diese Einigung kann zwischen den zwei Parteien direkt oder durch Beschluss des Gerichts erfolgen.

Als Sicherheitsleistung kann auch ein Bank-Aval gestellt werden.

Die Gestellung eines Bank–Avals als Sicherheitsleistung ist für nicht spanische Schiffseigner oder nicht spanische Versicherungsgesellschaften, die keine rechtsgültige Filiale in Spanien haben, verwaltungstechnisch sehr kompliziert.

Ich gehe hier nicht weiter auf Details zur Erstellung eines Bank–Avals ein, Interessenten können eine detaillierte Auskunft erhalten.

Erfolgt keine Einigung zwischen den Parteien über den Betrag der Hilfeleistung, wird die Quote vom Gericht in Cartagena benannt.

Wir die vom Gericht in Cartagena von einer oder beiden Parteien nicht akzeptiert wird die Revision von dem übergeordneten Gericht in Madrid bearbeitet.


Zurück zum Anfang

14  Arrestierung des Schiffes

Eine Arrestierung des Schiffes erfolgt bei nicht oder nur teilweiser Bezahlung in Auftrag gegebener Arbeiten oder anderer Leistungen.

Besteht eine Forderung gegenüber einem Schiff aus einer Angelegenheit, die nicht mit Bergung oder Hilfeleistung in Verbindung steht, ist das für den Bezirk zuständige Zivilgericht zuständig.

Der Fordernde muss 30% der geforderten Summe als Sicherheit beim Gericht hinterlegen, da sich die Forderung innerhalb einer Gerichtsverhandlung als nicht berechtigt erweisen könnte.

Die Arrestierung des Schiffes wird dann innerhalb einer Woche erwirkt.

Der Geforderte kann die Forderung in vollem Umfang begleichen und der Arrest wird aufgehoben.

Bei einer Ablehnung der Forderung und zur Aufhebung des Arrests muss der Geforderte die volle Summe beim Gericht hinterlegen.

Die Klageforderung muss dann innerhalb 20 Tagen beim Gericht eingehen. Der Gerichtsbeschluss ist abzuwarten.


Zurück zum Anfang

15  Anmerkung

Innerhalb der beruflichen Tätigkeiten des SV Brusberg auf den Balearen seit 1962 gab und gibt es starke Veränderungen in der Yachtschifffahrt.

Die jährliche Vergrößerung der Anzahl der Yachten, sowie die Vergrößerung der Abmessungen beim Neubau der Yachten, sind beachtlich.

Die Antriebsmotoren der großen Motoryachten überschreiten nicht selten die Leistung von 9.000 kW.

Aus diesen Leistungen werden oftmals Schiffsgeschwindigkeiten von über 30 Knoten erzielt. Auf den größeren Yachten und Charteryachten ist eine bezahlte Besatzung an Bord.

Für die Besatzungen der großen Yachten gibt es, soweit wie bisher bekannt, in Deutschland kein Berufsbild.

Die Besatzungsordnung der Kauffahrtei–Schiff-Fahrt kann aus diversen Gründen auf Yachten keine Anwendung finden.

Eine Anzahl von größeren Yachten mit Verbindung zu Deutschland fahren nicht unter deutscher Flagge.

Für diese Yachten ergab sich in den vorhergehenden Jahren mit Bezug auf:

  • Yachtbau in der Größenordnung von über 30 Meter Schiffslänge,
  • Registrierung der Yachten,
  • Ausrüstung dieser Schiffe,
  • Klassifikation,
  • Vercharterung,
  • Versicherungen für Schiff und Personal,
  • Besatzungsangelegenheiten, usw.

große Zuwachsraten.


Leider wurden die vorherstehend angeführten Yachtgrößen unter wirtschaftlichen Aspekten bisher in Deutschland wenig beachtet.

Aus meiner Sicht, von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, findet die Yachtschifffahrt überwiegend im Bereicht des Segelsports und in einer Yachtgröße bis 24 Meter Länge Interesse.

Die komplexen wirtschaftlichen Zusammenhänge der Yachtschifffahrt für Yachten über 24 Meter Länge werden in Deutschland nur in Teilbereichen beachtet.

Hier sind marktwirtschaftliche Belange von Großyachten zu anderen Staaten abgewandert.

Zum Abschluss meines Vortrages möchte ich noch darauf hinweisen, dass sich das Geschäft der Versicherung von Yachten auf den Balearen verlagert.

Für diverse kleinere Yacht unter deutscher Flagge laufen Versicherungspolicen auf dem spanischen Markt.

Für Megayachten wird der englische Versicherungs-Markt bevorzugt.

Um Fortschritte in dieser nicht uninteressanten Schifffahrt–Sparte zu erzielen, sollte auch in Deutschland Interesse geweckt werden.




Zurück zum Anfang