Foto des Monats – Juni 2026



Hohe Werte – billig gesichert!

Als Autor dieses Artikels denke ich mir, dass die Beamten sich verwundert die Augen gerieben haben: Da fahren drei hochwertige Sportwagen über die Autobahn – und dass, indem sie auf einem Transportfahrzeug verladen sind. Sicher ist, dass es sich dabei um einen blauen McLaren und zwei roten Ferrari handelt. Die KI Google Gemini schätzt den Gesamtwert der drei Boliden selbst bei einer Standardausrüstung auf satte 800.000 bis 1.000.000 Euro.

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Abbildung 1 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Soweit ja schon mal schön: Sportboliden mit einem solchen Wert, aber beim Transport wird – so die Annahme des Autors – versucht zu sparen. Bevor wir uns überhaupt der Ladungssicherung widmen, reicht für diese Annahme bereits ein Blick auf das Fahrzeug und den Anhänger selbst.

Die Mängelliste sorgt sofort für einen mehr als skeptischen Blick:

  • Anhängelast: Tatsächliche 4.300 kg statt der zulässigen 2.500 kg, also eine massive Überlastung
  • Zurrpunkte: Eigenbau und lediglich mit einer einfachen Mutter befestigt
  • Abgasanlage: Unzulässig gekürzt, indem der Katalysator entfernt wurde
  • Rahmen: Bereits gerissen
  • Feststellbremse: Komplett ohne Funktion

Und jetzt mal ein erster Blick auf die Ladungssicherung: Die genutzten Bügel liegen nicht einmal an den Reifen an, sondern haben Abstand. Da fragt man sich zu Recht, welchen Sinn diese Bügel dann überhaupt noch haben sollen.

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Abbildung 2 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Die Zurrpunkte waren eigenständig eingebaut und lediglich mit einer einfachen Mutter „gesichert“. Sicherlich ist es grundsätzlich möglich, Zurrpunkte nachträglich nachzurüsten. Allerdings sollte dies stets fachmännisch durchgeführt werden und ein entsprechender Nachweis über die aufzunehmenden Kräfte vorliegen.

Davon ganz abgesehen waren die Reifen der Sportfahrzeuge dazwischen gequetscht, was nachweislich zur Beschädigung mindestens einer Felge geführt hat.

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Abbildung 3-4 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Und wenn man sich die Bilder der „Ladungssicherung“ genauer anschaut, dann kann einem schon schwindelig werden: Man hat viel Geld für die Autos ausgegeben, verwendet jedoch zugleich Zurrgurte vom Discounter „Action“ dafür. Wie kann man nur auf eine solche Idee kommen?

Wobei, wenn man sich das Label anschaut, wirken die Angaben zunächst ein wenig verwirrend, da sie in verschiedenen Sprachen verfasst sind und sich Daten mehrfach wiederholen. Das ist rechtlich jedoch generell nicht verboten. Man müsste die Gurte wohl mal einer genaueren Untersuchung im Labor unterziehen, um zu prüfen, ob sie die normativ geforderten Anforderungen tatsächlich erfüllen.

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Abbildung 5 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Die Anwendung der Zurrgurte ist allerdings in keiner Weise in Ordnung. Das Gurtband ist durch die scharfkantigen Löcher im Bodenblech gezogen – das sorgt extrem schnell für Einschnitte und irreparable Beschädigungen. Dazu kommt der Zug des Gurtbandes durch die eigene Schlaufe am Haken, was zu massiven Stauchungen führt und dadurch die Belastbarkeit des Gurtbandes drastisch reduziert.

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Abbildung 6 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Die Art der Anbringung der Zurrgurte lässt zumindest entfernt an die Vorschriften der VDI 2700 Blatt 8.1 denken. Man hat hier offenbar versucht, mit einer Umlenkung zu arbeiten. Tatsächlich wurden die Fahrzeuge jedoch lediglich mit einer Schlaufe an der Bewegung gehindert.

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Abbildung 7-8 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

In Kombination mit den nicht anliegenden Bügeln ist dies ganz sicher nicht ausreichend. Bei einem plötzlichen Ausweichmanöver gehen die Fahrzeuge auf eine unfreiwillige „Reise“, was im besten Fall „nur“ zu einem erheblichen Sachschaden führen wird.

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Abbildung 9 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Unterliegt dieser Transport eigentlich den Richtlinien der VDI 2700 Blatt 8 und Blatt 8.1? Ganz klar ja für den Anhänger, denn die Transportfahrzeuge verfügen über Fahrbahnen mit Lochblech – und genau diese sind dort explizit geregelt. Deshalb stellt sich als Erstes die Frage, ob die Fahrzeuge (Zugmaschine und Anhänger) überhaupt nach diesen Vorgaben geprüft und zertifiziert sind. Die Antwort lautet in diesem Fall natürlich: „Nein“. Entsprechend hätten zumindest Zurrmittel verwendet werden müssen, die vollumfänglich der Richtlinie entsprechen. Auch die Radvorleger bzw. Anschlagbügel hätten direkt am Reifen anliegen müssen, um so bereits einen Großteil der Kräfte formschlüssig aufzunehmen.

Was droht hier den Beteiligten?

Dem Fahrer droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wegen der unzureichenden Ladungssicherung. Hinzu kommen weitere Bußgelder wegen des Führens eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs sowie wegen der massiven Überladung.

Da das Fahrpersonal mit einem absolut nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs war, wird gegen den Fahrzeughalter mit Sicherheit ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines solchen Fahrzeugs schlägt im Regelfall mit 270 Euro und einem Punkt zu Buche.

Auch den Verlader, welcher die Fahrzeuge zur Beförderung übergeben hat, wird ein Bußgeld treffen. Gegen ihn können im Rahmen der Verladerverantwortung dieselben Vorwürfe bezüglich der mangelhaften Ladungssicherung geltend gemacht werden wie gegen den Fahrer.

Fazit:

In diesem Fall ist das Problem sinnbildlich und unübersehbar – oft passiert so etwas jedoch eher im Verborgenen. Viele Unternehmen versenden hochwertige Waren und machen sich im Vorfeld keinerlei Gedanken über die Ladungssicherung oder die Eignung des Transportmittels. Doch genau das gehört zwingend dazu. Egal ob als Absender im Rahmen der Pflichten nach §§ 411, 412 HGB oder aus der allgemeinen Verladerverantwortung, gemäß der bekannten Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verbindung mit § 22 StVO. Immer wieder wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass das Fahrpersonal „sich schon irgendwie kümmert“.

Das Resultat sieht man genau hier: Enorme Sachwerte werden ungenügend gesichert, was bereits während des Transports zu vermeidbaren Beschädigungen und Risiken führt.




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