Foto des Monats – Juni 2026



Hohe Werte – billig gesichert!

Der Text und die Fotos zum Foto des Monats Mai erreichten uns erneut aus dem Königsberger Ladungssicherungskreis (KLSK). Die Mitglieder des KLSK haben regelmäßig ein waches Auge auf die Ladungssicherungssituationen im Straßenverkehr.

Bei diesem Transport dürften sich die Beamten verwundert die Augen gerieben haben: Drei hochwertige Sportwagen wurden auf einem Transportfahrzeug über die Autobahn befördert. Es handelt sich um einen blauen McLaren und zwei rote Ferraris. Der Gesamtwert der drei Boliden dürfte selbst bei einer Standardausrüstung bei 800.000 bis 1.000.000 Euro liegen.


Foto des Monats - Juni 2026

Abbildung 1 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Bemerkenswert ist dabei das eklatante Missverhältnis zwischen Wert der transportierten Fahrzeuge und dem Zustand des Transportgespanns und der Art der Sicherung. Bevor wir uns überhaupt der Ladungssicherung widmen, ergeben sich erhebliche Zweifel an der Eignung des Transportfahrzeugs und des Anhängers.

Die festgestellten Mängel sind gravierend:

  • Anhängelast: Tatsächliche 4.300 kg statt der zulässigen 2.500 kg, also eine massive Überlastung
  • Zurrpunkte: Eigenbau und lediglich mit einer einfachen Mutter befestigt
  • Abgasanlage: Unzulässig gekürzt, indem der Katalysator entfernt wurde
  • Rahmen: Bereits gerissen
  • Feststellbremse: Komplett ohne Funktion

Auch die Ladungssicherung selbst überzeugt nicht: Die genutzten Bügel lagen nicht einmal an den Reifen an, sondern haben Abstand. Damit konnten sie ihre vorgesehene Sicherungsfunktion nicht erfüllen.


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Abbildung 2 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Die Zurrpunkte waren eigenständig eingebaut und lediglich mit einer einfachen Mutter „gesichert“. Sicherlich ist es grundsätzlich möglich, Zurrpunkte nachträglich nachzurüsten. Allerdings sollte dies stets fachmännisch durchgeführt werden und ein entsprechender Nachweis über die aufzunehmenden Kräfte vorliegen.

Davon ganz abgesehen waren die Reifen der Sportfahrzeuge dazwischen gequetscht. Dabei wurde mindestens eine Felge beschädigt.

Foto des Monats - Juni 2026

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Abbildung 3-4 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Auch die eingesetzten Zurrgurte geben Anlass zur Kritik. Entscheidend ist dabei nicht allein, wo sie erworben wurden, sondern ob sie normgerecht, geeignet und ordnungsgemäß verwendet wurden.

Das Label wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich, weil die Angaben in verschiedenen Sprachen verfasst sind und sich Daten wiederholen. Das ist für sich genommen jedoch nicht unzulässig. Ob die Gurte die normativ geforderten Anforderungen tatsächlich erfüllen, ließe sich nur durch eine genauere Untersuchung im Labor feststellen.

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Abbildung 5 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Die Anwendung der Zurrgurte war allerdings eindeutig nicht in Ordnung. Das Gurtband wurde durch scharfkantige Löcher im Bodenblech geführt. Dies kann sehr schnell zu Einschnitten und irreparablen Beschädigungen führen. Zudem wurde das Gurtband durch die eigene Schlaufe am Haken belastet, was zu massiven Stauchungen führt und dadurch die Belastbarkeit des Gurtbandes deutlich reduziert.

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Abbildung 6 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Die Art der Anbringung der Zurrgurte erinnert entfernt an die Vorschriften aus der VDI 2700 Blatt 8.1. Offenbar wurde versucht, mit einer Umlenkung zu arbeiten. Tatsächlich wurden die Fahrzeuge jedoch lediglich mit einer Schlaufe an ihrer Bewegung gehindert.


Foto des Monats - Juni 2026

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Abbildung 7-8 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

In Kombination mit den nicht anliegenden Bügeln war diese Sicherung nicht ausreichend. Bei einem plötzlichen Ausweichmanöver hätten sich die Fahrzeuge bewegen können. Im besten Fall wäre „nur“ erheblicher Sachschaden entstanden. Im ungünstigen Fall wären auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden.

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Abbildung 9 [Patrick Geschwill und Philip Ritz]

Für den Anhänger sind die Vorschriften der VDI 2700 Blatt 8 und Blatt 8.1 einschlägig, da Fahrbahnen mit Lochblech verwendet wurden. Deshalb stellt sich als Erstes die Frage, ob Zugmaschine und Anhänger nach diesen Vorgaben geprüft und zertifiziert waren. Nach den vorliegenden Informationen lagen entsprechende Prüfungen oder Zertifizierungen nicht vor.

Entsprechend hätten zumindest Zurrmittel verwendet werden müssen, die den Anforderungen der o.a. Vorschriften entsprechen. Radvorleger bzw. Anschlagbügel hätten direkt am Reifen anliegen müssen, um so bereits einen Großteil der Kräfte formschlüssig aufzunehmen.

Was droht hier den Beteiligten?

Dem Fahrer drohen wegen der unzureichenden Ladungssicherung ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Hinzu kommen weitere Bußgelder wegen des Führens eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs sowie wegen der erheblichen Überladung.

Da das Fahrpersonal mit einem absolut nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs war, dürfte gegen den Fahrzeughalter mit Sicherheit ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Das Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines solchen Fahrzeugs schlägt im Regelfall mit 270 Euro und einem Punkt zu Buche.

Auch den Verlader, der die Fahrzeuge zur Beförderung übergeben hat, dürfte ein Bußgeld treffen. Gegen ihn können im Rahmen der Verladerverantwortung dieselben Vorwürfe bezüglich der mangelhaften Ladungssicherung geltend gemacht werden wie gegen den Fahrer.

Fazit:

Dieser Fall zeigt besonders anschaulich, welche Folgen eine ungeeignete Transportorganisation haben kann. Häufig bleiben solche Risiken zunächst im Verborgenen. Viele Unternehmen versenden hochwertige Waren ohne die Ladungssicherung oder die konkrete Eignung des Transportmittels ausreichend zu prüfen.

Doch genau diese Prüfung gehört zu den zwingenden Pflichten im Transportprozess. Diese Pflicht besteht sowohl für den Absender im Rahmen der §§ 411 und 412 HGB als auch aufgrund der allgemeinen Verladerverantwortung nach der einschlägigen Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verbindung mit § 22 StVO. in Verbindung mit § 22 StVO. Die Annahme, das Fahrpersonal werde sich schon irgendwie kümmern, greift zu kurz.

Das Resultat zeigt sich in diesem Fall sehr deutlich: Enorme Sachwerte werden unzureichend gesichert. Dadurch entstanden vermeidbare Schäden und erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit.




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