Foto des Monats – April 2014
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In die Kurve gelegt…

Damit ist normalerweise etwas anderes gemeint. Insbesondere bei Motorradfahrern ist der Ausdruck "in die Kurve legen" geläufig.

Der Zweiradfahrer legt sich beim Durchfahren einer Kurve mit seinem Fahrzeug ins Scheinlot, um mit dieser Schräglage der Fliehkraft wirkungsvoll zu begegnen. Ohne diese Schräglage würde er auf die Außenseite der Kurve kippen. Alle Zweiräder müssen sich in die "Kurve legen", da sie sich nicht wie ein Fahrzeug mit Achsen entsprechend abstützen können.


Foto des Monats - April 2014

Abbildung 1  [Feuerwehr Frankfurt]


In unserem Foto des Monats ist ein Lkw umgekippt. Damit legte er sich genau anders herum in die Kurve als die zuvor beschriebenen Zweiradfahrer. Ein Achsenfahrzeug kann sich auch im "Normalbetrieb" nicht in die Kurve legen. Seine Kurvenstabilität ist durch seine Achsenbreite, Federung und den Schwerpunkt "begrenzt":


Foto des Monats - April 2014

Abbildung 2  [Feuerwehr Frankfurt]


Der Anhänger, volumenmäßig ausgeladen mit etwa 6.300 kg Mischschrott, ist stehengblieben:


Foto des Monats - April 2014

Abbildung 3  [Feuerwehr Frankfurt]


Der Lastzug, der aus Zugfahrzeug mit Abrollbehälter und aus Anhänger mit Abrollbehälter bestand, stand kurz vor dem Unfall an einer roten Ampel. Nach dem Anfahren ist er nach links in eine andere Straße abgebogen und während des Abbiegevorgangs ist das Zugfahrzeug umgekippt.

Im Abrollbehälter des Zugfahrzeugs befand sich eine kippgefährdete Hydraulikpresse, die etwa 10,5 t wog und mittig auf der Ladefläche abgestellt war. Sie hatte eine Grundfläche von 3,80 m x 0,80 m und eine Höhe von etwa 2,50 m. Gesichert war sie offensichtlich nur mit den Worten: "Das ist so schwer, dass bewegt sich nicht".

Es gab tatsächlich keinerlei Ladungssicherungsmaßnahmen.

Und so kam es, wie es kommen musste: Die Maschine kippte nach rechts gegen die rechte Seite des Abrollbehälters und sorgte durch diesen Energiestoß für ein Umstürzen des Lkw. Dieser kippte genau auf den Teil eines Gehweges, wo sich eine Fußgängerampel befand und gelegentlich auch Fußgänger und Radfahrer stehen, die die Fahrbahn überqueren wollen.

Glück im Unglück, es standen keine Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle und der Fahrzeugführer verletzte sich dabei glücklicherweise nur leicht.


Foto des Monats - April 2014

Abbildung 4  [Feuerwehr Frankfurt]


Auf dem Containerboden gibt es keine Rutschspuren, was die Annahme bestätigt, dass die Maschine gekippt ist, obwohl die Verunreinigungen auf dem Containerboden ein Rutschen sicher gefördert hätten.


Foto des Monats - April 2014

Abbildung 5  [Feuerwehr Frankfurt]


In der Abbildung 5 ist zu erkennen, dass durch die Wucht des Aufpralles auf den Gehweg Teile eines Ampelmastes und des Fundamentes in den Abroller eingedrungen sind, die vor der Bergung von der Feuerwehr aufwendig entfernt werden mussten (Abbildung 6):


Foto des Monats - April 2014

Abbildung 6  [Feuerwehr Frankfurt]


Auf der Abbildung 7 sieht man die bereits geborgene Maschine in aufrechter Position. Die geringe Auflagefläche, die ein Kippen zu Seite begünstigt, ist auch von Laien zu erkennen:


Foto des Monats - April 2014

Abbildung 7  [TSR GmbH & Co KG]


Fazit:

  • Leicht verletzter Lkw-Fahrer
  • Reparaturkosten des Lkw: ca. 50.000 €
  • Bergung Fahrzeug und Ladung: ca. 4.000 €
  • Dazu kommt noch die auszutauschende Lichtzeichenanlage und der Feuerwehreinsatz
  • Ca. 5 Stunden Sperrung der Fahrbahn (volkswirtschaftlicher Schaden ??)

Was wurde bei der Verladung im Abrollbehälter falsch gemacht?

Hier haben zwei Beteiligte, nämlich der Verlader und auch der Fahrer Fehler gemacht. Die schwere Presse wurde auf ein Fahrzeug, bzw. einen Abroller aufgeladen, der keinerlei Möglichkeiten für eine effektive Ladungssicherung bot. Es gab keine Zurrpunkte, um dort Ladungssicherungsmittel zu befestigen.

Formschluss konnte nicht hergestellt werden, weil es keine weitere Ladung gab, die in die Freiräume hätte gestellt werden können, um so ein Verrutschen oder Kippen zu verhindern.

Wer hat dies zu verantworten?

Zunächst der Verlader. Ihm fällt eine tragende Rolle bei der Ladungssicherung zu. Er hat für die beförderungssichere Verladung zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nach, dann hat keiner der weiteren Beteiligten Probleme seine Pflichten zu erfüllen.

Der Fahrer ist für die betriebssichere Verladung verantwortlich. Das heißt, dass er dafür zu sorgen hat, dass ein problemloser Betrieb mit dem Lkw möglich ist.

Er muss unter anderem die Ladung so sichern, dass ein Verrutschen oder Umfallen unmöglich ist. Das konnte er auf diesem Fahrzeug nicht leisten.

Der Verlader hätte die Verladung auf dieses Fahrzeug nicht durchführen dürfen, da es ungeeignet für dies Ladung ist. Aus dem gleichen Grund hätte auch der Fahrer die Beladung von vorn herein ablehnen müssen.

Wie kann man es besser machen?

Es muss nur darauf geachtet werden, dass Fahrzeug und Ladung zusammen passen. Das es geeignete Fahrzeug gibt, ist auf der Abbildung 7 zu sehen.

Die Ladung steht auf einem Antirutschboden oder auf Antirutschmatten. Die Maschine hat ausreichend dimensionierte Anschlagpunkte, an die man Zurrmittel anbringen kann. Diese werden mit geeigneten Zurrpunkten auf der Ladefläche verbunden. Dadurch entsteht Formschluss, der ein Verrutschen oder Kippen unmöglich macht.

So wäre auch ein Schrottteil auf dem Weg zur Verwertung ausreichend gesichert.

Dieser Transport ist unweigerlich an den physikalischen Grenzen gescheitert. Das soll Ihnen, liebe(r) Leser(in) nicht widerfahren. Nicht jeder muss die Fehler selbst machen. Es darf auch von anderen gelernt werden!


Legen Sie sich nicht zu sehr in die Kurve,

Ihre Ladungssicherungskolumnisten.




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