Foto des Monats – Dezember 2011 –
Weihnachts-Special 5
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Roadhouse Blues


Foto des Monats - Dezember 2011 - Weihnachts-Special 5

Abbildung 1  [Ruben Chemnitz]

Dieser Transport kam dem Fotografen doch recht komisch vor. Sieht auch nicht normal aus. Genaue Daten haben wir nicht. Eine Kenntlichmachung ist vorhanden. Erforderlich wäre hier eine Kenntlichmachung im Sichtbereich der übrigen Verkehrsteilnehmer – nämlich etwa in Höhe von 90 cm.

Weiterhin wäre zu prüfen, wie weit der Container nach hinten herausragt. Sind es bis 1,50 m, dann gäbe es keine Beanstandung. Ist es ein Überstand von bis zu drei Metern, dann dürfte der Transport eine Wegstrecke von maximal 100 km fahren.

Liegt der Überhang aber über drei Meter, dann muss eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorliegen.

Ganz wichtig aber ist, das der Schwerpunkt der Ladung etwa in der Mitte der Ladefläche liegt. Ist das nicht gegeben, und er liegt viel weiter hinten, dann ist das Fahrzeug nicht mehr sicher zu führen, da die Lenkachse zu wenig Druck bekommt. Das Fahrzeug wird sich "schwammig" fahren lassen.

Was ist mit einem Unterfahrsschutz?

Es gibt viele Fragen, die sich allein anhand des Bildes nicht beantworten lassen.




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