Foto des Monats – August 2011
[English version]



Bierbauch


Vor der Kontrolle dieses Fahrzeuges wussten die Polizisten noch nicht, warum dieses Fahrzeug einen Bauch hatte. Um dieses zu erfahren, wurde das Sattelkraftfahrzeug angehalten und überprüft.

Die Plane (siehe Abbildung 1) war ca. 30 cm ausgebeult. Somit ist die normal zulässige Fahrzeugbreite von 2,55 m auf eine nicht erlaubt Breite von 2,85 m angewachsen:


Foto des Monats - August 2011

Abbildung 1  [K.-P. Leg]

Nachdem man die linke Fahrzeugseite geöffnet hatte, war auch klar, warum der Sattelanhänger breiter geworden ist:


Foto des Monats - August 2011

Abbildung 2  [K.-P. Leg]

Es wurden leere Bierfässer transportiert. Diese wurden in vier Lagen auf speziellen Paletten verladen, die dafür sorgen sollten, dass die Fässer nicht verrollen konnten.

Aufgrund des Formschlusses nach vorn gegen die Stirnwand war das Rollen in Längsrichtung nach vorn ausgeschlossen. Nach hinten stand die Ladung nicht gegen das Heckportal. Hier gab es, wie auf der Abbildung 3 zu erkennen, noch reichlich Freiraum.


Foto des Monats - August 2011

Abbildung 3  [K.-P. Leg]

Damit die Ladung nicht nach hinten verrutschen konnte, hatte der Fahrer einen (1!!!) Gurt rechts an eine Palette der vorletzten Lage angebracht (siehe Abbildung 4):


Foto des Monats - August 2011

Abbildung 4  [K.-P. Leg]

Dieser Gurt war in einem miserablen Zustand, so wie auch alle anderen in der Materialbox mitgeführten Zurrmittel (siehe Fotos weiter unten).

Es gab keinerlei sonstige aktive Sicherung.

Daher erklärt sich dann auch, warum die Fässer in der obersten Lage nach rechts verrutschen konnten. In Querrichtung konnten nur die in Höhe der unteren beiden Lagen angebrachte Spriegelbretter ein Verrutschen verhindern.

Die obersten beiden Lagen waren ungesichert. Nur die seitliche Schiebegardine stellte sich den Fässern bedingt in den Weg. Da es sich bei dem Auflieger um einen Standard-Curtainsider handelte, ist der Aufbau auch nicht so gebaut, dass er die Aufgaben der Ladungssicherung mit übernehmen kann.

Dies zeigt sich deutlich in den Abbildungen 3 (s. o.) und 5, wo Fässer erkennbar sind, die sich zwischen die Paletten und die Plane geschoben haben.


Foto des Monats - August 2011

Abbildung 5  [K.-P. Leg]

Ob Fässer im Lauf der weiteren Fahrt in den Verkehrsraum gefallen wären, kann man nicht sagen. Dies hängt von vielen Faktoren ab, die der Fahrer nicht immer beeinflussen kann. Muss er irgendwann eine Vollbremsung machen? Befindet er sich dabei gerade in einer Kurvenfahrt, oder muss er schnell ausweichen? Vielleicht kippt oder rutscht die Ladung in einer Rechtskurve nach links, so dass sich rechts die Plane plötzlich entspannt und unten aushängt. Das sind die üblichen Abläufe bei Unfällen mit Getränkekisten, die auf Standardfahrzeugen geladen sind.

Bei der Fahrt dieses Fahrzeuges gab es keine besonderen außergewöhnlichen Fahrbewegungen. Nur einfache Kurvenfahrten ohne irgendwelche Vollbremsungen.

Allein die Verbreiterung von 30 cm sorgt schon dafür, dass dieses Fahrzeug nicht weiter geführt werden darf. Hier sind Sondererlaubnisse bzw. Genehmigungen erforderlich. Diese werden aber nicht bei teilbarer Ladung und schon gar nicht bei verrutschter Ladung erteilt.

Im vorliegenden Fall musste die Ladung auf ein anderes Fahrzeug umgeladen werden.

Die mitgeführten Ladungssicherungsmittel waren in einem derart desolaten Zustand, dass sie hier als abschreckendes Beispiel oder als "No-Go" gezeigt werden:


Foto des Monats - August 2011

Abbildung 6  [K.-P. Leg]

Foto des Monats - August 2011

Abbildung 7  [K.-P. Leg]

Foto des Monats - August 2011

Abbildung 8  [K.-P. Leg]

Foto des Monats - August 2011

Abbildung 9  [K.-P. Leg]

Zu den Zurrgurten sollen hier keine weiteren Worte verloren werden. Wie sie aussehen müssen und wann sie ablegereif sind, kann man in der DIN EN 12195-2 nachlesen.

Nur soviel: Alle hier gezeigten Gurte sind ablegereif. Das bedeutet, sie sind zu entsorgen!

Wie können Bierfässer sicher geladen werden?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Ladeeinheiten gebildet werden. Das heißt, die Bierfässer sollten mit den Paletten zusammen eine Einheit bilden. Dies kann zum Beispiel durch Bändern oder durch Folieren geschehen.

Auf der sauberen Ladefläche wird rutschhemmendes Material ausgelegt und erst dann werden die ersten Paletten aufgeladen. In den Zwischenlagen muss ebenfalls dafür gesorgt werden, dass hier die Ladung nicht rutschen kann.

Wenn der Aufbau des Fahrzeuges nicht allein für die Ladungssicherung herangezogen werden kann, müssen weitere Sicherungen angebracht werden. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn es sich um einen Standardaufbau ohne berechenbare Ladungssicherung handelt, oder wenn kein Formschluss zum Aufbau hergestellt werden kann.

Dann sollte entweder mit Kopfbuchten vorn und hinten dafür gesorgt werden, dass die Ladung nicht verrutschen kann, oder es sollten Planen oder Netze über die Ladung gelegt werden. Diese kann man dann niederzurren, oder, je nach Ausführung, auch direktzurren.

Werden breite Hohlprofilwinkel seitlich auf die Ladung gelegt, kann diese, sofern sie mittig formschlüssig zusammengeladen wurde, auch niedergezurrt werden.

In diesem Fall hat man sich für das Umladen auf ein Fahrzeug mit festen Bordwänden entschieden.





Zurück zum Anfang