Foto des Monats – Januar 2010
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Autoschieber (das eine unter das andere)


Bei einer Polizeikontrolle wurde dieser Lkw mit Hamburger Verdeck angetroffen. Der Lkw war mit zwei Unfall-Pkw beladen.

Bei der Beladung des Lkw sowie bei der Befestigung der Ladung mittels Spanngurten wurde sehr viel Zeit und Mühe investiert, jedoch stellten sich auf den ersten Blick beim geneigten Kontrolleur "leichte" Sorgenfalten ein. Der vordere Pkw wurde mit dem Heck auf einem Bock gelagert, der hintere Pkw wurde halb unter dem vorderen platziert, damit er ebenfalls noch auf die Ladefläche passte (Abbildung 1). Dieses etwas unübliche Verfahren kann man zwar notfalls anwenden, allerdings nur mit einer ausreichenden Sicherung der Pkw und des verwendeten Bocks, was hier nicht der Fall ist:




Abbildung 1 [Reiko Thomas]


Der Bock verfügte im oberen Teil über eine Quertraverse und war nicht mit der Ladefläche verbunden. Er stand direkt und ungesichert auf der Ladefläche (Abbildung 2), rutschhemmende Matten waren nicht untergelegt:




Abbildung 2 [Reiko Thomas]


Die am Auflagebock angebrachten Haken der Spanngurte griffen teilweise ins Leere (Abbildung 3). Der rechte Hakenteil hängt in der Luft, der Spanngurt ist nach rechts "in die Ecke" des Hakens gerutscht. Der Haken im oberen Bereich der Abbildung 4 ist ebenso falsch befestigt (s. rote Pfeile). Derartige Doppelhaken sind für die Befestigung der Gurte direkt am Fahrzeugrahmen gedacht. Für einen Einsatz wie im vorliegenden Fall sind Haken, wie sie in den Abbildungen 6 und 7 zu sehen sind, ggf. geeignet.




Abbildung 3 [Reiko Thomas]
 
Abbildung 4 [Reiko Thomas]


Als Sicherung bzw. Halterung der Quertraverse wurden beidseitig Gewindestangen verwendet (s. Abbildung 4, grüner Pfeil). Da sich das Gewinde durch die Auflage der Traverse aber kaltverformt hatte, konnten die verwendeten Muttern nicht festgezogen werden. Diese waren auch ohne fremde Hilfe im Stande, sich durch bloße Vibration zu lösen.

Des Weiteren ist deutlich zu erkennen, dass der Lagerbock aufgrund einer fehlenden Traverse am Boden bereits mit seinem rechten Fuß ca. 10 cm nach innen verrutscht war (Abbildungen 5 und 6). Zudem ist die Ladefläche mit Stein- oder Betonresten kontaminiert, was die Reibung sehr negativ beeinflussen kann.  
Abbildung 5 [Reiko Thomas]



  Die Abbildungen 6 und 7 zeigen eine "Mehrfachverwendung" von Gurthaken. Dies ist keinesfalls zulässig, da die Haken nicht für die Belastung durch weitere Haken konzipiert sind. Sie können sich aufbiegen oder schlimmstenfalls brechen. Außerdem werden die Gurte dadurch zusammengedrückt oder gequetscht (s. Pfeile in der Abbildung 7).
Abbildung 6 [Reiko Thomas]





Abbildung 7 [Reiko Thomas]


Die nächsten drei Bilder zeigen die Anschlagpunkte des aufgebockten Pkw hinten links und rechts:




Abbildung 8 [Reiko Thomas]
 

Abbildung 9 [Reiko Thomas]




Abbildung 10 [Reiko Thomas]


Die Haken wurden in beliebige Öffnungen in der Hinterachse eingehängt. So darf nur dann verfahren werden, wenn die Haken nur im Hakengrund und die Gurte in geradem Zug belastet werden. Letzteres ist in den Abbildungen 8 und 9 nicht der Fall, die Gurte weisen hier einen "Knick" in der Zugrichtung auf. Dies sollte tunlichst vermieden werden, da der Haken auf "Aufbiegen" belastet wird. Die grünen Linien in der Abbildung 10a sollen dies verdeutlichen.  
Abbildung 10a [Reiko Thomas]



Die folgende Abbildung 11 zeigt den Anschlagpunkt des aufgebockten Pkw vorne links (roter Pfeil). Dieser Anschlagpunkt bestand aus einem deformierten Karosserieteil. Dieses gab aber beim Anziehen des Gurtes nach. Ein wirkungsvolles Vorspannen war daher nicht möglich.




Abbildung 11 [Reiko Thomas]


Unter die Vorderräder wurde ein Autoreifen gelegt, dessen Sinn wohl weniger in einer Rutschhemmung bestand (diese Funktion gewährleisten schon die Reifen des Pkw), sondern eher ein Anheben des vorderen Bereiches des Pkw und ein Schutz der Ladefläche gegen Kratzer bewirken sollte. Neben dem Reifen ist abermals eine unzulässige Mehrfachbelegung von Haken zu sehen (grüner Pfeil).

Die gleiche unzulässige Mehrfachbelegung sowie die nicht vorhandene Vorspannung der Gurte am Hinterrad des hinteren Pkw ist in der Abbildung 12 erkennbar:




Abbildung 12 [Reiko Thomas]


Wie hätte man die beiden Pkw richtig sichern müssen?

Zunächst einmal ist die Verwendung eines für den Autotransport geeigneten Fahrzeugs (mit Lochblechen) zu empfehlen. Steht dieses nicht zur Verfügung und sollen zwei Pkw wie im beschriebenen Fall auf einer zu kurzen Ladefläche transportiert werden, muss ausreichend gesichert werden.

Die Ladefläche selbst muss sauber und fett- bzw. ölfrei sein.

Der Auflagebock sollte zu seiner Stabilisierung eine weitere Quertraverse im Fußbereich aufweisen. Die Quertraversen müssen sicher und fest mit dem Bock verbunden sein. Zwischen die Füße des Bocks und der Ladefläche sollte RH-Material gelegt werden. Der Bock muss durch Diagonal- bzw. Direktzurrungen so gesichert werden, dass er nicht verkippen kann. Diese Direktzurrungen müssen so angebracht und vorgespannt werden, dass sie die nötige "Mindestsicherung" gewährleisten.

Die Ladungssicherung kann mittels Felgengurten erfolgen, welche an allen vier Rädern jedes Pkw angebracht sind. Die Felgengurte werden anschließend mit jeweils einem Spanngurt im Direktzurrverfahren gesichert.

Dabei ist darauf zu achten, dass die Kraftlinie des Gurtes zum Radmittelpunkt zeigt, damit im Falle einer Bewegung (Drehen) des Rades keine Verringerung der Vorspannung möglich ist (s. Abbildungen 13 und 14):



Abbildung 13




Abbildung 14


Bei Verwendung eines für den Autotransport geeigneten Fahrzeugs (mit Lochblechen) lassen sich die Räder, die direkt auf der Ladefläche (den Lochblechen) aufliegen, am besten durch eine Dreipunkt-Sicherung sichern. Diese Dreipunkt-Sicherung ist eine Umspannung des Reifens mit einem Gurt. Die Räder werden zusätzlich durch Vorlege-Bügel (Radvorleger) gesichert. Durch die Radvorleger wirkt der Dreipunktgurt wie eine Direktzurrung. Er hindert den Reifen am Überrollen des Bügels (Abbildungen 15 und 16).



Abbildung 15





Abbildung 16 (www.tis-gdv.de)


Ein Pkw darf nicht an den Abschleppösen gezurrt werden. Sie sind i. d. R.nicht als Zurrpunkte geeignet und können abreißen.

Die Zurrpunkte dürfen nicht über ihr zulässiges Maß belastet werden. Gurthaken dürfen nicht durch weitere Haken als Zurrpunkte missbraucht werden.




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