Foto des Monats – Dezember 2004 [English version]



24 t Spanplatten "abgeladen"

Autobahndreieck Werneck. Ein mit 24 t Spanplatten beladenes Sattelkraftfahrzeug befuhr die BAB A 70 in Richtung A 7. Es regnete. Im Sattelanhänger befanden sich zwei Pakete mit Spanplatten. Die Breite der Pakete betrug etwa 2,30 m. Es kann nicht mehr nachvollzogen werden, ob die Ladung formschlüssig verladen wurde. Jedes Spanplattenpaket war mit zwei Zurrgurten mit Standarddruckratsche, lash capacity (LC) 2500/5000, gesichert.




Abbildung 1



Der Fahrer des Sattelkraftfahrzeuges wollte auf die A 7 in Richtung Fulda auffahren. Hierzu hätte er die erste Überleitung von der A 70 auf die A 7 befahren müssen. Dies übersah er offensichtlich. Im letzten Moment wollte er noch in die Überleitung einfahren und bog ab. Wegen der zu hohen Geschwindigkeit und dem späten abbiegen langte die Fahrbahn nicht mehr aus, und das Sattelkraftfahrzeug touchierte einen Wegweiser.




Abbildung 2



Das "plötzliche" Abbiegen hatte Auswirkungen auf die Ladung. Durch das Abbiegen wurden Fliehkräfte wirksam. Die Ladungssicherungsmaßnahmen – pro Spanplattenpaket zwei Niederzurrungen – waren ungeeignet und unzureichend. Durch die auftretenden Fliehkräfte verrutschte die Ladung nach links und lies das Sattelkraftfahrzeug umkippen.




Abbildung 3



Bei dem Unfall entstand Totalschaden an dem Sattelanhänger und ein erheblicher Sachschaden an der Sattelzugmaschine. Der Fahrer kam mit Verletzungen davon.

Derartige Ladungen sind am besten formschlüssig zu sichern. Ist dies nicht möglich, sollte eine Direktsicherung in Form von Umspannungen gewählt werden. Niederzurrungen sind, insbesondere bei gestapelten Plattenladungen, denkbar ungeeignet, da i.d.R. keine reibungserhöhende Materialien sinnvoll zum Einsatz kommen können.




Abbildung 4





Abbildung 5



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