Informationen für die Besteuerung
von Versicherungsprämien für Transportversicherer



Die Besteuerung von Versicherungsprämien hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung für die Versicherer und ihre Vertragspartner gewonnen. Zum einen durch die stetig angestiegenen Steuersätze – seit 1990 von 5% auf mittlerweile 19% – zum anderen durch die ausgeweiteten Haftungsregelungen und den verstärkten Zugriff des Fiskus auf Versicherer, Makler, Assekuradeure und Versicherungsnehmer. Da die im Rahmen von Betriebsprüfungen der Bundes-Finanzverwaltung nachgeforderten Steuerbeträge in der Regel nicht an die Kunden nachträglich weiterbelastet werden können, sollten Versicherer, Makler und Assekuradeure über die üblichen Compliance-Anforderungen hinaus die unter Umständen erhebliche wirtschaftliche Dimension der Versicherungsteuer für ihr Unternehmen realistisch einschätzen und damit verbundene Risiken überblicken können. Hierfür ist es unumgänglich, die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsanweisungen und deren Auslegung durch die Finanzverwaltung zu kennen.

Die folgende Darstellung verfolgt den Zweck, allen Akteuren im Bereich der verschiedenen Sparten der Transportversicherung einen Überblick über den geltenden Regelungsrahmen im Hinblick auf die Besteuerung der Versicherungsprämien mit Versicherungsteuer in Deutschland zu ermöglichen. Die außerdem mögliche Belastung der Prämien mit Feuerschutzsteuer (FeuerschSt) soll hier nicht behandelt werden, da diese ausschließlich für die Sparten Feuer / Feuer-Betriebsunterbrechung, verbundene Hausrat sowie verbundene Wohngebäudeversicherung relevant ist. Eine steuerliche Beratung zu Detailfragen und im Einzelfall kann sie jedoch nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.

Für die Transportversicherung existieren im Versicherungsteuerrecht in drei Bereichen besondere Regelungen:

Risikobelegenheit bei registrierten Fahrzeugen (§ 1 VersStG)
Besonderer Steuersatz für die Seeschiffskaskoversicherung (§ 6 VersStG)
Steuerbefreiung für internationale Transportversicherungsverträge (§ 4 VersStG)

Für Transportversicherer und ihre Vertragspartner erhalten jedoch auch folgende Aspekte zunehmende wirtschaftliche Bedeutung:

Bemessungsgrundlage
Abführung der Steuer / Haftung
Rückerstattungen
Verträge und Rechnungen
Vorschriften für Mitversicherung / Makler / Assekuradeure
Aufzeichnungspflichten

Inhaltsverzeichnis

1 Praxis-Leitfaden
2 FAQ zum VerkehrStÄndG
3 FAQ zu Verkaufsaufschlag als Versicherungsentgelt
4 Materialien




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