| Foto des Monats – Januar 2026 |
Die vier Jahreszeiten
1. Winterfestspiele
„Nu solln wa ooch noch dafür bestraft weern, dass Wintah iss“ stöhnte der leitende Angestellte in schönstem berlinerisch. Er war seinem Fahrer zur Hilfe geeilt, denn dieser hatte Probleme mit der Polizei bekommen.
Völlig zu Unrecht, da waren sie sich beide kopfschüttelnd einig.

Abbildung 1 [F. Schmidt]
Nur, weil eine Absetzkippermulde, randvoll mit Bauschutt und vom Fahrer geschätzten 10 Tonnen Gewicht, ohne jeden Formschluss auf das eingeschneite Fahrzeug gestellt worden war.
Formschluss zur Seite war ebenfalls nicht vorhanden, die im Vordergrund liegenden Bohlen hätten diese Lücken füllen können.

Abbildung 2 [F. Schmidt]
Reibung? Metall auf feinkörnig versandetem Metall an zur Eisbildung neigendem, weil sich unter dem Gewicht verdichtender Schneeschicht.
Reibung hin – Sicherung her, wo soll denn der Container schon hin?! Beide schüttelten den Kopf.

Abbildung 3 [F. Schmidt]
Hätte Hätte … Muldenkette, die Herren zeigten sich eher belustigt. Aber auch die Tragketten waren nicht gestreckt, sondern hingen ordentlich durch. Manche Aufbauhersteller erlauben die Nutzung der Tragketten zur rückwärtigen Ladungssicherung durch Strecken.
Einen ähnlichen Anblick bot der Anhänger. Hier war eine Zurrkette in Form eines „Y“ angebracht. Sie hätte dadurch wie eine reine Niederzurrung wirken können, hätte nicht der Zurrhaken das zuunterst liegende Kettenglied stark auf Biegung strapaziert. Genau so soll es nicht gemacht werden! Eine Niederzurrung verstärkt die vorhandene Reibung und mit der war es, wie wir bereits wissen, nicht weit her!

Abbildung 4 [F. Schmidt]
Eine ausreichend dimensionierte Zurrung mit 2 Zurrmitteln pro Seite, so wie beispielhaft abgebildet, hätte dieses Problem lösen können:

Abbildung 4a [F. Schmidt]
Ist es nötig zu erwähnen, dass dafür ein geeigneter Zurrpunkt vorhanden sein muss? Was mit dem Außenrahmen passiert, wenn eine Kette an einer nicht dafür ausgelegten Stelle eingehängt wird, macht das folgende Bild deutlich.

Abbildung 4b [F. Schmidt]
Unter der Krafteinwirkung des Zurrmittels hat sich der Außenrahmen bereits tüchtig verbogen.
Folgen für den Fahrer, der hier auch selbst Verlader ist: Bußgeld + Verfahrenskosten und 1 Punkt in Flensburg. Der zur Hilfe geeilte leitende Angestellte war für den Fahrzeugeinsatz verantwortlich und wurde mit einem Bußgeldbescheid über 270 € + Verfahrenskosten und einem Punkt konfrontiert.
Damit war bei Beiden das Lächeln gefroren….
Wäre das vermeidbar gewesen? Hier einige Impressionen, wie andere für einen sicheren Muldentransport sorgen.
Zunächst wird für Formschluss gesorgt. Die Fahrzeugwartung und Abfahrtkontrolle muss auch die Gangbarkeit von verstellbaren Blockiereinrichtungen umfassen!

Abbildung 5 [F. Schmidt]
An der Reibung wird sich nicht viel ändern lassen. Glattes Metall reibt auf glattem Metall. Dazwischen lauter Krümel. Die wirken wie kleine Rollen – entsprechend wenig Reibung wirkt hier sichernd.
Mit den Blockierungen und der Reibung hat dieser Marktbegleiter seinen Container in Fahrtrichtung und zur Seite gesichert. Dies ist, je nach Wartungszustand des Fahrzeugs – für den im Übrigen der Halter zuständig ist und der viel mehr umfasst, als nur HU und SP – für den Fahrer einfach zu bewerkstelligen. Wenn nicht, besteht für den Halter Handlungsbedarf!
Was bleibt, ist die rückwärtige Ladungssicherung, die, keinesfalls vernachlässigt werden darf.
Hier wird sehr gern der brachial und stark wirkende Fanghaken für nutzbar gehalten, wie auch im folgenden Bild, das einen weiteren Muldenkipper zeigt.

Abbildung 6 [F. Schmidt]
Über den Abstand wird dann aber gern schon mal hinweggesehen, wirkt der Fanghaken doch so groß und stark. Bild 7 zeigt, wie weit genau dieser Container rutschen könnte, bevor er mit einiger Wucht auf den Haken trifft.

Abbildung 7 [F. Schmidt]
Die Messung durch die Polizei ergab einen erheblichen Freiraum von ca. 30 cm.
Nun ist dieser Kipphaken zur Ladungssicherung aber selbst bei Formschluss nicht geeignet, es sei denn, der Hersteller hätte diese Eignung explizit beschrieben und bestätigt. Davon war den beiden nichts bekannt.
Wie kann der Absetzbehälter nun entgegen der Fahrtrichtung gesichert werden?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten.
Sicherung über die Tragketten:

Abbildung 8 [Dr. Uwe Krause]
Ausfahren der Hubarme, bis die nach hinten haltende Tragkette gestreckt ist. Dabei muss einiges beachtet werden.
Die Kette darf nicht gespannt werden, also nicht zu straff angezogen werden. Der Container könnte leicht angehoben werden, wodurch alles zu instabil wird.
Der Hersteller, und nicht wenige tun das, müssen die Eignung des Systems dafür bestätigen. Zu finden in der Bedienungsanleitung. Oder einem Zertifikat einer Prüforganisation.

Abbildung 9 [F. Schmidt]
Eindrucksvoll visualisiert Bild 9 die mögliche Bewegungsstrecke, bis eine durchhängende Tragkette erst gestrafft sein würde. Jedoch leitet ein bewegter Container eine völlig andere Wucht in die sich schlagartig straffenden Ketten ein als ein stehender Container, der durch Festhalten einfach nur am Rutschen gehindert wird.
In der Praxis wird der Fahrer während der Fahrt mit einem Warnsignal in der Fahrerkabine gewarnt, das auch schon mal als nervend empfunden wird, wenn es akustischer Art ist…
Zu guter Letzt muss unbedingt auf die Fahrzeughöhe geachtet werden. Was nutzt ein gesicherter Absetzbehälter, wenn man nicht mehr unter der Brücke durchkommt….
Schrägzurren:
Die allermeisten der eingesetzten Fahrzeuge mit Absetzkipperaufbau haben Zurrpunkte.

Abbildung 10 [F. Schmidt]
Am häufigsten vertreten sind dabei Zurrpunkte mit einer Festigkeit von 5 000 daN, was ca. 5 t entspricht. Ob sich mal einer gefragt hat, warum hier 5 t Zurrpunkte verbaut werden, während der „normale“ 40-Tonner nur mit 2 t Zurrpunkte ausgerüstet wird? Die Antwort ist einfach: Weil diese Kraft gebraucht wird. Die Reibung ist so (unkalkulierbar) schlecht, dass sie bei diesem Sicherungsverfahren unberücksichtigt bleiben sollte.

Abbildung 11 [F. Schmidt]
Für die Praxis erweist sich die Verbindung eines Zurrmittels mit dem Container als besondere Herausforderung. Aber auch dafür gibt es Lösungen:
Verbindung mittels Zurrpunkt am Rhombenglied

Abbildung 12 [F. Schmidt]
Hier wird das Zurrmittel direkt an der dafür vorgesehenen Zurröse am Verbindungsglied von Tragkette und Anschlag befestigt.
Ist ein solches Rhombenglied nicht vorhanden, ist auch der Einsatz eines Verkürzungshakens in die Tragkette, dicht am Anschlag praktikabel und funktional.

Abbildung 13 [F. Schmidt]
Hier muss nur darauf geachtet werden, dass der Teil der Tragkette, der zum Hubarm führt, lose ist. Die Krafteinleitung muss geradewegs vom Zurrpunkt zum Anschlag hin erfolgen, der lose Teil der Kette darf nicht unter Last geraten.
Etwas Abenteuerlust versprühte dieser Zeitgenosse. Er verband Tragkette und Zurrmittel mit einem Zwischenglied.

Abbildung 14 [Frank Schmidt]
Das ist zwar nicht optimal gelöst, zeigte aber das Problembewusstsein und dass man sich Gedanken über mögliche Lösungen gemacht hatte. Da hier von den Belastungswerten her alles passte, blieb dieser Transport polizeilich unbehelligt.
Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung spezieller Verbindungselemente, die direkt an den Aufhänge – Zapfen des Containers angeschlagen werden können.
Zwei Möglichkeiten:

Abbildung 15 [F. Schmidt]

Abbildung 15a [F. Schmidt]

Abbildung 16 [F. Schmidt]
Die Verwendung von Drahtseilösen, wie in Bild 16 dargestellt, hat in diesem Beispiel funktioniert. Die Belastungswerte ließen diese Verwendung zu. Nur würden wir hier einen deutlich früheren Verschleiß zu bedenken geben, denn die Krafteinleitung am Zwischenglied ohne einen Kausch kann bei entsprechender Last schnell zur Beschädigung führen.
Fazit: Auch austauschbare Ladungsträger müssen gesichert werden, wenn sie nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.
Der Markt bietet dem verantwortungsbewussten Fahrzeugbetreiber /-nutzer noch jede Menge andere Möglichkeit der Containersicherung, wie z.B. hydraulisches Einklemmen der Container durch die Blockierfüße, das Einrasten von Sicherungen in das Kipplager, das Festhalten der Tragketten durch hydraulische Pressen, und, und, und….
2. Sommer, Sonne, Sonnenschein – Wir sichern nicht – Was soll schon sein….Ob der hierfür verantwortliche Fahrer ein solches Liedchen trällerte, ist leider nicht überliefert. Aber dass die Containersicherung wetterunabhängig zu beachten ist, zeigt der nachfolgend abgelichtete Zeitgenosse sehr deutlich.

Abbildung 17 [F. Schmidt]
Nicht nur der Container selbst stand fast völlig ohne Sicherung auf dem Fahrzeug!
Die im Container befindliche Ladung war bereits kurz davor, sich auf der Fahrbahn zu verteilen.
Da hier keine Blockier Anschläge vorhanden waren und weder Netze, Planen, noch Zurrmittel an Bord waren, musste ein anderes Fahrzeug zum Ort kommen und umladen.
Und Bußgelder mit Punkt gabe es zum Sonnenschein dazu.
3. Herbstimpressionen…zeigen wir im nächsten Beitrag, der wirklich so auf öffentlichen Straßen fuhr! Kommentieren wollen wir das nicht. Nur, dass uns ein herbstlich kalter Schauer über den Rücken lief…..

Abbildung 18-21 [F. Schmidt]
Uns fällt auch nichts dazu ein, wie ein solcher Transport besser gesichert werden könnte, außer: Ganz viel anders machen!
4. FrühlingserwachenDer Frühling ist bekanntlich die Jahreszeit, in der alles wächst und gedeiht. Verantwortung gehörte in diesem Beispiel nicht dazu.

Abbildung 22 [F. Schmidt]
Einer hinterherfahrenden Polizeistreife waren der imposante Schüttkegel und der offenkundig drohende Verlust von Ladung aufgefallen.

Abbildung 23 [F. Schmidt]
Der Schüttkegel ließ auch eine Überladung hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewicht vermuten. Woran der Fahrer dies hätte erkennen können?
Der „von Großvaters Zeiten überlieferte Überladungsindikator“.
Wie zuletzt im Foto des Monats Juni 2016 sehr deutlich dargestellt, kann dieses einfache Indiz für eine Überlastung herangezogen werden.

Abbildung 24 [F. Schmidt]
Stehen mehr als 3 Stollen auf der Fahrbahn, könnte eine Überlastung vorliegen.
Wir wünschen ein gesundes neues Jahr: Ihre Ladungssicherungskolumnisten.
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