Rechtsübertragung
Andere Bezeichnung für Zession. Im Bereich der Transportversicherung spricht man von einer Rechtsübertragung, wenn der Versicherte, der Versicherungsnehmer oder der sonstige Berechtigte aus einem Verkehrsvertrag nach einer geleisteten Entschädigung des Versicherers seine Entschädigungsansprüche gegen Frachtführer/Spediteur an den Versicherer abtritt, der dann den Regress durchführt.