Frachtführer
engl. carrier

Die Legaldefinition ergibt sich aus § 407 HGB. Danach ist Frachtführer, wer es gewerblich übernimmt, fremde Güter zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.

Weitere Informationen / Haftungsübersichten:
TIS-Startseite > Transportversicherung > Haftungsübersicht > Frachtrecht - 4. Buch HGB



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