Regress, Rückgriff
engl. regress, recourse, recovery

Rückgriff (gegen einen Schadenverursacher), Haftbarmachung, Inanspruchnahme Dritter aus einem Rechtsanspruch (z. B. im Schadenfall). Eine der Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherten (z. B. des Empfängers) im Versicherungsfall ist die Sicherung von Regressansprüchen gegenüber Dritten.



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