Sammelladungsspediteur

Spediteur, der im Sammelladungsverkehr Einzelsendungen zusammenstellt und diese als Versandspediteur an einen Empfangsspediteur weiterleitet. Eine Besonderheit ist, dass der Sammelladungsspediteur gem. § 460 HGB wie ein Frachtführer haftet.

(Vgl. Geschäftsbesorgungsspediteur, Fixkostenspediteur, Selbsteintritt)



Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.

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